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Autor Thema: Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst - Wirtschaftswissenschaftler  (Gelesen 6270 mal)

MaxiD

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Hallo Leute,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich bin. Falls nicht, tut es mir leid.

Ich habe bald mein Masterstudium im Bereich Controlling und Accounting fertig und suche daher nach passenden Einstiegsstellen. Bin dabei auf die o.g. Stelle für Wirtschaftswissenschaftler in der zivilen Laufbahn bei der Bundeswehr gestoßen. Hierzu hätte ich zwei Fragen und wäre sehr sehr dankbar wenn mir da vielleicht jemand weiterhelfen kann.

1. Wie sieht es allgemein mit der Chance auf so eine Stelle aus? Ich hab jetzt schon in anderen Threads hier gelesen, dass die Bundeswehr sich ja die meisten WiWi's über das eigene Studium "ranzieht". Hat man da als Externer (ohne richtige Berufserfahrung) überhaupt eine Chance? Vielleicht im meinem Fall weil ich auf Controlling "spezialisiert" bin? Hab vor meinem Studium eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht sowie während des Studiums ein Auslandspraktikum und aktuell eine Werkstudententätigkeit, bringt das evtl. etwas?

2. In der Stellenausschreibung wird deutschlandweite Flexibilität gefordert. Eigentlich überhaupt kein Problem für mich, finde das sogar interessant, aber wie sieht sowas in der Praxis für "meinen" Bereich aus? Versetzung alle 2 Jahre je nach Bedarf? Oder doch hauptsächlich in Bonn/Koblenz oder Leipzig? Ob man Familie (Kinder) hat, hat wahrscheinlich da auch keinen Einfluss auf die Versetzungen?

Danke im Voraus schon mal für die Antworten. Ich habe auch schon mit der Karriereberatung der BW gesprochen, die konnte mir aber außer Standardfloskeln nicht weiter helfen. Hat hier vielleicht jemand bessere Infos?

Lg und Danke

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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...

Hi MaxiD,

zu 1. Die Beamten des höheren nichttechnische Verwaltungsdienst (hntD) werden fast ausschließlich durch Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Nicht-Juristen) als sog. Regierungsreferendare bzw. als Juristen mit 2. Staatsexamen (Regierungsräte zur Anstellung) von außen rekrutiert. Es gilt sich in einem Auswahlverfahren durchzusetzen. Da gilt es zu überzeugen. Da ist der Studienabschluss erstmal zweitrangig, sondern die geforderten Soft Skills für zukünftige Manager. Wertvoll um sich hervor zutun, sind auf jeden Fall Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse.

zu 2. Es gibt keine Regelversetzungszeit. Der zivile Teil der Bundeswehr umfasst eben nicht nur den Rüstungsbereich mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), sondern auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sowie das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).
Neben den Bundesämtern an sich, verfügen diese auch über nachgeordnete Bereiche in der Fläche.
Ob man Kinder hat oder nicht, spielt bei Versetzungen keine Rolle. Ggf. wird wegen des notwendigen Schulwechsel sogar Nachhilfeunterricht durch den Dienstherrn bezahlt.
Wenn man sich in seiner Laufbahn bewährt hat, folgt in aller Regel bei Bedarf, Wunsch und entsprechenden Leistungen auch eine Verwendung im Bundesministerium der Verteidigung. Möglich sind auch Verwendungen bei NATO-Einrichtungen mit zivilen Verwaltungsstellen bzw. Mitarbeitern.
Eine frühere Sachgebietsleiterin von mir, war mehrere Jahre als Beamtin bei der dt. Verwaltungsstelle in Brüssel tätig.

Langweilig wird es in aller Regel nie.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

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zu 1. Die Beamten des höheren nichttechnische Verwaltungsdienst (hntD) werden fast ausschließlich durch Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Nicht-Juristen) als sog. Regierungsreferendare bzw. als Juristen mit 2. Staatsexamen (Regierungsräte zur Anstellung) von außen rekrutiert.
Meines Wissens nach wird der Vorbereitungsdienst für 2,5 Jahre im Status eines Tarifbeschäftigten E13 absolviert. Denn die Bezeichnung Regierungsreferendar habe ich selber noch nie gehört. Die Volljuristen bekommen automatisch die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst und werden direkt zum Regierungsrat ernanntn. Den Passus "zur Anstellung" gibt es schon lange nicht mehr.

Ggf. wird wegen des notwendigen Schulwechsel sogar Nachhilfeunterricht durch den Dienstherrn bezahlt.
Wenn die Kriterien zutreffen wird auch die Nachhilfe anteilig bezahlt.

Wenn man sich in seiner Laufbahn bewährt hat, folgt in aller Regel bei Bedarf, Wunsch und entsprechenden Leistungen auch eine Verwendung im Bundesministerium der Verteidigung.
Kommt immer ganz drauf an. Ich meine jeder der A16+ wird muss die Ministerialschleife gedreht haben.
Durch die neue Personalentwicklung für Beamte hat sich das ein oder andere geändert. Selbst die Personalführer können die Änderungen noch nicht direkt abschätzen.
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MaxiD

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Hallo ihr zwei,

vielen vielen Dank für die Antworten. Die haben mir definitiv sehr weiter geholfen. Hab das auf der Internetseite der BW auch so verstanden, dass man die ersten 2,5 Jahre zuerst als Tarifbeschäftigter in E13 eingestellt wäre, und danach ins das Beamtenverhältnis übernommen werden wird/könnte.

