Fragen und Antworten > Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung

Widerspruch WDB - wie lange soll das dauern?

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LwPersFw:

--- Zitat von: Andi8111 am 11. Juni 2018, 17:46:35 ---Paragraph 87/88 SVG. Das Verwaltungsgericht ist zuständig. Da Soldaten nicht in einem Zweig des SGB versichert sind, kann das SG nicht zuständig sein kann.

--- Ende Zitat ---

Nur mal als Beispiel eines Verfahrens vor dem BSG...

Kläger gegen die BRD... vertreten durch das BPersBw ... WDB-Abteilung Düsseldorf

Bundessozialgericht
Urt. v. 18.11.2015, Az.: B 9 V 1/15 R

Andi8111:
Stimmt. Ich hab mich geirrt. Das Vorferfahren folgt dem Verwaltungsverfahren auf dem Beschwerdeweg. Die Klage selbst wird vor dem SG verhandelt.

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