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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Teilzeit und Ausbildungsvorhaben  (Gelesen 6259 mal)

F_K

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #15 am: 19. Juni 2018, 21:29:10 »

Warum sind keine Lösungen zu finden?

Ich kann nicht wohnt in der Ich will nicht Strasse ...
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HubschrauBär

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #16 am: 19. Juni 2018, 22:20:15 »

Gerade als Soldat ist es wichtig sich bezüglich der Kinderbetreuung frühzeitig mehrere Backuplösungen zu schaffen.

Ein kurzer Lehrgang über ein Paar Tage ist ja noch eine überschaubare Herausforderung.
Wie wäre es mit einem kurzfristigen Einsatz z.B. bei Hochwasser oder Flüchtlingshilfe? Von einem Auslandseinsatz ganz zu schweigen.

Von einem Soldaten wird nunmal viel Flexibilität abverlangt. Aber das wussten wir bei der Einstellung ja alle.

Eine solide Basis ist natürlich erstmal eine intakte Familie mit zwei Elternteilen zuhause. So kann man gegenseitig schon viel auffangen.
Alleinerziehend wirds natürlich ein wenig kniffliger. Um so wichtiger sind soldide Pläne bevor Probleme auftreten.

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ulli76

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #17 am: 19. Juni 2018, 22:30:58 »

Und genau wegen so einem Rumgeeier ist die Akzepanz vpn Teilzeitsoldaten in der Truppe nicht gerade die beste.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst bedeutet eben nicht, dass der Dienstherr seinen kompletten Dienst auf die familiären Bedürfnisse seiner Soldaten ausrichten muss und det Soldat tun und lassen kann was er will.

Ein Dienstposten mit vielen Ausbildungsvorhaben ist dann eben nicht teilzeitgeeignet und ja, man kann von einem Soldaten erwarten, dass er es irgendwie geregelt bekommt 1* im Jahr seine IGF- Termine mit der Kinderbetreuung zu koordinieren.
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BSG1966

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #18 am: 20. Juni 2018, 08:28:37 »

Ich möchte keine wunschantwort oder ähnliches. [...] Da aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben sein sollte, sollte dies doch klar geregelt sein.

Da widersprechen Sie sich. Scheinbar wollen Sie doch eine Wunschantwort Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird versucht nach besten Möglichkeiten sicherzustellen. Das heißt nicht, dass Familie immer vor geht. Ganz ganz vorne steht die Pflicht. Erst dann kommt alles andere.
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BSG1966

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #19 am: 20. Juni 2018, 08:34:12 »

Und das Soldaten Lösungen finden...nicht mehr in dieser Zeit!

und das entscheiden Sie?! Sorry, nope.

Also dann machen wir doch folgendes: Wir leben ja in einem Rechtsstaat. Wenn Sie Probleme bekommen, Dienst und Familie zu kombinieren - "in dieser Zeit" - beschweren Sie sich! Schreiben Sie an den Wehrbeauftragten! Klagen Sie! WENN Sie - "in dieser Zeit" - im Recht sind, dann wird es ja für Sie keine Probleme geben.

...oder Sie gewöhnen sich daran dass an erster Stelle die Pflicht steht und erst dann das Entgegenkommen um die Vereinbarkeit besser zu ermöglichen. Und wenn Sie dann sich mal ein bisschen anstrengen, dann bekommen Sie das auch schon irgendwie hin mit dem Vereinbaren. Sonst müssen Sie eben mit den Nachteilen leben.

An erster Stelle Standen Sie, die entschieden haben Mutter UND Soldatin zu werden. Daran ist nicht der Dienstherr schuld.
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LwPersFw

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #20 am: 20. Juni 2018, 09:45:06 »

Zitat aus dem "Merkblatt zur Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten", dass den betroffenen Soldaten/Soldatinnen ausgehändigt wird:

"Die Teilzeitbeschäftigung kann unterbrochen werden, um im beruflichen Interesse
an besonderen Verwendungen
und
Vorhaben
sowie
Aus-, Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen."



"Die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung, der Dienstbeginn, das Dienstende, die Frage der Handhabung der Pausen, die Einteilung zu Sonderdiensten oder die Teilnahme an militärischen Übungen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen nächsten militärischen Disziplinarvorgesetzten unter Beachtung des § 30c SG."





Und der Erlass BMVg R I 1- Az 16-02-05/30a/I 10001 vom 15. November 2006
"Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten ; hier: Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der zu leistenden Dienstzeit"
führt aus:

"Der Umfang des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach den militärischen Notwendigkeiten,
insbesondere nach den Erfordernissen der Ausbildung und Einsatzbereitschaft zur Auftragserfüllung.

Den nächsten Disziplinarvorgesetzten obliegt es, die Dienstzeit festzulegen und zu entscheiden, wie Aufträge zu erfüllen sind.

Daraus folgt, dass in den einzelnen militärischen Dienststellen die tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der Umfang
der Pausen sehr unterschiedlich sein können.

Mit Blick auf die Ausgestaltung der tatsächlich geleisteten Dienstzeit muss diese Unterschiedlichkeit – als Besonderheit in
den Streitkräften – auch bei Teilzeitkräften in gleicher Weise zum Tragen kommen wie bei Vollzeitkräften.

