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Autor Thema: Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???  (Gelesen 1985 mal)

Badu96

  • Gast

Hi Leute,

Ich hätte mal ne Frage zu der Verpflichtungszeit bei Fallschirmjäger/Kommandofeldwebelanwärter. Bei meiner Musterung und nachfolgenden Einplanung steht nun plötzlich was von 15 Jahren. Ist dies bei anderen auch so, die diese Verwendung einschlagen wollen?
Wundert mich nur, da man selbst online auf der Hompage der Bundeswehr auch immer nur 13 Jahre liest.
Kann da jemand helfen?
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KlausP

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Antw:Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???
« Antwort #1 am: 24. Juni 2018, 21:35:31 »

13 Jahre ist die Regelverpflichtungszeit für Bewerber in der Laufbahn der Feldwebel des allg. Fachdienstes, wenn sie den notwendigen Beruf noch nicht mitbringen und dafür eine ZWA brauchen. Im Truppendienst sind das 12 Jahre Regelverpflichtungszeit.

Zu ihren 15 Jahren: Sind Sie Wiedereinsteller mit entsprechender Vordienstzeit?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Badu96

  • Gast
Antw:Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???
« Antwort #2 am: 24. Juni 2018, 21:53:12 »

Eben nicht, deswegen verwundert mich das ganze, ich habe bisher noch nicht gedient.
Mich wundert nur dass das jetzt so einfach auf 15 Jahre geändert wurde, der Bearbeiter meinte das öfter mal so Änderungen kommen, bin da etwas verwundert... ???
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KlausP

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Antw:Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???
« Antwort #3 am: 24. Juni 2018, 21:54:01 »

Wo steht das denn? In Ihrer Einplanung?
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Badu96

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Antw:Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???
« Antwort #4 am: 24. Juni 2018, 23:28:24 »

Ja genau, Regelverpflichtungszeit 15 Jahre, vielleicht liegts auch daran das es noch die vorläufige Einplanung ist, bin erst noch beim Truppenbesuch in Pfullendorf angemeldet  :-*
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Ralf

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Antw:Fallschirmjäger Feldwebel 15 Jahre Verpflichtung statt 13???
« Antwort #5 am: 25. Juni 2018, 05:00:15 »

Neben den "normalen" Regelverpflichtungszeiten (die sich auch vor kurzem erst geändert haben, so kann man ganz grob bei Fw sagen, ohne Beruf 15 und mit Beruf und TrD 13 Jahre) können auch abweichend davon für einzelne Verwendungen und/oder Dienstposten auch andere ausgeschrieben sein.
Einfach mal beim KarrC Bw nachfragen.
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