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Autor Thema: Was passiert bei Nichtbestehen der ZAW  (Gelesen 1735 mal)

Hofmann

  • Gast
Was passiert bei Nichtbestehen der ZAW
« am: 11. Juni 2018, 10:18:24 »

Hallo zusammen.

Zur Vorgeschichte: Ich bin derzeit noch in meiner ZAW, welche am 31.08.18 endet. Und mein aktuelles DZE ist der 03.01.19.
Jetzt macht man sich ja auch Gedanken was passiert, wenn man nicht bestehen sollte. Den Feldwebellehrgang habe ich bereits bestanden und bin im 10ten Dienstjahr. Wie ist das mit der Nachprüfung wenn sie hinter das DZE fällt? Bleibt der 03.01.19 das DZE? Wird verlängert, auch wenn die Nachprüfung um einiges später ist?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Sollten noch Details offen sein, dann fragt bitte nach diesen, damit eine möglicht genaue Antwort möglich ist.
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Ralf

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Antw:Was passiert bei Nichtbestehen der ZAW
« Antwort #1 am: 11. Juni 2018, 10:20:12 »

Die Dienstzeit wird schrittweise verlängert.
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Hofmann

  • Gast
Antw:Was passiert bei Nichtbestehen der ZAW
« Antwort #2 am: 11. Juni 2018, 10:24:10 »

Wie habe ich "schrittweise" zu verstehen? Nehmen wir mal den Worst case an und die Nachprüfung wäre erst ein Jahr später.
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Ralf

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Antw:Was passiert bei Nichtbestehen der ZAW
« Antwort #3 am: 11. Juni 2018, 10:49:01 »

Solange, dass du die Nachprüfung machen kannst.
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