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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung  (Gelesen 6431 mal)

DenisM

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Sicherheitsüberprüfung
« am: 22. Mai 2018, 14:43:09 »

Hallo zusammen.

Ich habe mich im Anfang 2017 bei der Bundeswehr beworben und hatte Mitte 2017 die Eignungsfeststellung bei dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Dieses habe ich erfolgreich absolviert und bekam die Eignung des Feldwebels. Mein Dienstantritt ist am 02.07.2018 (Den Vertrag bzw. die Aufforderung zum Dienstantritt habe ich bereits erhalten)

Ihm Rahmen der  Eignungsfeststellung, wurde ich der SÜ2 unterzogen. Als die Frage über strafrechtliche Vorkommnisse in meiner Vergangenheit kam, habe ich/konnte ich nur unter Vorbehalt die Sachverhalte schildern, da meine letzten Jugendsünden 9 Jahre zurück liegen und ich mich nicht genau an die Details erinnern konnte. Es waren zwei Verurteilungen und eine Strafe bezüglich Körperverletzung. Es war nie meine Intention, zu lügen oder etwas falsches an zu geben und das ich zu meiner Vergangenheit stehe. Dieses sagte ich auch dem Sicherheitsbeauftragten und bat Ihn, dieses zu notieren. Es geht lediglich darum, dass ich mich nicht zu 100% daran erinnern konnte, was alles war, da wie ich schon oben erwähnt habe, es 9 Jahre zurück lag. Vielleicht habe ich auch etwas vertauscht bei meiner Aussage. Ich bin mir da nicht mehr sicher.

Bevor ich mich bei der Bundeswehr beworben habe, habe ich im Dezember 2016 bei dem Bundeszentralregister eine unbeschränkte Einsicht über meine strafrechtlichen Verurteilungen in der Vergangenheit beantragt. Die Einsicht wurde dann zum zuständigen Amtsgericht zu geschickt, wo mir dann die Einsicht gewährt wurde. Keine Eintragung, so stand es in dem Schreiben. Bevor es dann zu der Eignungsfeststellung ging, habe ich nochmals beim Bundeszentralregister angerufen und mich nochmal vergewissert, ob Behörden bzw. die BW eine andere unbeschränkte Auskunft erhält als ich es tat. Der Mitarbeiter hat mich versichert, dass alle die das Recht dazu haben gemäß, Einstellung in einen bestimmten Beruf über meine Person, ein und dieselbe unbeschränkte Auskunft erhalten die ich erhalten habe.

Heute habe ich einen Anruf vom Sicherheitsbeauftragten der Bundeswehr erhalten und er hat mich zur nächsten Woche für ein Gespräch eingeladen.

Da ich mich in dem oben genannten Gespräch nur auf Verurteilungen fokusiert habe, erwähnte ich nicht, dass ich Mitte 2016 eine körperliche Auseinandersetzung mit meinem Nachbar hatte. Dieses wurde dann von dem zuständigen Staatsanwalt gegen meine Person verfolgt. Da ich in Notwehr gehandelt habe, wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.

Nun die Fragen: Holt sich die Bundeswehr Akten Einsicht der Strafverfolgungsbehörden im Umkreis des Bewerbers ein? Wenn Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt und gelöscht sind, erhalten Behörden unter anderem auch die BW, eine andere Auskunft oder ähnliche Auskünfte? Wenn Verurteilungen oder Eintragungen im Bundeszentralregistern getilgt und gelöscht sind, kann man ja darauf nicht mehr zurück greifen oder? Da ich schon die Aufforderung erhalten habe, kann der Vertrag dann nicht zu Stande kommen?

Wie ich schon erwähnt habe, habe ich nichts zu verstecken. Es geht mir nur lediglich darum, dass meine Jugendsünden sehr lange her sind und ich mich nicht zu 100% daran erinnern kann wenn tatsächlich die Bundeswehr Zugriff meine Verurteilungen hat und ich aber mich nicht an die Details erinnern kann und somit keine 100% Aussage treffen kann. Es könnte sich am Ende herausstellen, dass ich bei der SÜ2 gelogen hätte was ich nicht getan habe.

Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Nun habe ich Angst, dass mich dieser Umstand daran hindert den gewünschten Beruf (Soldat) nicht zu erlernen und ich meinne jetzige Arbeitsstelle bereits gekündigt habe.

Über ehrliche und konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke im voraus!


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KlausP

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #1 am: 22. Mai 2018, 14:45:30 »

Zitat
Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #2 am: 22. Mai 2018, 14:51:07 »

Mal abgesehen von Klaus seinem berechtigten Einwand bleibt Ihnen doch Garnichts anderes übrig, als das Gespräch auf sich zukommen zu lassen und wahrheitsgemäß die Fragen zu beantworten. Erfährt die Bundeswehr von Dingen, die Sie hätten angeben müssen, aber dies nicht getan haben, kann es natürlich zu einem Problem werden. Genauso gut kann entschieden werden, dass es kein Problem darstellt und Sie gemäß dem Formular auch genau das angegeben haben, was Sie angeben mussten.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

duxdux

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #3 am: 22. Mai 2018, 14:57:45 »

Bezogen auf deine deine Fragen:

Zitat
Nun die Fragen: Holt sich die Bundeswehr Akten Einsicht der Strafverfolgungsbehörden im Umkreis des Bewerbers ein? Wenn Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt und gelöscht sind, erhalten Behörden unter anderem auch die BW, eine andere Auskunft oder ähnliche Auskünfte? Wenn Verurteilungen oder Eintragungen im Bundeszentralregistern getilgt und gelöscht sind, kann man ja darauf nicht mehr zurück greifen oder?

