Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Aufstiegsqualifizierung mntD zu gtD möglich?

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TheMan:
Hallo,

nehmen wir an man wird zum 01.11.18 per Direkteinstellung im mntD verbeamtet.
Ist grundsätzlich ein Wechsel vom mntD zum gtD möglich (durch Bachelor of Science Wi-Info)?

Müsste man sich bei einer Aufstiegsqualifizierung „genauso“ auf den gtD bewerben, dh mit AC und den damit verbundenen Tests?
Oder reicht eine positive Beurteilung vom Chef + X Jahre Stehzeit als Beamter?

Gruß

Trongo:
Du musst dich wieder bewerben.

TheMan:
Verstehe dann nicht wo der Witz an der Sache sein soll mit der Beurteilung des Chefs. Wozu ist diese gut wenn ich mich offenbar genauso erneut bewerben muss?
Ich kann mich doch so oder so bewerben, dazu brauche ich nicht die Erlaubnis eines „Erwachsenen“.

Oder müsste ich bei einer Bewerbung per Eigeninitiative erst meine Verbeamtung kündigen?

christoph1972:
Hallo TheMan!

Einschlägig ist § 24 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG).

Nach dem Erwerb B. Sc. also AC bestehen und dann kommt der Laufbahnwechsel.

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