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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich  (Gelesen 4921 mal)

Lukas1996

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Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« am: 14. Juni 2018, 11:54:32 »

Gibt es Eine Vorschrift , wo drinne steht das dass absetzen der Feldbluse  und Mütze erlaubt ist ,
Könnte mir jemand ein Auszug daraus darstellen ?
Lg
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DeltaEcho

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #1 am: 14. Juni 2018, 12:00:28 »

Den Anzug oder Anzugserleichterungen legt alleine der Disziplinarvorgesetzte fest.
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ulli76

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #2 am: 14. Juni 2018, 12:02:16 »

Guggst du mal in der Anzugsordnung.
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F_K

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #3 am: 14. Juni 2018, 12:13:33 »

Nein, gibt es nicht.

(Solche Fragen sollte man mit dem Vorgesetzten klären - wenn der dann sagt, dass selbstständige Ausziehen der Feldbluse sei eine dumme Idee gewesen - dann ist das so ...)
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LwPersFw

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #4 am: 14. Juni 2018, 14:11:05 »

Gibt es Eine Vorschrift , wo drinne steht das dass absetzen der Feldbluse  und Mütze erlaubt ist ,
Könnte mir jemand ein Auszug daraus darstellen ?
Lg

A2-2630/0-0-5

"205. Einheitliche Anzugerleichterungen (z. B. Ablegen der Kopfbedeckung, der Dienstjacke/Schibluse, der Feldbluse, des Bordhemdes,
Hochkrempeln der Ärmel am Feldanzug) befehlen die Disziplinarvorgesetzten oder die den Dienst leitenden Vorgesetzten."


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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #5 am: 15. Juni 2018, 17:21:34 »

Warum soll der Aufenthalt im T-Bereich Anzugserleichterungen beinhalten? Wenn Arbeiten/Ausbildungen durchgefühert werden, wird das der Leitende befehlen bzw. bei Wartungs-/Instarbeiten wird sowieso entsprechende Sonderbekleidung angelegt.
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HubschrauBär

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #6 am: 16. Juni 2018, 21:33:12 »

Ich würde hier bei entsprechend extremer Witterung einfach auf den Vorgesetzten zugehen und die Erleichterung beantragen.

Aus Sicht des Vorgesetzten wäre ich hier vor allem bei Schutzbekleidung vorsichtig, da das ganze im Falle eines Unfalles nach hinten losgeht.

In der Fliegerei ist das z.B. so geregelt:

Die Vorschriften eröffnen Anzugserleichteungen wie z.B. den Verzicht auf flammhemmende Unterwäsche bei hohen Aussentemperaturen (kein Zahlenwert festgelegt).
Die muss allerdings im Einzelfall für den jeweiligen Flug vom Flugauftragserteilenden schriftlich im Flugauftrag festgehalten werden. Hierzu ist ein strenger Maßstab anzuwenden.

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ulli76

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #7 am: 16. Juni 2018, 22:06:56 »

Wo wir gerade bei der Arbeitssicherheit sind: Wärme ist nicht alles, aber arbeiten im T-Shirt statt der Feldbluse kann zweckmäßig sein. Dünnes Langarmshirt wäre je nach Art der Arbeit quasi ideal.

Da das mit dem Arbeitsschutz beim Bund so eine Sache ist:
wenn ihr mit Öl arbeitet (oder ihr euch halt mit anderen Stoffen einsaut)- vorher HautSCHUTZcreme auftragen. Ja, bekommt man über den Versorger. Das bildet eine Art Schutzschicht, so bekommt man den Dreck später leichter runter und die ungesunden Bestandteile dringen nicht so ein. Nutzt Handschuhe (in der Regel nicht die normalen Bw-Handschuhe fürs Gelände, sondern geeignete Arbeitshandschuhe ggf. Baumwollunterhandschuhe). NACH der Arbeit, den Schlonz möglichst schnell wieder runter und dabei bitte nicht die ganze Haut mit abschrubbeln, sondern drauf bestehen, dass eine GEEIGNETE Reinigungscreme zur verfügung gestellt wird. Und DANACH die Flossen mit der PLFEGEcreme einschmieren (die Schutzcreme ist dafür nicht geeignet und die Pflegecreme nicht vorher drauf schmieren).

Wenn ihr unter freiem Himmel arbeitet: Denkt an den UV-Schutz. Das Tragen einer Kopfbedeckung (idealerweise eigentlich Tropenhut) ist nicht nur vorschriftenkonform, sondern auch sinnvoll.
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Bw-Panda

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #8 am: 17. Juni 2018, 13:52:24 »

Würde mich auch interessieren ob das irgendwo steht, hab die Anzugserleichterung im T-Bereich schon an drei Standorten erleben dürfen.
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F_K

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #9 am: 17. Juni 2018, 14:04:11 »

Denn Thread hast Du gelesen und verstanden?
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BSG1966

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #10 am: 18. Juni 2018, 08:50:27 »

Würde mich auch interessieren ob das irgendwo steht, hab die Anzugserleichterung im T-Bereich schon an drei Standorten erleben dürfen.

Wasn jetzt das Problem?

Anzugerleichterung kann vom Vorgesetzten befohlen werden. Wahrscheinlich nicht nur an drei Standorten.
Es kommt sicherlich vor dass Soldaten selbstständig ihren Anzug erleichtern, das ist aber dann eben nicht vorschriftsgemäß und diese müssen sich nicht wundern, wenn sie dafür auf den Sack kriegen (und ich habe den leisen Verdacht dass das der Hintergrund des Threads ist, von wegen ich hab Ärger gekriegt aber bin null einsichtig und möchte ne Grundlage zum weiteren Rumdiskutieren).
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MMG-2.0

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Antw:Vorschrift Arbeitserleichterung T Bereich
« Antwort #11 am: 18. Juni 2018, 18:39:19 »

[...]vorher HautSCHUTZcreme auftragen. [...]

Im Einsatz gibt es dann die Spiltterschutzcreme. :)
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