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Autor Thema: Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit  (Gelesen 2320 mal)

Frank_ Kl1982

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Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit
« am: 31. Mai 2018, 19:02:38 »

Guten Abend.
Ich habe eine allgemeine Frage zur Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit.
Der prozentuale Wert liegt ja bei knapp 1,8% pro Dienstjahr.
Gelten hier nur die Dienstjahre als Berufssoldat oder auch die als SaZ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Frank
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KlausP

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Antw:Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 31. Mai 2018, 19:10:56 »

Es rechnet die Gesamtdienstzeit, auch für Zeit, die man evtl. als GWDL/FWDL gedient hat.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

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Antw:Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #2 am: 02. Juni 2018, 10:42:33 »

In diesem FDalle könnte auch die Anrechnung von Einsatztagen interessant sein, oder die sog. "ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten"! Ich würde mich da einfach mal beim Sozialdienst kundig machen, die wissen nämlich aucvh, welche Anträge man stellen muss ;) !
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Mike Brisket

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Antw:Berechnung der Pension bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #3 am: 02. Juni 2018, 12:59:04 »

Ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten anerkennen lassen!
Leider machen dies die wenigsten.


In diesem FDalle könnte auch die Anrechnung von Einsatztagen interessant sein, oder die sog. "ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten"! Ich würde mich da einfach mal beim Sozialdienst kundig machen, die wissen nämlich aucvh, welche Anträge man stellen muss ;) !
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