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Autor Thema: Nach Vergewaltigung durch Offizier: Soldatin wird von BW im Stich gelassen  (Gelesen 3435 mal)

Merowig

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https://www.focus.de/politik/deutschland/nach-sexuellem-missbrauch-durch-offizier-da-ist-meine-welt-zusammengebrochen-vergewaltigte-soldatin-wird-von-bundeswehr-im-stich-gelassen_id_8998040.html
Zitat
Nach sexuellem Missbrauch durch Offizier
Nach Vergewaltigung durch Offizier: Soldatin wird von Bundeswehr im Stich gelassen
(...)
Obwohl sie bei der Bundeswehr immer wieder um Unterstützung bat, bekam die Soldatin keine. Dabei bräuchte sie dringend eine Therapie wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ohne Hilfe vom Arbeitgeber kann sie die jedoch nicht machen.
(...)
Immerhin: Der Täter wurde verurteilt. Zu einem milden Urteil von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem verlor er seinen Job bei der Bundeswehr.
(...)

Unerhoert mit der Bewaehrungsstrafe fuer solch eine Tat...
:( :(
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Fortuna audaces iuvat

F_K

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Bitte immer die Höhe der Strafe (2 Jahre ist schon erheblich) von der Frage einer Bewährung trennen, dies sind zwei Themenkomplexe.
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TomTom2017

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Unerhoert mit der Bewaehrungsstrafe fuer solch eine Tat...
Wir kennen den konkreten Sachverhalt nicht, von daher halte ich mich persönlich zurück. Von meiner Erfahrung heraus spitzen die Medien das regelmäßig zu oder lassen (für das Gericht wichtige) Details weg. Meines Erachtens kann man sich erst ein vernünftige Meinung bilden, wenn man wenigstens die Urteilsgründe kennt (oder man der kompletten Hauptverhandlung beigewohnt hat).
Eher problematisch finde ich die Abläufe im Vorfeld, sollte es sich wirklich so zugetragen haben, wie von der Geschädigten berichtet.

Aber der Artikel ist auch sehr reißerisch geschrieben. Zum Beispiel:
Zitat
Würde es nicht so zynisch klingen, könnte man sagen, dass Nora in dem Fall Glück hatte. Die Beweislast war groß genug, damit es zu einem Prozess kommen konnte.
Willkommen im Rechtsstaat. Was wäre die Alternative? Einsperren auf Grundlage von Behauptungen? Ohne Beweise gibt es nun mal keinen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung. Mag hart klingen, ist aber so.
Eher muss man die Allgemeinheit aufklären, damit die Opfer einer Straftat wissen, was zu tun ist (um wichtige Beweise zu sichern) - z.B. bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sofort ins Krankenhaus/zum Arzt zwecks Untersuchung und Attest.
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IchParshippeJetzt

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Willkommen im Rechtsstaat. Was wäre die Alternative? Einsperren auf Grundlage von Behauptungen? Ohne Beweise gibt es nun mal keinen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung. Mag hart klingen, ist aber so.


Darauf beruht doch leider die aktuelle #MeToo Bewegung. Männer werden, wenn auch nicht staatlich, aufgrund von Behauptungen bereits vorverurteilt seitens der Öffentlichkeit. Die bloße Behauptung einer Frau reicht aus um die Karriere und das Leben eines Mannes zu zerstören und wird einem das erstmal nachgesagt, bekommt man diesen Ruf auch nicht wieder los, auch nicht wenn man rechtskräftig freigesprochen wurde. Feministinnen fordern doch bereits, dass bei einem Vergewaltigungsvorwurf jegliche Unschuldsvermutung für den vermeintlichen Täter außer Kraft gesetzt wird und dass das Wort der vermeintlich Geschädigten allein reicht.


Nicht falsch verstehen. Ich möchte keineswegs Vergewaltigung und sexuelle Belästigung bagatellisieren oder verteidigen. Als Vater einer Tochter soll jeder davon in der Hölle schmoren. Da dieser Offizier rechtskräftig verurteilt wurde, wird das auch alles richtig sein.


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Andi

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Auch wenn ich mich bei dem Artikel mal wieder nach der Objektivität frage ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Vergewaltigung schon ziemlich erheblich!
Geht man davon aus, dass es sich um einen bisher nicht vorbestraften Täter handelt (sonst wäre er wohl nicht Soldat/Offizier) erklärt sich dadurch auch direkt die Aussetzung zur Bewährung und das Strafmaß wird gefühlt noch mal erheblicher.

Auch wenn die geschilderten Vernehmungen (nicht Befragungen) durch die Ermittler von Bundeswehr und Polizei natürlich "hart" und hier klar emotional unterlegt sind gehört das Opferverhalten als auch etwaige Motive des Täters natürlich zum ermittelnden Tathintergrund. Aber egal, mit so einer immer emotionalen Diskussion lässt sich nichts gewinnen.