Siehe §12 SÜG https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__12.html

Zitat
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 9 trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 folgende Maßnahmen:
1.
Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze im Inland der betroffenen Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, ...
[§12 SÜG Abs. 2]
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duxdux

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #4 am: 22. Mai 2018, 15:09:29 »

In Abs. 1 wird neben der Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch das „Ersuchen um eine Datenübermittlung aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ genannt.
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TomTom2017

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #5 am: 22. Mai 2018, 17:22:38 »

SÜ2? Und ich dachte bisher, der SÜ2 kann man erst unterzogen werden, wenn man Soldat ist (so hat mir das jedenfalls mein PersFhr mitgeteilt). Oder wird hier die Einstellungs-SÜ gemeint sein?

Zitat
Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?
Ich vermute mal, in einem falschen Forum oder von Freunden sich beraten lassen - die keinerlei Ahnung haben, aber alles zu wissen scheinen....   :o Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit?! ::)
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KlausP

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #6 am: 22. Mai 2018, 17:35:33 »

Zitat
... Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit? ...

Für "hinterlistige Zwecke"?  ;)
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christoph1972

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Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü2
« Antwort #7 am: 22. Mai 2018, 21:00:50 »

Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister für eine SÜ 2 gem. 3 9 SÜG richtet sich nach § 41 BZRG (Bundeszentralregistergesetz). Die Tilgungsfristen entsprechend nach $ 46 BZRG. Da allein der TE weiß, wegen welchen Straftaten er konkret verurteilt wurde, muss er sich selbst die Mühe machen, in den § 46 BZRG und die ihm zugegangenen Urteile zu schauen, welche Tilgungsfristen gelten. Das Thema Tilgungsfristen ist nicht ganz einfach zu verstehen und hängt stark vom Einzelfall ab.

Alles andere wäre Spekulation. Ein Sicherheitsgespräch im Rahmen einer SÜ bei Eintragungen in der Auskunft nach 41 BZRG ist nun nicht unüblich. Da der TE recht zeitnah während der SÜ Beschuldigter in einem Strafverfahren war, hätte der dies, der SÜ-bearbeitenden Stelle mitteilen müssen dafür dann die Erläuterungen zur SÜ lesen. Das Verfahren ist eingestellt worden (Grundlage der Einstellung fehlt), unser Militärsheriff Andi könnte da sicher mehr zu erklären.

Der aktuelle Vorfall nimmt auf jeden Fall Einfluss auf die Beurteilung, da eine KV (nicht näher erläutert, ob einfach, gefährlich, fahrlässig etc.), in der Vergangenheit schon vorkam. Möglich wäre folgender Schluss des Sicherheitsbeauftragten: TE hat sich nicht immer im Griff, lässt sich provozieren und zu einer KV verleiten. Die KV wird per Video von einem fremden Dienst aufgezeichnet. Der TE steht jetzt unter Druck und kann jederzeit durch den fremden Dienst komprimitiert werden. Das Video der KV wird als Druckmittel verwendet, weil der TE seine Sicherheitsermächtigung nicht verlieren möchte.

Wunderbares Erpressungsmittel so ein Video. TE daher ggf. nicht mehr für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit geeignet, da er seine Impulse nicht im Griff hat.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

TomTom2017

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #8 am: 23. Mai 2018, 05:37:43 »

Zitat
... Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit? ...

Für "hinterlistige Zwecke"?  ;)

Sagt man dazu nicht neu-deutsch "Fake News"?  ;D Sorry, der musste sein.  :P
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Adem_

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #9 am: 07. Juni 2018, 12:39:41 »

Zitat
Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?

Ich verstehe den Einwand nicht so recht?
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KlausP

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #10 am: 07. Juni 2018, 12:46:32 »

Dann empfehle ich Ihnen, im Arbeitsplatzschutzgesetz oder, falls zutreffend, im Eignungsübungsgesetz bezüglich des Kündigungsschutzes nachzulesen.
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Pionec

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #11 am: 07. Juni 2018, 12:53:58 »

ich hänge mich hier mal dran, da ich eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung habe.

Wie läuft das bei Wiedereinstellern?
99/2000 GWDL geleistet
Ich war letztes Jahr zum Auswahlverfahren, komme zum 01.10 als U.m.P. zurück.
Beim Auswahlverfahren musste ich nicht direkt zur SÜ-Befragung und bisher habe ich dazu, ausser das Akteneinsicht genommen wird, nichts gehört.
Wie geht es weiter? Wegen irgendwelcher Einträge mache ich mir keine Sorgen, da ich bisher nicht etwas "angestellt" habe. höchstens mal aus Zeuge geladen oder selber eine Anzeige wegen Betrugs o.ä. gegen Dritte gestellt.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #12 am: 07. Juni 2018, 14:00:36 »

Wenn du für deinen zukünftigen DP seine SÜ brauchst, wird das nach Dienstantritt eingeleitet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Pionec

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #13 am: 07. Juni 2018, 14:02:07 »

Wenn du für deinen zukünftigen DP seine SÜ brauchst, wird das nach Dienstantritt eingeleitet.

okay, danke! ich gehe davon aus, dass ich auf meinen zukünftigen DP eine SÜ(2) brauche.  so steht es zumindest im Ausdruck des Profils, was wir der Einplaner damals mitgab
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christoph1972

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #14 am: 07. Juni 2018, 14:19:20 »

Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis
 

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