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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Was habe ich für möglichkeiten, wenn das ("behinderte")Kind in die Reha muss?  (Gelesen 7358 mal)

jazzna

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Guten Tag,
da bei meinem "behinderten" Kind wahrscheinlich bald eine größere OP ansteht und anschließend eine lange Rehabilitationsphase ansteht, frage ich mich nun, was ich für Möglichkeiten habe, und hoffe, dass ihr mir evtl. weiterhelfen könnt!
Natürlich möchte/muss ich beim Eingriff und der anschließenden REHA dabei sein!(der Zeitraum würde sich auf fast ein halbes Jahr beziehen) Muss ich mich dann unbezahlt vom Dienst befreien lassen, oder habe ich Ansprüche, als wäre ich "normal" Krankenversichert? Das Kind ist beim Erzeuger gesetzlich Versichert! Auch ist noch der große Bruder dabei, der wahrscheinlich mit zur REHA müsste.

 
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BSG1966

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Antw:Was habe ich für möglichkeiten...
« Antwort #1 am: 17. Mai 2018, 13:32:23 »

Setzen Sie sich doch mal mit dem Sozialdienst zusammen.
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jazzna

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Das war der Plan, wenn das ganze fest steht! Wollte mich hier nur schon mal "vorinformieren", ob vllt jm in der selben Situation schon mal war! Habe nämlich das Gefühl, dass ich, zumindest an meinem Standort, die erste mit einem besonderen Kind bin. Keiner kann mir da wirklich klare Aussagen geben.
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dunstig

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Gerade für Vorabinformatoinen ist der Sozialdienst hervorragend geeignet. Die helfen und beraten umfangreich zu allen Eventualitäten schon bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist". Danach weiß man in der Regel genau, welche Wege man beschreiten sollte und was zu beachten ist, wenn der Fall wirklich eintritt. Auch welche Vorkehrungen man schon vorher treffen sollte.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BSG1966

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Antw:Was habe ich für möglichkeiten...
« Antwort #4 am: 17. Mai 2018, 15:30:24 »

Richtig. Sie wollen doch jetzt schon Antworten und nicht wenn es kurz vor knapp ist. Also setzen Sie sich doch einfach jetzt schon mit dem Sozialdienst zusammen. Welche Möglichkeiten habe ich, mit wem sollte ich mich vielleicht auch besser jetzt schon zusammensetzen.

Gerade wenn es um mehrmonatige Dinge geht kann mit etwas mehr Vorbereitungszeit vielleicht auch dieses oder jenes eher möglich gemacht werden.

Beispiel: Person xy muss Anfang nächsten Jahres mehrere Monate weg. Es gibt einen Reservisten der genau das, was die Person xy tut, leisten könnte. Mit rechtzeitiger Planung könnte dieser dann für den fraglichen Zeitraum eingeplant werden und ggf vorher schon entsprechend auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Ist für die Einheit geiler als wenn das zwei Wochen vorher aufploppt.
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LwPersFw

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Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen... machen Sie umgehend  einen Termin beim Sozialberater...

Hier mal ein paar Hinweise ... die ggf. die richtige Richtung weisen:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,57508.msg595587.html#msg595587

https://www.buzer.de/gesetz/12062/a199094.htm

Am besten ausdrucken und mit zum Sozialdienst nehmen...
« Letzte Änderung: 17. Mai 2018, 19:48:00 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Krypton1984

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Hallo,

ich habe den Thread gefunden, da mich in naher Zukunft auch eine ähnliche Situation treffen wird. Beim DV und beim Sozialdienst war ich bereits gewesen und da verwies man mich an den Truppenarzt, welcher mich für die Dauer der Begleitung "krank schreiben" soll. Da ich mir das irgendwie nicht richtig vorstellen kann, habe ich mich dann mal etwas belesen und bin ähnlich wie LwPersFw auf die entsprechenden Gesetzestexte (https://www.gesetze-im-internet.de/soldurlv/BJNR005290957.html#BJNR005290957BJNG000101320)  und https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html) gestoßen.

In meinem Fall soll die geplante Reha-Begleitung nur über 4 Wochen gehen. Den Bescheid der Krankenkasse (Kind ist über die Mutter versichert) habe ich diese Woche erhalten.

Ich werde mich dann morgen noch mal an meinen DV wenden mit der Erkenntnis aus den Gesetzestexten. Ich bin mal gespannt, wie die Sache weiter geht und werde hier, falls gewünscht darüber berichten.