Das die s.g. Soft Skills und das Zwischenmenschliche im AC wichtiger sind als die "harten Noten und Fakten" finde ich einleuchtend und auch gut. Das es keine Regelversetzungszeit gibt ist interessant. D.h. es wird wohl individuell immer von Fall zu Fall unterschiedlich sein, ob man eben mal 2 oder 10 Jahre am selben Ort sein wird?!

Noch eine letzte Frage zur Verwendung hätte ich. Man bewirbt sich ja als Wirschaftswissenschaftler. Teilt die BW einen dann (nach erfolgreichem AC) gemäß dem jeweiligen Profil auf Stellen zu, oder kann es auch sein dass jemand wie ich der eher im Controlling/Buchhaltungsbereich angesiedelt ist für Personalangelegenheiten ausgewählt wird?

Danke nochmal an euch für die Hilfe.

Lg
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LwPersFw

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"Sie werden als Angestellte oder Angestellter in der Verwaltung der Bundeswehr eingestellt, wenn Sie noch keine zweieinhalbjährige Berufserfahrung vorweisen können.

Sie werden als Beamtin und Beamter in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bundeswehrverwaltung eingestellt, wenn Sie bereits über eine zweieinhalbjährige Berufserfahrung verfügen.

Sie werden nach dreijähriger Probezeit in der Regel zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

christoph1972

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Regierungsreferendare hiessen/heißen in manchen Bundesländern die Anwärter des höheren nichttechnischen Dienstes, oder Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die je nach geltenden Laufbahnrecht die Laufbahnbefähigung für den hntD/ Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, erwerben wollen.
Regierungsreferendare in Anlehnung an die Rechtsreferendare.

Es mag zwar nicht mehr "z. A." heissen, die Art des Beamtenverhältnissen "auf Probe", bleibt gleich.

Es ist wirklich durchaus sehr individuell wie sich ein Werdegang gestaltet. Ernennungen/Beförderungen bedürfen nämlich der Mitwirkung des Beamten/der Beamtin. Die Ernennungsurkunde muss nämlich entgegengenommen werden und der Erhalt wird entsprechend quittiert. Niemand kann zu einer Beförderung gezwungen werden ... klingt seltsam, soll aber vorgekommen sein.

Es gibt durchaus das Phänomen, dass man mit "vermeintlich" nicht so guten Noten im Abschluss, durchaus eine sehr passable Karriere hinlegt. Leistungen im Studium sagen nur sehr beschränkt etwas über die spätere Bewährung im Berufsleben aus. Was nutzen Spitzennoten, wenn man nicht in der Lage ist, eine schnelle Entscheidung zu treffen oder Personal zu führen ... oder etwas zu Tode analysiert statt einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

Grundsätzlich heißt Laufbahnbefähigung, dass man für alle Aufgaben seiner Laufbahn eingesetzt werden kann. Der Universitätsabschluss mit seiner Fachrichtung mag da bei der ersten Station, vielleicht noch bei der Auswahl der zweiten Station einer Laufbahn eine Rolle spielen, irgendwann stellt man aber für sich fest, welche Bereiche man persönlich eher präferiert und welche Bereiche man lieber meidet.
Juristen sind halt von Hause aus auf Rechtsthemen abonniert und das macht es manchmal recht schwierig, andere als rein juristische Gesichtspunkte, berücksichtigt zu bekommen. Da sind andere Fachrichtungen immer wieder gerne willkommen, um frischen Wind hinein zu bringen.
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Yves Montand
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† 09. 11. 1991 - Senlis

ede-server

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meine 50 Cent...

die z.A. Zeit wurde ersatzlos gestrichen und hat nichts mit der Probezeit zu tun, denn die gab es vorher auch schon. Somit ist es einfach nur noch vorteilhaft schneller die Probezeit absolvieren zu können.
Ferner ist die Laufbahnbefähigung nur die Befähigung für die Laufbahn (Zugang).

Es gibt ein Personalentwicklungskonzept (mittlerweile für alle Laufbahnen). Dort wird ein möglicher Verwendungsaufbau anhand von Drei Karrieremodellen beschrieben. Ein Verwendungswechsel von 2 bis maximal nach 4 Jahren wie im alten Konzept ist nicht mehr notwendig, wird aber weiterhin aus Sicht der Personalführung als ideal angesehen. Dieser Verwendungswechsel wird häufig durch Umsetzungen am gleichen Standort (wenn natürlich Stellen vorhanden sind) vorgenommen - kein Umzug, dafür vielleicht Förderlichkeiten und neue Aufgaben. Das ist eben der klare Vorteil einer sehr großen Organisation. Wer sich aber nicht bewirbt und auch im Personalentwicklungsgespräch deutlicht macht, dass die jetzige Aufgabe zufriedenstellend ist und die Bezahlung stimmt, wird auch nicht umgesetzt.

Je höher man kommt, desto mehr Generalist wird man. Da ist das Studium oder gar Studienschwerpunkte uninteressant.
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