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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Keine Unterkunft am Standort (unter 25)  (Gelesen 5323 mal)

JED

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Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« am: 20. Juni 2018, 18:09:11 »

Moin,
ich bin noch bis Ende des Monats auf Lehrgang und dann gehts zurück in die Stammeinheit. Dort werden aber seit einiger Zeit in gar keiner Form mehr Unterkünfte bereitgestellt.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass man in dem Fall Anspruch auf die Bezahlung von Hotelkosten für zwei Wochen hat. Jetzt wollte ich wissen, ob ich das so richtig in Erinnerung habe und wenn ja, in welcher Vorschrift oder Weisung das steht.

Wie im Titel erwähnt bin ich unter 25.

MkG
JED
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ulli76

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #1 am: 20. Juni 2018, 18:52:02 »

Wo hast du denn vor dem Lehrgang gewohnt?
Und was sagt dein Spieß dazu?
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JED

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #2 am: 20. Juni 2018, 19:08:10 »

Eigene Wohnung hab ich nicht und vor dem Lehrgang gab es in der Einheit auch schon keine Unterkünfte, da gab es aber noch die Möglichkeit in einer Kaserne die 30km weg war unterzukommen. Die ist inzwischen aber auch weggefallen.

Mein Spieß (Stammeinheit) ist diese Woche nicht da und mein StaffelFw hat gesagt, dass er das auch nicht so genau weiß, sich aber mal umhört. Ich hätt halt gern was in der Hand wenn ich da in 10 Tagen wieder ankomme.
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F_K

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #3 am: 20. Juni 2018, 19:30:44 »

Wenn die Einheit Dich von der Verpflichtung befreit hat, dann ist Unterkunft Deine Aufgabe.

Bekommst Du Trennungsgeld?
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JED

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #4 am: 20. Juni 2018, 19:50:00 »

Zitat
Bekommst Du Trennungsgeld?
Während dem Lehrgang nicht. Wie das nach dem Lehrgang aussieht weiß ich nicht.

Ich denke, was ich im ersten Post meinte war dieser Auszug aus der TG-Verordnung:
Zitat
In den ersten 14 Tagen nach Beendigung Ihrer Dienstantrittsreise erhalten Sie Trennungsreisegeld [...] [Es können] Ihnen auf Antrag anstelle des im Trennungsreisegeld enthaltenen Übernachtungsgeldes neben dem Tagegeld die nachgewiesenen notwendigen Unterkunftskosten erstattet werden.
Trifft das dann auf mich zu, wenn ich von einer Kommandierung zur Einheit zurückkehre?
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KlausP

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #5 am: 20. Juni 2018, 19:56:59 »

Wenn Sie keine anerkannte Wohnung haben gibt es auch kein Trennungsgeld. Hat der User "F_K" die Frage nach dem TG tatsächlich gestellt? Kann ich gar nicht glauben, Sie hatten ja geschrieben:

Zitat
... Eigene Wohnung hab ich nicht  ...
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miguhamburg1

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #6 am: 21. Juni 2018, 08:10:52 »

Fakt ist, dass der U25-Soldat Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft hat. Kann der Dienstherr diese in angemessener Entfernung zum Dienstort nicht stellen, muss er für Kompensation sorgen. Insofern sollte sich der Fragenstellerin hüten, einen Antrag zur Befreiubg von der Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft zu stellen.
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Ralf

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #7 am: 21. Juni 2018, 08:29:05 »

Nein, das ist nicht der Fall. Wir hatten diese Diskussion vor geraumer Zeit:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588738.html#msg588738

Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU kann auch aus dienstl. Gründen widerrufen werden. Nicht nur auf Antrag des Soldaten. Ein dienstl. Grund wären bspw. fehlende Unterkünfte.
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Bw-Panda

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #8 am: 21. Juni 2018, 08:41:39 »

Nein, das ist nicht der Fall. Wir hatten diese Diskussion vor geraumer Zeit:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588738.html#msg588738

Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU kann auch aus dienstl. Gründen widerrufen werden. Nicht nur auf Antrag des Soldaten. Ein dienstl. Grund wären bspw. fehlende Unterkünfte.

In dem Fall sollte dem Soldaten aber eine vergleichbare Unterkunft gestellt werden!

