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Autor Thema: IGF-Marsch  (Gelesen 2679 mal)

Alfred-Micha

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IGF-Marsch
« am: 17. Mai 2018, 19:49:58 »

Hallo Kameraden,
wir hatten die Woche einen 12 km IGF Marsch.
Diesen sind wir als Zug in Formation gelaufen.
Jetzt interessiert mich als erstes ob man dieses noch als INDIVIDUELLE Grundfertigkeit werten kann?
Außerdem sind wir zwischendurch gelaufen und jemand meinte das man beim Marsch nicht laufen darf.
Kann mir jemand sagen wo ich das nachlesen kann? Konnte bisher in den Vorschriften nichts dazu finden.
Oder ist das nicht laufen nur auf den Marsch an sich aber nicht auf den IGF Marsch bezogen?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke im voraus.
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F_K

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Antw:IGF-Marsch
« Antwort #1 am: 17. Mai 2018, 19:53:59 »

Klar, wenn individuell erfüllt.

Klar darf man laufen, so gar die gesamte Strecke ...
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LoggiSU

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Antw:IGF-Marsch
« Antwort #2 am: 17. Mai 2018, 22:33:10 »

Man darf laufen.
Formation muss es allerdings nicht sein.
Halte ich persönlich auch nicht für sinnvoll.
Bremst Laufstarke aus und ist für Langsamere u.U. eine unnötige Qual.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

schlammtreiber

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Antw:IGF-Marsch
« Antwort #3 am: 22. Mai 2018, 11:49:17 »

Jetzt interessiert mich als erstes ob man dieses noch als INDIVIDUELLE Grundfertigkeit werten kann?

Es ist doch wohl jeder auf seinen individuellen zwei Füßen gelaufen?
Also alles gut.
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