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Urlaub während Lehrgangstour

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LwPersFw:
Aber nicht bzgl. EU... der rechtswidrig gewährt wird.

Dies kommt ja auch im täglichen Dienstgeschäft vor ... z.B. weil sich jemand unbeabsichtigt verrechnet...

Dies wird bei Personalbesichtigungen immer wieder mal festgestellt...

Folge :
Der Soldat bekommt den unberechtigt gewährten EU von zukünftigen Ansprüchen abgezogen ... § 48 Abs. 1 , Satz 1 VwVfG greift hier.

Die weiter im § 48 genannten Gründe, die ein Absehen, oder einen Ausgleich vorsehen, greifen hier nicht.
Und § 49 auch nicht, da die Gewährung des EU durch den DV kein rechtmäßiger VA war ... denn es war ein Verstoß gegen das für den DV geltende Recht.

A-1420/12

"209. In einem Urlaubsjahr zu viel gewährter Erholungsurlaub ist so bald wie möglich durch Anrechnung auf einen neuen Urlaubsanspruch auszugleichen."

EU, der per Vorschrift verfallen ist und dann doch noch gewährt würde ... ist zu viel gewährter EU.




Anders sieht es z.B. bei Sonderurlaub aus.

Gewährt der DV SU, der in seiner Entscheidungskompetenz lag, eine Überprüfung ergibt aber, dass er hier falsch lag, dann ist dieser SU nicht auf den EU des Soldaten anzurechnen !

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