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Autor Thema: Dzuz an Bord für Wache - Wie lange Gültigkeit  (Gelesen 1355 mal)

ChrisB

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Dzuz an Bord für Wache - Wie lange Gültigkeit
« am: 18. Juni 2018, 13:44:59 »

Moin,
ich war letztes Jahr bis August auf Seefahrt und mir wurde dann ein Formular in die Hand gedrückt für Dzuz für Wache etc.
Ich wollte mal erfragen, wie lange sowas Gültigkeit hat, nicht dass ich das schon vor x-Wochen hätte bereits abgeben müssen und mir das Geld durch die Hände gerutscht ist.

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LwPersFw

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Antw:Dzuz an Bord für Wache - Wie lange Gültigkeit
« Antwort #1 am: 18. Juni 2018, 13:54:12 »

Für alle besoldungs- und versorgungsrechtlichen Ansprüche gilt grundsätzlich die dreijährige Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB.

Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Beamte, Richter, Soldat oder Versorgungsempfänger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Quelle: Anlage zur ZV A1-1450/0-5001
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Andi

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Antw:Dzuz an Bord für Wache - Wie lange Gültigkeit
« Antwort #2 am: 19. Juni 2018, 22:44:30 »

Und formell bleibt deine Einheit dafür verantwortlich dir die Zulagen von Amtswegen zu gewähren (auch wenn du rechtmäßig den Auftrag bekommen hast das Formular auszufüllen).

Gruß Andi
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