MkG
 

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Andi

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Beim DV und beim Sozialdienst war ich bereits gewesen und da verwies man mich an den Truppenarzt, welcher mich für die Dauer der Begleitung "krank schreiben" soll. Da ich mir das irgendwie nicht richtig vorstellen kann

Ist es auch nicht. Wenn ich sowas lese...
Das ist bereits durch die dich "beratenden" ein Dienstvergehen und wäre es erst recht auch für dich und den Arzt wenn das so umgesetzt wird.
Wir haben wirklich sehr fürsorgliche Regelungen für Urlaub und Sonderurlaub. Dass die insbesondere die Sozialberatung nicht kennt erschreckt mich schon ein wenig.

Ich drücke dir die Daumen, dass das mit dem Sonderurlaub entsprechend klappt.

Gruß Andi
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Maj a.D.

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Wenn man mit offenen Karten spielt, geht auch eine weitere Lösung.

Ein Soldat unseres Verbandes hat seine ihm zustehende Kur (Einsatzbedingt) auf Initiative des Truppenarztes und im Zusammenspiel mit dem LSO der Division sehr kurzfristig genehmigt bekommen. Ort und Zeitpunkt der Maßnahme? Die selbe Klinik zum selben Zeitpunkt wie das Kind.

Einfach fragen, mehr als ein Nein kann nicht passieren.

Der Kamerad konnte neben der Betreuung und Begleitung seines Kindes auch gleich noch was für die eigene Regeneration tun, gerade in der Konstellation mit einem kranken Kind tut das doppelt gut.

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!
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ulli76

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Tasty

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Beim DV und beim Sozialdienst war ich bereits gewesen und da verwies man mich an den Truppenarzt, welcher mich für die Dauer der Begleitung "krank schreiben" soll. Da ich mir das irgendwie nicht richtig vorstellen kann

Ist es auch nicht. Wenn ich sowas lese...
Das ist bereits durch die dich "beratenden" ein Dienstvergehen und wäre es erst recht auch für dich und den Arzt wenn das so umgesetzt wird.
Wir haben wirklich sehr fürsorgliche Regelungen für Urlaub und Sonderurlaub. Dass die insbesondere die Sozialberatung nicht kennt erschreckt mich schon ein wenig.

Wenn Dich die ganze Situation natürlich psychisch so sehr belastet, dass Du deswegen gar nicht in der Lage bist, Dienst zu leisten, wäre eine Krankschreibung diskussionsfähig. Müsstest Du dem Truppenarzt galt ausreichend glaubhaft machen.
Sonderurlaub wäre sicher auch ok, ist aber zeitlich sehr begrenzt. Und Erholungsurlaub dafür opfern? Widerspräche dem Urlaubszweck, denn so eine Reha mit dem Kind ist ja keine Erholung.
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ulli76

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Joa- und dann will der Truppenarzt den TE wöchentlich sehen und der ist dann nicht verfügbar, weil er mit dem Kind auf Kur ist. Is klar.

Es gibt ja Möglichkeiten, aber die muss man halt konsequent nutzen.


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Krypton1984

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Hallo,

hier mal ein kurzer Zwischenstand zu meinem Anliegen. Ich habe heute den Antrag auf SU (Begründung: Sonderurlaub nach §20 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und 4 SUrlV (Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes) in Verbindung mit §9 SUV (Soldatenurlaubsverordnung) zur Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren während einer Rehabilitationsmaßnahme als medizinisch notwendig anerkannte Begleitperson. ) gestellt.

Der freundliche und eifrige GeZi-Soldat wollte mir erzählen, das für diesen Fall nur die allgemeinen "Kind-Krank"-Tage greifen würden. Nur ist das Kind nicht akut erkrankt. Ich wollte aber nicht endlos mit ihm diskutieren und brach die Debatte nach ein paar Minuten ab. 

Die Entscheidung des DV (konnte nur kurz zwischen Tür und Angel mit Ihm reden) steht jetzt natürlich noch aus, bin aber guter Dinge das das o.g. Konstrukt stand hält.

MkG
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KlausP

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Zitat
... Der freundliche und eifrige GeZi-Soldat wollte mir erzählen ...

Erzählen kann der viel. Wenn ich als Spieß sowas mitgekriegt hätte, gäbe es 'ne symbolische Schelle. ;D
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Maj a.D.

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Die Entscheidung des DV (konnte nur kurz zwischen Tür und Angel mit Ihm reden) steht jetzt natürlich noch aus, bin aber guter Dinge das das o.g. Konstrukt stand hält.
MkG

Spätestens wenn der Antrag so in meiner Unterschriftsmappe liegt, befehle ich den Soldaten zu mir und nehme mir viel Zeit für ihn. Wenn @KlausP mein Spieß wäre (oder jeder andere gute Spieß), müsste ich das wahrscheinlich gar nicht machen, denn entweder stände er mit dem Soldaten schon bereit vor der Tür oder er würde den Fall bis ins letzte Detail schildern können.

Sie können sicher sein, dass die DVs und Spieße hier sehr genau und zeitintensiv am Ball sind. Das ist ein klassischer Fall für Fürsorge!
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