Hallo zusammen.
Ich habe mich im Anfang 2017 bei der Bundeswehr beworben und hatte Mitte 2017 die Eignungsfeststellung bei dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Dieses habe ich erfolgreich absolviert und bekam die Eignung des Feldwebels. Mein Dienstantritt ist am 02.07.2018 (Den Vertrag bzw. die Aufforderung zum Dienstantritt habe ich bereits erhalten)
Ihm Rahmen der Eignungsfeststellung, wurde ich der SÜ2 unterzogen. Als die Frage über strafrechtliche Vorkommnisse in meiner Vergangenheit kam, habe ich/konnte ich nur unter Vorbehalt die Sachverhalte schildern, da meine letzten Jugendsünden 9 Jahre zurück liegen und ich mich nicht genau an die Details erinnern konnte. Es waren zwei Verurteilungen und eine Strafe bezüglich Körperverletzung. Es war nie meine Intention, zu lügen oder etwas falsches an zu geben und das ich zu meiner Vergangenheit stehe. Dieses sagte ich auch dem Sicherheitsbeauftragten und bat Ihn, dieses zu notieren. Es geht lediglich darum, dass ich mich nicht zu 100% daran erinnern konnte, was alles war, da wie ich schon oben erwähnt habe, es 9 Jahre zurück lag. Vielleicht habe ich auch etwas vertauscht bei meiner Aussage. Ich bin mir da nicht mehr sicher.
Bevor ich mich bei der Bundeswehr beworben habe, habe ich im Dezember 2016 bei dem Bundeszentralregister eine unbeschränkte Einsicht über meine strafrechtlichen Verurteilungen in der Vergangenheit beantragt. Die Einsicht wurde dann zum zuständigen Amtsgericht zu geschickt, wo mir dann die Einsicht gewährt wurde. Keine Eintragung, so stand es in dem Schreiben. Bevor es dann zu der Eignungsfeststellung ging, habe ich nochmals beim Bundeszentralregister angerufen und mich nochmal vergewissert, ob Behörden bzw. die BW eine andere unbeschränkte Auskunft erhält als ich es tat. Der Mitarbeiter hat mich versichert, dass alle die das Recht dazu haben gemäß, Einstellung in einen bestimmten Beruf über meine Person, ein und dieselbe unbeschränkte Auskunft erhalten die ich erhalten habe.
Heute habe ich einen Anruf vom Sicherheitsbeauftragten der Bundeswehr erhalten und er hat mich zur nächsten Woche für ein Gespräch eingeladen.
Da ich mich in dem oben genannten Gespräch nur auf Verurteilungen fokusiert habe, erwähnte ich nicht, dass ich Mitte 2016 eine körperliche Auseinandersetzung mit meinem Nachbar hatte. Dieses wurde dann von dem zuständigen Staatsanwalt gegen meine Person verfolgt. Da ich in Notwehr gehandelt habe, wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.
Nun die Fragen: Holt sich die Bundeswehr Akten Einsicht der Strafverfolgungsbehörden im Umkreis des Bewerbers ein? Wenn Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt und gelöscht sind, erhalten Behörden unter anderem auch die BW, eine andere Auskunft oder ähnliche Auskünfte? Wenn Verurteilungen oder Eintragungen im Bundeszentralregistern getilgt und gelöscht sind, kann man ja darauf nicht mehr zurück greifen oder? Da ich schon die Aufforderung erhalten habe, kann der Vertrag dann nicht zu Stande kommen?
Wie ich schon erwähnt habe, habe ich nichts zu verstecken. Es geht mir nur lediglich darum, dass meine Jugendsünden sehr lange her sind und ich mich nicht zu 100% daran erinnern kann wenn tatsächlich die Bundeswehr Zugriff meine Verurteilungen hat und ich aber mich nicht an die Details erinnern kann und somit keine 100% Aussage treffen kann. Es könnte sich am Ende herausstellen, dass ich bei der SÜ2 gelogen hätte was ich nicht getan habe.
Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.
Nun habe ich Angst, dass mich dieser Umstand daran hindert den gewünschten Beruf (Soldat) nicht zu erlernen und ich meinne jetzige Arbeitsstelle bereits gekündigt habe.
Über ehrliche und konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke im voraus!