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Trennungsgeld Bearbeitungsfristen

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PuRe AK:
 :D Guten Tag Kameraden,
 leider habe ich bei meinem Trennungsgeld/Reisekosten einen Verzug von Mittlerweile 5 Monaten.
Das das mal länger dauern kann, keine frage ist normal. Aber es kam seit jeher nie später als 2 Monate und man hatte sein Geld.
Nun sind es schon 5 Monate und auf anfrage ist die Antwort "Ich habe es bearbeitet und weis nicht wo es bleibt". Keine weiteren
Bemühungen.
Sie wüsste nicht wo meine Unterlagen sind und ich solle warten, es komme wohl die Tage.
Das ist jetzt seit 4 Wochen immer wieder so.

Jetzt zu meiner Frage:

Welche Frist besteht nach Abgabe Antrag Trennungsgeld nach §3 und §6 zur Bearbeitung des Antrags. Ich finde leider nichts in den Rechtsbüchern
oder bei Google außer Vermutungen. Kann mir jemand sagen wo es steht und wie die Frist ist?

Ich bedanke mich

MKG

Marcelreaper:
Guten Tag, wenn ihr ReFü die Bearbeitung des TG`s bereits abgeschlossen hat und alles bereits in die Wege geleitet hat, würde ich empfehlen, mal bei ihrer zuständigen BVA-Stelle nachzufragen.
Diese sind ja schließlich auch die, die Ihnen Ihr Geld auszahlen.

MkG Marcel

Andi8111:
Das stimmt nicht. Nebengebührnisse weist der ReFü über die entsprechende Landeskasse selbst an.
Das BVA ist nur für das Grundgehalt, die Zulagen nach BBesG, sowie Erschwerniszulagen verantwortlich.

Marcelreaper:
Ah okay Andi, tut mir leid, das wusste ich nicht, dann soll er eben dort nachfragen.

KlausP:
Eigentlich sollte sowas innerhalb von vier Wochen beschieden sein. Bei 5 Monaten Bearbeitungsdauer wurde ich eine Beschwerde empfehlen. Die können Sie an Ihren nächsten Disziplinarvorgesetzten richten, der darüber, wenn er selbst zuständig ist, entscheidet und im anderen Fall der für die Entscheidung zuständigen Stelle zuleiten muss.


--- Zitat ---... Sie wüsste nicht wo meine Unterlagen sind und ich solle warten, es komme wohl die Tage. ...
--- Ende Zitat ---

Und wer ist "sie" in diesem Fall?

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