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Autor Thema: Änderung Einverständniserklärung des Arbeitgebers bei Reserveidenstleistungen  (Gelesen 1603 mal)

luftlandler

  • Gast

Guten Abend Kameraden,

es soll angeblich wieder eine Änderung seit ca. Mitte Sommer 2018? sich ergeben haben, entspricht es den aktuellen Vorschriften, dass man grundsätzlich bei jeder RDL die schriftliche Einverständniserkklärung des Arbeitgebers benötigt?

Bisher war es doch so, dass dies nur notwendig ist, wenn man im Jahr mehr als sechs Wochen Reservedienst leisten?
Was sagt den die Vorschriftenlage?

Danke Euch :-)
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Edgar74

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  • Beiträge: 5

Moin Luftlandler,

die aktuelle Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 mit Stand September 2018 besagt noch immer, dass dies erst nach 6 Wochen der Fall ist.

Zu lesen auf Seite 242 unter: http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/cWh6ZXYvSVJKOHp0NXFwYW0rbTZyYVdQcFRxR0Jrbjg0K1VuRGxxOXB2aFRGRmk3bFh1aXljN2dRTnN0cVRxbVR2WEJDSmozT3VqWjRFdWIyS3F6cTJVNTIwVDJxclNRRDdSdTVLVElWMFE9/Zentralrichtlinie%20A2_1300_0_0_2%20Die%20Reserve.pdf


Eine kurze Erläuterung und die praktische Umsetzung ist hier auf Seite 18 zu lesen: http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/QXlEMzBHMUQ3QU8rdlNuT2tialNLaG9IQTVCblNtQlNzbzNxQTg2VndyNEp1S2xoMGJLNmhmakU0dS9XVGVLbkdDMDQ3ZzRQaGwvajNHK005S3Nsc2E3Q3FGSC84SXdpM1Z5N0xjckY3ZDA9/ResAktuell_18_1.pdf


Generell sollte eine RDL immer im gegenseitigen Einvernehmen mit dem AG erfolgen, rein rechtlich sind es im Inland 6 Wochen die er Dich freistellen muss.


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