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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt  (Gelesen 2316 mal)

Leukoplast

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Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« am: 25. Mai 2018, 15:23:36 »

Guten Tag.
Ich würde gerne folgenden fiktiven Sachverhalt schildern und über die Rechtmäßigkeit diskutieren und euere Meinungen hören.

Zum fiktiven Fall:

Person befindet sich in der Schutzzeit nach einer nicht nur geringfügigen Verwundung wärend eines Gefechtes  wärend einer besonderen Auslandverwendung 2012/13.

Person bedingt durch die Verletzungen in medizinischer Behandlung.
Seit längerer Zeit KZH  geführt eine Rückkehr in den Dienst auf absehbare Zeit noch nicht möglich. Weitere Krankenhausaufenthalte sowie Rehamaßnahmen beantragt und zugesagt.

Status Berufssoldat


Der Soldat beantragt die Auszahlung seiner geleisteten Mehrarbeit da wegen der laufenden gesundheitlichen Wiederherstellungsmaßnahmen und des aktuellen Gesundheitszustandes die Teilnahme am Dienstbetrieb nicht möglich ist  und somit ein  Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit Dienstbefreiung wärend der 1 Jahresfrist nicht möglich war.

Der Disziplinarvorgestezte lehte  schriftlich den Antrag ab.

Grund:

"AUS DEM GESTZLICH VORGESCHRIEBENEM ERFORDERNIS DER ZWINGEND DIENSTLICHEN GRÜNDE ERGIBT SICH IM UMKEHRSCHLUSS, DASS IN DER PERSON DER SOLDATIN ODER  DES SOLDALTEN LIEGENDE GRÜNDE, DIE EINER DIENSTBEFREIUNG ENTGEGENSTEHEN, AUCH WENN SIE VON DER ODER DEM BETROFFENEN NICHT ZU VERTRETEN SIND, EINE ZAHLUNG VON MEHRARBEITSVERGÜTUNG NICHT RECHTFERTIGEN KÖNNEN. KANN DIE DIENSTBEFREIUNG Z.B WEGEN LÄNGERER KRANKHEIT ODER ENTLASSUNG AUF EIGENEN ANTRAG  NICHT INNERHALB EINES JAHRES GEWÄHRT WERDEN, BESTEHT GLEICHWOHL KEIN ANSPRUCH AUF MEHRARBEITSVERGÜTUNG "




Meine Frage :

Ist es nun tatsächlich so, dass einem Soldaten der im Einsatz sein Leben riskiert hat, unter anderem in einem Gefecht  selbst verwundet wurde und nun nicht selbst verschuldet längere Zeit aufgrund seiner schweren  Verletzungen in der Wiederherstellung ist und daher längere Zeit KZH  geführt ist ein derartiger Nachteil entsteht dass ihm seien geleistete Mehrarbeit verfällt weil der Disziplanvorgesetzte der Ansicht ist dass das Gesetzt / Vorschriften eine Mehrarbeitsvergütung nicht ermöglichen und ihm somit durch seine Verwundung Nachteile entstehen?


Wie seht ihr die Gesetzeslage zum Sachverhalt?




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Andi8111

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #1 am: 25. Mai 2018, 16:24:29 »

Eindeutig. Bisschen besser versteht man es, wenn das übliche Beispiel derSchwangeren, die in Mutterschutz geht, heranzieht. Die bekommt auch nichts.
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Leukoplast

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #2 am: 25. Mai 2018, 16:50:35 »

Wobei ich mir persönlich mit dem Vergleich schwer tue.
Ein Soldat welcher während der  Ausübung seiner Dienstpflichtem  in einer besonderen Auslandsverwendung so schwer Verletzt wurde, dass es nicht möglich ist die Mehrarbeit in DIENSTBEFREIUNG auszugleichen und ihm durch seien Verwundung und die damit einhergehende krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienstbetrieb der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung verloren geht lässt sich aus meiner Sicht mit einer Schwangeren Soldatin nur schwierig vergleichen.

Frage mich auch wirklich ob es im Sinne der Gesetztgeber und der Verfasser der Vorschriften ist , dass einem Einsatzgeschädigten derartige vermeidbare Nachteile entstehen.


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justice005

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #3 am: 25. Mai 2018, 18:19:02 »

Man muss die Grundideologie dahinter sehen.

Angeordnete Mehrarbeit muss vorrangig durch Freistellung abgebaut werden. Wer also übermäßig Dienst leistet, muss Gelegenheit haben, sich zu erholen. Die Freizeit gleicht daher die Mehrarbeit aus. Nur in dem besonderen Ausnahmefall, dass der Soldat soviel Dienst leisten muss, dass er diese Erholungszeit nicht in Anspruch nehmen kann, der kann stattdessen eine Auszahlung verlangen. Die Auszahlung ist aber eigentlich keine gute Lösung, da durch die Zahlung von Geld der Soldat sich nicht von der Mehrarbeit "erholen" kann. Das Geld ist also eher ein "Schadensersatz" für die nicht mögliche Erholung.

