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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Besoldungsanpassung  (Gelesen 3994 mal)

OStGefr

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Besoldungsanpassung
« am: 11. Juni 2018, 14:44:26 »

Guten Tag Kameraden!

Bräuchte eure Hilfe und euer Fachwissen.
Folgender Sachverhalt.
Ich - OSG, im Schirrmeisterbereich tätig.
Mein Schirrmeister und sein Vertreter (StUffz), sind seit einigen Wochen auf Lehrgängen und Vorbereitungen für einen Einsatz. Ich bin alleine im Büro und Vertrete den HptFw und das bis min. Ende 2018.
Vor kurzem bei einer Besprechung mit den Schirrmeistern u. T-Offz des Bataillons, wurde ich vom T-Offz angesprochen.
"Das was du machst, ist so eigentlich nicht erlaubt. Du bist nur ein OSG und machst die Arbeit eines HptFw's. Du solltest zum Spieß gehen, er soll bei BAPers einen Antrag stellen, dass du eine entsprechende Vergütung hast, wie ein Portepee"
Ich habe natürlich mit dem Chef und Spieß gesprochen, der Chef sagte: "machen wir. Es ist überhaupt kein Problem, der PersFw macht einen Haken bei SAP und dann wirst du dementsprechend bezahlt" Hat den Spieß gleich losgeschickt, den Perser damit zu beauftragen.  Unser Perser ist z.Zt. auch ein OSG. Hat nicht so viel Ahnung und musste rumtelefonieren und hat gesagt bekommen: "Nein, das geht nicht" punkt.

Jetzt die Frage an euch. Ist es wirklich so?
Kennt Ihr sowas?
Mein Chef ist voll dafür, dass ich es kriege, jedoch wenn ich selber mich darum nicht kümmere, passiert auch nicht viel.


Vielen Dank im Voraus!

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Ralf

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #1 am: 11. Juni 2018, 14:49:50 »

Nein, das geht natürlich nicht. Eine funktionsgerechte Besoldung hängt vom Dienstposten, von der Ausbildung und der Laufbahnbefähigung ab.
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LwPersFw

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #2 am: 11. Juni 2018, 14:58:01 »

Lesen Sie einmal die ZDv A-1340/36.

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten vollumfänglich die Aufgaben des Schirrmeisters wahrnehmen ... muss Ihr DV hierfür die Erlaubnis des BAPersBw einholen.

Geregelt in der GAIP des BAPersBw KennNr 30-05-00.

Aber selbst wenn diese Genehmigung erteilt wird ... eine finanzielle Vergütung für die Aufgabenwahrnehmung gibt es nicht.
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OStGefr

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #3 am: 11. Juni 2018, 15:03:01 »

alles klar. Vielen Dank!

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Andi

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #4 am: 11. Juni 2018, 15:07:57 »

Aber selbst wenn diese Genehmigung erteilt wird ...

...muss die Aufgaben halt jemand übernehmen...

@OStGefr: Und ich würde mir tatsächlich wünschen, dass wir hier gerade für solche Situationen die Möglichkeit hätten auch finanziell abzugelten, aber die sind halt sehr begrenzt. Vielleicht hat dein Chef jetzt aber direkt auf dem Schirm dir eine Leistungsprämie zu verpassen.

Gruß Andi
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TomTom2017

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #5 am: 11. Juni 2018, 16:55:42 »

Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?
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Ralf

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #6 am: 11. Juni 2018, 17:02:12 »

Ich bezweifel, dass das BAPersBw eine Genehmigung ausspricht, dass ein Msch-DG UmP-Tätigkeiten wahrnimmt.
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LwPersFw

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #7 am: 11. Juni 2018, 17:41:32 »

Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?

