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Autor Thema: Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!  (Gelesen 3172 mal)

Manuel2018

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Hallo habe mal eine frage.

Habe mit R.S meine WDB erklagt und habe rückwirkend ein GDS 50 von 2012 bekommen.
Mit der Koordinierungstelle hab ich auch schon gesprochen, die meinten das ich vielleicht nur eingestellt werde Weil ein Arzt geschrieben hat das Schutzzeit nix bringt und ich nie wieder Arbeitsfähig/Dienstfähig werde wahrscheinlich.
Und die frage also bekomme ich Harz4 ??? Oder wie kann es da weiter gehen??? Habe Frau und zwei kleine Kinder... Bin etwas Dep... habe gewonnen aber doch verloren oder wie...

Mfg
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miT

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #1 am: 31. Mai 2018, 12:33:01 »

Möchtest du Wieder in den Dienst eingestellt werden ? Ich hab nicht 100% verstanden was den Wunsch ist.
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Kameradschaftliche Grüße!

Manuel2018

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #2 am: 31. Mai 2018, 12:46:50 »

Mein Wunsch ist, 1 mal wenigstens die Chance zu bekommen irgend etwas noch zu tun. Ich bin 33 Jahre und ich weiß selber das ich nicht mehr alles schaffe, Deswegen hat meine Frau auch für mich Pflegestufe 2 bekommen. Kann ja nicht sein das mein Leben schon vorbei ist oder? Ach man... tut mir leid vielleicht bin ich hier nicht Richtig...

Die haben mir auch schon gesagt das ich wahrscheinlich Berufsschadensausgleich bekomme, aber reicht so was aus damit ich eine Fam. mit 2 Kinder ernähren kann usw... Ich bin grade einfach etwas Hilflos...
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F_K

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #3 am: 31. Mai 2018, 13:01:01 »

War es eine Einsatzschädigung?
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Manuel2018

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #4 am: 31. Mai 2018, 13:03:48 »

War es eine Einsatzschädigung?

Ja. 2011 ISAF
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KlausP

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #5 am: 31. Mai 2018, 13:43:38 »

Dann sollten Sie prüfen, ob und welche Möglichkeiten Sie nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz haben. Im Forum gibt es ein paar Threads zu diesem Thema.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #6 am: 31. Mai 2018, 17:48:51 »

Bist du schon entlassen oder noch aktiv?
Gute Ansprechpartner sind auch der Bund Deutscher Einsatzveteranen (Tel. 030 88774148)  und deren Fallmanager und die Lotsen.

Du brauchst auf jeden Fall einen festen Ansprechpartner, der dir duch den ganzen Bürokratiedschungel hilft.

Und was ich perönlich für ganz wichtig halte: Versuch unbedingt dich auf deine Stärken zu besinnen und diese zu nutzen. (Das ist bei den ganzen Veteranengruppen manchmal etwas problematisch dass es da bisweilen sehr um Opferrolle und Enttäuschungen geht.)
« Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 22:40:45 von LwPersFw »
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

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Antw:Dienstunfähig Wehrdienstbeschädigung mit Gds 50!
« Antwort #7 am: 31. Mai 2018, 18:17:32 »


... nur eingestellt werde Weil ein Arzt geschrieben hat das Schutzzeit nix bringt und ich nie wieder Arbeitsfähig/Dienstfähig werde

...wahrscheinlich.


Wenn Sie überhaupt nicht mehr dienstfähig sind, also noch nicht einmal mindestens 30 %, werden Sie nicht eingestellt...

Und wenn Sie auch nicht mehr arbeitsfähig sind, werden Sie wohl auch keine normale zivile Beschäftigung aufnehmen können...

Für Sie ist also die vorrangige Frage:
+ könnten Sie noch zu mindestens 30 % z B. eine Bürotätigkeit in der Bw ausüben ?
+ könnten Sie gesundheitlich noch eine zivile Beschäftigung ausüben ?


Dessen ungeachtet was das Ergebnis ist, stellen Sie umgehend einen schriftlichen Antrag bei der Koordinierungsstelle !
Bitten Sie darum, da nunmehr gerichtlich festgestellt wurde, dass Ihre  Schädigung auf einem Einsatzunfall basiert,

1. dass Sie in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art eingestellt werden;
2. dass Sie, bei erfolgreicher Duchführung der Probezeit, zum Berufssoldaten ernannt werden.

Lesen Sie bitte einmal im Anhang das Kapitel 3

Beachten Sie vor allem die in der Nr. 302 genannten Fristen...

2 Jahre...
10 Jahre...
6 Monate...


Bzgl. des Berufsschadensausgleichs empfehle ich u.a. eine Beratung beim "Weissen Ring"
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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