Ich bin mir nicht sicher ob die Arbeiten in Köln abgeschlossen sind, aber hier war genau das Problem. Durch Sanierungsarbeiten gab es kaum Unterkünfte und so bekamen alle Soldaten, für die keine Unterkunft bereitgestellt werden konnte, einen Tagessatz genehmigt. Mit diesem Tagesatz, ich glaube das waren an die 150€, konnten die Soldaten sich ein Hotelzimmer in der Nähe buchen.
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Ralf

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #9 am: 21. Juni 2018, 08:46:10 »

Wir sprechen nicht von TG-Empfängern!
Sondern "nur" von Soldaten U25.
Das ist ein Unterschied.
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LwPersFw

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #10 am: 21. Juni 2018, 10:21:20 »

Nein, das ist nicht der Fall. Wir hatten diese Diskussion vor geraumer Zeit:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588738.html#msg588738

Die Verpflichtung zum Wohnen in der GU kann auch aus dienstl. Gründen widerrufen werden. Nicht nur auf Antrag des Soldaten. Ein dienstl. Grund wären bspw. fehlende Unterkünfte.

In dem Fall sollte dem Soldaten aber eine vergleichbare Unterkunft gestellt werden!

Ich bin mir nicht sicher ob die Arbeiten in Köln abgeschlossen sind, aber hier war genau das Problem. Durch Sanierungsarbeiten gab es kaum Unterkünfte und so bekamen alle Soldaten, für die keine Unterkunft bereitgestellt werden konnte, einen Tagessatz genehmigt. Mit diesem Tagesatz, ich glaube das waren an die 150€, konnten die Soldaten sich ein Hotelzimmer in der Nähe buchen.

Und für diesen Personenkreis:

+ Bereitstellungspflicht für:

Zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich (1) Bordunterkunft) ist regelmäßig verpflichtet, wer

a) Wehrdienst auf Grund des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) leistet,
b) Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leistet oder
c) Wehrdienst im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen (§ 81 SG) leistet.

(2) Zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich Bordunterkunft) sind regelmäßig auch
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit während der ersten sechs Monate ihrer Dienstzeit verpflichtet.

...wäre das ja auch eine korrekte Verfahrensweise.


Bzw., wie @Ralf schreibt, für die TG-Empfänger, denen keine unentgeltliche GMU gestellt werden kann...
Diese erhalten in Köln dann sogar bis zu 610 € / Monat.
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dunstig

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #11 am: 21. Juni 2018, 10:27:51 »

Wie sieht der Fall denn aus, wenn die Stammeinheit von der Sachlage ebenfalls "überrascht" wurde und vergessen hat, den Soldaten von der Verpflichtung zu befreien? Oder würde das theoretisch auch noch kurzfristig gehen und der Soldat steht dann zwei Tage vorher auf der Straße?
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LwPersFw

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #12 am: 21. Juni 2018, 11:04:46 »

Wie sieht der Fall denn aus, wenn die Stammeinheit von der Sachlage ebenfalls "überrascht" wurde und vergessen hat, den Soldaten von der Verpflichtung zu befreien? Oder würde das theoretisch auch noch kurzfristig gehen und der Soldat steht dann zwei Tage vorher auf der Straße?


siehe im Link von @Ralf ... vorletzter Beitrag vom 30.06.2016

Hinzu kommt ... der TE wusste ja um die besondere Unterkunftssituation schon bevor er auf Lehrgang ging...
Sich dann erst kurz vor Ende zu kümmern ...  ::)

Zitat
Dort werden aber seit einiger Zeit in gar keiner Form mehr Unterkünfte bereitgestellt...
...und vor dem Lehrgang gab es in der Einheit auch schon keine Unterkünfte...

Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...
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JED

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #13 am: 21. Juni 2018, 11:51:51 »

Hinzu kommt ... der TE wusste ja um die besondere Unterkunftssituation schon bevor er auf Lehrgang ging...
Sich dann erst kurz vor Ende zu kümmern ...  ::)
Am Standort selbst gab es vor dem Lehrgang bereits gar keine Unterkünfte. Dass die in der anderen Kaserne aber auch wegfallen war nicht absehbar und wurde uns erst während dem Lehrgang mitgeteilt. Von daher:  ::) zurück.

Zitat
Und ... bei seinem Gehalt ist es kein Problem eine Bleibe zu organisieren...
Das stimmt wohl, aber man kann sich ja trotzdem um seine Finanzen kümmern. Und außerdem ging es bei mir ja nur um bereits am Anfang genannte zwei Wochen und nicht um einen unbestimmten Zeitraum.
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Ralf

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Antw:Keine Unterkunft am Standort (unter 25)
« Antwort #14 am: 21. Juni 2018, 11:54:49 »

Die Weisungslage kennst du ja nun. Da ist es ja unerheblich ob 14 Tage oder unbegrenzt, wenn es keine Unterkünfte gibt.
Wenn du nur 14 Tage überbrücken musst, überlege halt andere Möglichkeiten: Urlaub einreichen, mit Kameraden sprechen, ob du die Zeit dort im Gästezimmer oder bei unterkunftspflichtigen Soldaten übernachten kannst etc.
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