BBesGVwV

"Zu § 45 – Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

45.1

Zu Absatz 1

45.1.1

Eine Befristung liegt nicht schon dann vor, wenn die vorübergehende Wahrnehmung eines Dienstpostens auf einem Rotationsprinzip beruht. Zu unterscheiden sind zwei Fallgestaltungen:

– Übertragung einer nur befristetet angelegten, herausgehobenen Funktion (z. B. Projektarbeit, Absatz 1 Satz 1, siehe Randnummer 45.1.3) und

- Übertragung einer herausgehobenen Dauerfunktion, die üblicherweise nur befristet wahrgenommen wird (z. B. Stabsarbeit, Absatz 1 Satz 2).

45.1.2

Eine herausgehobene Funktion liegt nur vor, wenn die Tätigkeit durch erhöhte, besondere Belastungen gekennzeichnet ist, die sich typischerweise aus der Wahrnehmung von Aufgaben im politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereich einer Bundesbehörde, deren Leiter mindestens der Besoldungsgruppe B 9 angehört, ergeben.

45.1.3

Eine herausgehobene Funktion kann in Managementstrukturen vorliegen, die

- außerhalb der regelmäßigen Verwaltungsstrukturen angelegt sind,

- unmittelbar dem Behördenleiter oder - bei obersten Bundesbehörden -  einem Abteilungsleiter zuzuordnen sind und

- nicht schon vor oder nach ihrer Einrichtung in gleicher oder ähnlicher Zusammensetzung oder gleichem oder ähnlichem organisatorischen Status bestanden haben oder fortbestehen.

45.1.4

Eine herausgehobene Funktion liegt nicht schon dann vor, wenn die Wertigkeit des übertragenen Dienstpostens dem Spitzenamt einer Laufbahn zugeordnet ist oder der übertragene Dienstposten hinsichtlich seiner Wertigkeit einem höheren als dem statusrechtlichen Amt des Dienstposteninhabers zugeordnet ist."
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OStGefr

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #8 am: 11. Juni 2018, 17:56:27 »

Es bestünde auch die Möglichkeit der Zulage nach § 45 BBesG. Klingt für mich wie der Paradefall. Oder übersehe ich was?

Darauf wird es hinauslaufen =)

Blöd ist natürlich, dass der Chef auch in den Einsatz geht  ;D

Naja, schauen wir mal.

Vielen Dank an alle für die Beiträge. Hätte ja klappen können =)
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Andi8111

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #9 am: 11. Juni 2018, 18:46:34 »

Dafür erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen.
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TomTom2017

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #10 am: 11. Juni 2018, 20:00:19 »

BBesGVwV
Ja, da hätte ich auch reinschauen sollen. So ist es halt, wenn man wenig Zeit hat. Aber danke für die Aufklärung.
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FwLwSichTrDR

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #11 am: 11. Juni 2018, 21:13:33 »

So wirklich verstehen kann ich das irgendwie nicht. Ich sitze auf einem Dienstposten A9/10, bin jedoch Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E9B. Vor diversen Jahren musste ich über einen längeren Zeitraum einen Kollegen auf einem Dienstposten A11 vertreten und habe in der Zeit (bereits nach 3 Monaten) eine Zulage in Höhe der Differenz von A9 zu A11 erhalten. War das nur ein unerkannter Formfehler, Glück, oder gar des Schicksals Fügung?
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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #12 am: 11. Juni 2018, 21:52:46 »


...bin jedoch Arbeitnehmer...


Sie werden nach dem TVöD - Bund entlohnt...

...nicht nach dem BBesG
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FwLwSichTrDR

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #13 am: 11. Juni 2018, 21:54:13 »

Ich weiß, deswegen verstehe ich es ja nicht, warum es bei mir ging!
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LwPersFw

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Antw:Besoldungsanpassung
« Antwort #14 am: 11. Juni 2018, 21:58:07 »

Ich weiß, deswegen verstehe ich es ja nicht, warum es bei mir ging!

Dann lesen Sie doch bitte im TVöD - Bund nach... Zulagen.
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