Teilzeitkräfte im Soldatenstatus sind weder schlechter noch besser zu behandeln als Soldatinnen und Soldaten, die Vollzeitdienst leisten.

Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Soldatinnen und Soldaten (in Vollzeit oder in Teilzeit) bei gleicher Besoldung – abhängig
von der jeweiligen Dienststellenzugehörigkeit – eine unterschiedliche Anzahl von Dienststunden abzuleisten haben."



A-1330/55 

Unterbrechung der Teilzeitbeschäftigung

"235. Soldatinnen und Soldaten können, auch auf Anregung der zuständigen Disziplinarvorgesetzten,
während der Dauer einer bewilligten Teilzeitbeschäftigung befristet zur Vollzeitbeschäftigung
zurückzukehren, um in ihrem beruflichen Interesse an besonderen Verwendungen und dienstlichen
Vorhaben sowie an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen (z. B. Teilnahme an
einer besonderen Auslandsverwendung einschließlich Vor- und Nachbereitungsphase oder Laufbahn-
/Verwendungslehrgänge), soweit ein dienstliches Interesse hieran besteht und dienstliche Gründe
nicht entgegenstehen
.

Der Antrag auf Unterbrechung der Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich drei Monate vor Beginn des Unterbrechungszeitraumes zu stellen.

236. Bei Unterbrechungen der Teilzeitbeschäftigung nach § 6 Abs. 2 STzV (Nr. 235) gilt die nach
der Unterbrechung geleistete Teilzeitbeschäftigung nicht als neuer Zeitabschnitt nach § 5 Abs. 1
STzV.

Unterbrechungen führen nicht zu einer Verlängerung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung um
den Zeitraum, in dem eine zwischenzeitliche Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wurde.

237. Anträge auf Unterbrechung der Teilzeit sind mit Stellungnahmen der bzw. des nächsten und
der bzw. des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten der Entlassungsdienststelle vorzulegen."



Wir können also festhalten:

1. Zwei sind in der Verantwortung : Soldat/Soldatin und der nächste DV

2. Diese müssen sich frühzeitig Gedanken darum machen, wie...Was...in welchen Zeitumfängen - in ihrer Einheit/Dienststelle - durchgeführt werden soll

3. Diese Planungen sind umzusetzen ... wenn dabei eine formale Unterbrechung notwendig ist ... mit termingerechter Vorlage beim BAPersBw
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BSG1966

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #21 am: 20. Juni 2018, 10:36:04 »

...und wenn es hierzu noch Hilfe Bedarf weil es ausgerechnet bei Ihnen nicht funktioniert in iiiiiirgendeiner Weise die Kinderbetreuung mal ausnahmsweise anderweitig sicherzustellen, ist der Sozialdienst der geeignete Ansprechpartner.
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KlausP

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #22 am: 20. Juni 2018, 11:16:41 »

Zitat
... Zitat aus dem "Merkblatt zur Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten", dass den betroffenen Soldaten/Soldatinnen ausgehändigt wird ...

Danke. DAS lag mir schon gestern auf der Tastatur. Mich hätte es schwer gewundert, wenn es nicht in der Zwischenzeit so ein entsprechendes Merkblatt gegen hätte. Aber wer als Betroffene(r) liest sowas schon ...  ::)
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jazzna

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #23 am: 20. Juni 2018, 11:57:23 »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Eine ganze war sogar brauchbar! 8) aber das tut auch nix zur Sache! Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall!  ;D und an die Kameraden, die der Meinung sind Dienst vor Familie...ihr tut mir leid! Das Famiele oft zurückstecken muss ist was anderes! Aber habe meine "wunschantwort" bekommen! :)
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KlausP

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #24 am: 20. Juni 2018, 12:07:14 »

Zitat
... Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall! ...

Komisch, aber bisher haben Sie genau diesen Eindruck erweckt, und das wahrscheinlich nicht nur bei mir. Wenn hier nämlich bisher jemand was von "Soldat A ... Z" geschrieben hat stelle sich in fast allen Fällen im späteren Verlauf der Diskussion heraus, dass es eben doch um den Fragesteller ging.
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jazzna

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #25 am: 20. Juni 2018, 12:20:25 »

Zitat
... Und an alle die immer noch der Meinung sind dass es in diesem Fall speziell um mich geht - dies ist immer noch nicht der Fall! ...

Komisch, aber bisher haben Sie genau diesen Eindruck erweckt, und das wahrscheinlich nicht nur bei mir. Wenn hier nämlich bisher jemand was von "Soldat A ... Z" geschrieben hat stelle sich in fast allen Fällen im späteren Verlauf der Diskussion heraus, dass es eben doch um den Fragesteller ging.

Leider muss ich Sie da enttäuschen. Mein IGF/KLF ist bis auf einen AMILA komplett! Aber das soll auch nicht das Thema sein! Habe ja geschrieben, dass ich meine Wunschantwort erhalten habe! Auch wenn es ein langer Weg war! ;) Einen schönen Tag noch und viel Soldatenglück!
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BulleMölders

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Antw:Teilzeit und Ausbildungsvorhaben
« Antwort #26 am: 20. Juni 2018, 12:32:24 »

Damit ist das ganze dann ja erledigt und somit können wir hier auch dicht machen.
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