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Autor Thema: Ermittlungsakten/Disziplinarakten  (Gelesen 1416 mal)

Butschi

  • Gast
Ermittlungsakten/Disziplinarakten
« am: 12. Juni 2018, 15:06:17 »

Moin,

wie müssen Ermittlungsakten, also alles von Vernehmungen bis zu Protokollen oder sonstigem, aufbewahrt werden? Bzw. wie lange und wann/wie müssen sie vernichtet werden?
Wichtig währe für mich auch eine Quelle in der ich das ganze nachvollziehen kann.

Gruß und vielen Dank
Butschi
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JLo

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  • Beiträge: 189
Antw:Ermittlungsakten/Disziplinarakten
« Antwort #1 am: 13. Juni 2018, 06:17:10 »

Moin moin,

entweder den Datenschutzbeauftragten in der Einheit kontaktieren oder hier,

Beauftragte/r für den Datenschutz in der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung
R II 4
Fontainengraben 150
52123 Bonn
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LwPersFw

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Antw:Ermittlungsakten/Disziplinarakten
« Antwort #2 am: 13. Juni 2018, 10:41:13 »

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