Dass "die Bundeswehr nicht hilft" halte ich aber schlicht für Polemik. Im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung steht ihr hier weit mehr zu, als jedem kassenpatienten. Und darüber hinaus wird sich die verwaltung jeden Cent der Behandlungskosten vom Täter zurückholen.

Gruß Andi
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TomTom2017

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Nur mal zur Klarstellung: Mindeststrafmaß für Vergewaltigung liegt bei zwei Jahren (§ 177 Abs. 6 StGB). Aber wie gesagt: Ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen, ist es unmöglich zu sagen...

Darauf beruht doch leider die aktuelle #MeToo Bewegung. Männer werden, wenn auch nicht staatlich, aufgrund von Behauptungen bereits vorverurteilt seitens der Öffentlichkeit.
Hier muss man halt trennen: Auf der juristischen Seite langt das - zum Glück - nicht aus. Das folgt schon aus dem Grundsatz "in dubio pro reo", der Verfassungsrang genießt. Was die Öffentlichkeit angeht, ist das halt eine andere Sache. Hexenjagden gab es schon immer, nur unter wechselnden Namen. Aus dem Grund haben Emotionen auf der Richterbank auch nichts zu suchen.

Zitat
Feministinnen fordern doch bereits, dass bei einem Vergewaltigungsvorwurf jegliche Unschuldsvermutung für den vermeintlichen Täter außer Kraft gesetzt wird
Das ist meiner Meinung nach nur eine Minderheit, aber leider auch eine laute (und mit einer hat ja der Herr Kachelmann regelmäßig seinen "Spaß"). Aber zum Glück haben wir eine Verfassung, die das nicht zulässt.
Es gibt aber durchaus nicht wenige vernünftige Feministinnen, dich sich zwar für die Rechte der Frauen stark machen, aber nicht fundamental eingestellt sind.
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Andi

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Nur mal zur Klarstellung: Mindeststrafmaß für Vergewaltigung liegt bei zwei Jahren (§ 177 Abs. 6 StGB).

Na ja, der Sachverhalt ist doch relativ klar umrissen: Unter Drogen gesetzt, mitgenommen, vergewaltigt. Leider ein "klassischer" Fall einer Vergewaltigung. Und da es wohl keine weiteren spezifischen Erschwernisgründe gab, gab es die vom Gesetzgeber vorgesehene Mindeststrafe: zwei Jahre Freiheitsentzug.

Gruß Andi
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LwLauch

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Ich hatte das auch gesehen, mich aber zurückgehalten, hier wieder etwas zu posten. Im Ersten lief am Montag u.a. zu diesem Fall um 20.15 Uhr eine Reportage.
In der Mediathek ist sie aber auch zu finden: http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Was-Deutschland-bewegt-Vergewaltigt-Wi/Video?bcastId=799280&documentId=52743330

Edit: Ich sehe gerade, dass im Artikel auf diese Dokumentation hingewiesen wird.. :-X
« Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 14:27:39 von Der Lauch »
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justice005

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Bei der Strafzumessung wurde auch sicherlich berücksichtigt, dass der Soldat ohnehin Kraft Gesetzes seinen Soldatenstatus verliert und zwar komplett. Keine Übergangszahlungen, kein BFD, kein gar nichts. Der Täter sitzt jetzt auf der Straße und muss zusehen, irgendwo wieder einen Job zu bekommen. Daran ist er zwar selber schuld und mein Mitleid hält sich natürlich auch in Grenzen, gleichwohl sind diese Auswirkungen durchaus zu berücksichtigen. Man darf auch nicht vergessen, dass zwei Jahre die absolute Höchststrafe sind, um noch Bewährung bekommen zu können. Bei einer Strafe von mehr als zwei Jahren hätte er zwingend ins Gefängnis gemusst.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das Gericht hat sich gesagt, dass die Gesamtauswirkungen Strafe genug sind und wahrscheinlich deswegen hat man es bei den zwei Jahren auf Bewährung belassen.

Normalerweise gibt es bei einer echten Vergewaltung durchaus eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dass es hier bei der Mindeststrafe geblieben ist, ist daher wahrscheinlich den besonderen Auswirkungen geschuldet.
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Bknml

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Der Arktikel ist doch wieder absoluter Schrott. Eine Vernüftige Erklärung, inwiefern die Bundeswehr die Soldatin im Stich lässt findet sich nirgendwo. Nur irgendein nichtssagendes Geschreibsel, von wegen  Verhör der Vorgesetzten nicht korrekt und wieso es keine Möglichkeit für eine Therapie gibt, wird auch nicht genauer erläutert. Und bei 180.000 aktiven Soldaten und ca 240 angezigten fällen von:‘‘Missbrauchsvorwürfe sind in der Bundeswehr keine Seltenheit‘‘ zu reden ist für mich auch eine Frechheit.
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