Absolute Priorität ist es daher, dass der Soldat sich durch Freistellung von der Mehrarbeit erholen kann. Wer aber keinen Dienst leistet, weil er krank ist oder in Mutterschutz ist oder aus sonstigen Gründen keinen Dienst leistet, der braucht sich nicht zu erholen. Gerade im längeren Krankheitsfall kann es keine "doppelte Erholung" geben.

Wenn also aus diesen Gründen keine Freistellung möglich  - und auch nicht notwendig - ist, dann kann es logischerweise auch nicht zu der Ausnahmeregelung der Geldzahlung kommen. Denn der Soldat hat ja schließlich ausreichend Zeit zur Erholung.




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Leukoplast

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #4 am: 25. Mai 2018, 18:30:41 »

Ich stell mir das jetzt aus der Sicht als Lotes für Einsatzgeschädigte mal so vor.
Ich sag dem schwer verwundeten Soldaten der seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und auf intensive Therapie welche auch extrem anstrengend ist angewiesen ist er hat ja genug Zeit um sich von der Mehrarbeit zu erholen ausbezahlt wird nix weil er ja solange Krank geschrieben ist und genug Erholung hat?

1. Hat der Einsatzgeschädigte Soldat definitiv keine Erholung sondern jeden Tag aufs neue mit den Herausforderungen des Alltages  und der Bewältigung der Einsatzfolgen zu kämpfen.

2. Sieht aus meiner Sicht Wertschätzung etwas anders aus.

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F_K

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #5 am: 25. Mai 2018, 18:38:27 »

Die Mehrarbeit ist 5 Jahre her, damals war der Soldat noch gesund.

Das Gesetz und Herleitung wurden jetzt erläutert - dies sollte man jedem Soldaten auch so erläutern können.
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justice005

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #6 am: 25. Mai 2018, 18:47:46 »

 
Zitat
Sieht aus meiner Sicht Wertschätzung etwas anders aus.

Das ist ein immer wieder gerne genommenes Totschlag-Argument, aber es überzeugt nicht.

Ein Gesetz - jedes Gesetz - regelt zunächst einen allgemeinen Sachverhalt. Die Idee, die hinter dem konkreten Gesetz steht, habe ich oben erläutert und finde es auch sinnvoll. Allerdings kann es bei solchen Gesetzen immer zu einer tatsächlichen oder gefühlten Ungerechtigkeit kommen. Das ist nunmal so. Hier haben wir eine gefühlte Ungerechtigkeit, weil der einsatzgeschädigte Soldat für sich in Anspruch nimmt, dass aufgrund seines persönlichen Hintergrunds die Gesetze und Regeln für ihn nicht gelten sollen und er eine Extrabehandlung bekommen soll. Wenn der Gesetzgeber dies auch so sieht, dann muss er eine Ausnahme ins Gesetz reinschreiben. Wenn dies nicht so gesehen wird - und dafür gibt's gute Gründe (siehe oben), dann gibt's keine Extrabehandlung.

Es kann im Rechtsstaat nicht sein, dass für jeden, der geltend machen kann, dass er ein besonderes Schicksal hat, allgemeine Gesetze und Regeln nicht mehr gelten.

Und es kann auch nicht sein, dass irgendein Vorgesetzter aus Gründen der "Wertschätzung" mal eben die Gesetze und Regeln über den Haufen wirft.

 
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ulli76

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #7 am: 25. Mai 2018, 19:11:45 »

Das fände ich auch wichtig als Lotse die notwendige Neutralität zu wahren und dem Betroffenen die Hindergründe zu vermitteln und eben nicht in Richtung mangelnde Wertschätzung zu argumentieren und den Betroffenen noch in seinem Ungerechtigkeitsgefühl zu bestärken. DAS kann bei psychishcen erkrankungen durchaus kontraproduktiv sein.

Wenn man denkt, dass an den bestehenden Regeln was geändert werden muss, dann sollte man das auf politischer Ebene versuchen.
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Andi

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Antw:Antrag auf Mehrarbeitsvergütung abgelehnt
« Antwort #8 am: 25. Mai 2018, 20:34:39 »

Nur zum Verständnis (und ohne dass es am Sachverhalt etwas ändert): Die "Mehrarbeit" ist aber schon nach Inkrafttreten der SAZV, also nach der Einsatzschädigung aufgebaut worden?

Gruß Andi
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