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Autor Thema: NEUKRANK MELDUNG  (Gelesen 11652 mal)

Tera

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NEUKRANK MELDUNG
« am: 26. Juni 2018, 09:19:59 »

hey wollte mal fragen wie mit soldaten die sich neukrank melden zu verfahren ist. ich habe gehört und gelesen jeder soldat der neukrank ist,ist bis zu seinem termin beim truppen arzt als krank auf stube anzusehen.

stimmt das und wenn ja in welcher vorschrift steht dies ?
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BlackLotus187

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #1 am: 26. Juni 2018, 10:17:15 »

Für eine genaue Information müssen Sie ihren Vorgesetzten fragen, da es hierbei Abweichungen von Standort zu Standort gibt.

Eine explizite Vorschrift ist mir nicht bekannt und auf die Schnelle konnte ich eine solche auch nicht ausfindig machen.

Es gibt jedoch für so gut wie alle SAN-Zentren Arbeitsanweisungen.

Der reguläre Ablauf ist dort meistens ähnlich (Achtung, da spreche ich ausdrücklich nur aus meiner eigenen Erfahrung heraus!) und lautet wie folgt:

1. Neukrank melden entweder beim morgendlichen Antreten oder mündlich/telefonisch beim nächsten direkten Vorgesetzten (Gruppenführer, Zugführer).
2. Nach der Neukrankmeldung im SAN-Bereich melden und dort warten, bis man aufgerufen und behandelt wird.
3. Arzt unterschreibt den Krankenmeldeschein, ggf. mit Status. Damit zurückmelden beim nächsten Vorgesetzten, falls kzH im Anschluss abmelden bei Spieß und Chef.

Abweichungen sind, vor allem bei schweren Gebrechen, möglich.

Dass man automatisch einen Status wie krank auf Stube bekommt, habe ich noch nie gehört. Und ein Vorgesetzter, der halbwegs bei Verstand ist, wird dir auch nichts befehlen, was dein Gebrechen
verschlimmern könnte.

Und nochmal der Hinweis: Frag deinen nächsten Vorgesetzten, der kann dir den bei euch üblichen Ablauf genau schildern!
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F_K

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #2 am: 26. Juni 2018, 10:23:22 »

Zitat
stimmt das

Natürlich nicht.

Zitat
und wenn ja in welcher vorschrift steht dies ?

Deshalb nirgenswo. Warum auch?

Der Vorgesetzte (nach Meldung des Soldaten) entscheidet nach gesundem Menschenverstand, wie verfahren wird.

Beispiel: Ist es "nur" ein Ausschlag oder Erkältung, und steht bis zum Arzttermin um 10 Uhr "nur" Unterricht im Raum an - dann kann der Soldat problemlos am Dienst teilnehmen - gleiches gilt wohl allgemein für Innendienst.

Beispiel 2: Bei akutem Brechdurchfall wird es auch wohl kein "Krank auf Stube" geben sondern ein anderer Ort gewählt werden ...
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KlausP

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #3 am: 26. Juni 2018, 12:10:54 »

Wieso haben Sie nicht den gefragt, von dem Sie das gehört haben?  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #4 am: 26. Juni 2018, 14:47:38 »

Der Vorgesetzte (nach Meldung des Soldaten) entscheidet nach gesundem Menschenverstand, wie verfahren wird.
So klingt es sinnvoll. Das setzt aber ein Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetztem und Soldaten vorraus, in dem der Soldat seinen Vorgesetzten über den Grund der Krankmeldung informiert, obwohl er dies nicht müsste.

1. Neukrank melden entweder beim morgendlichen Antreten oder mündlich/telefonisch beim nächsten direkten Vorgesetzten (Gruppenführer, Zugführer).
2. Nach der Neukrankmeldung im SAN-Bereich melden und dort warten, bis man aufgerufen und behandelt wird.
Teilweise kommt es auch vor, dass die Einheit die Termine telefonisch mit dem SANVersZ abspricht.

Im Ausbildungsforum (Intranet) hab ich irgendwann mal was dazu gefunden, wie bei KzH zu verfahren ist und wie verbindlich die Empfehlung ist...ich meine, da wäre auch was zum Verhalten bis zum Arzttermin dabei gewesen. DV-Online gibt vielleicht auch was her.
Eine genaue Regelung, die allgemeingültig besagt, wie der Status des Soldaten bis dahin ist, wüsste ich derzeit nicht.

Generell ist es aber sinnvoll, sich mit dem Vorgesetzten abzusprechen, sofern man denn Bereit ist, über die Krankheit zu reden.
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funker07

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #5 am: 26. Juni 2018, 14:49:57 »

Nachtrag:
Und nochmal der Hinweis: Frag deinen nächsten Vorgesetzten, der kann dir den bei euch üblichen Ablauf genau schildern!
Eine generelle Auskunft z.B. hier aus dem Forum darüber, welche Regelung einschlägig ist (sofern denn gegeben) schadet da allerdings auch nicht.
Es kann ja durchaus sein, dass der Ablauf, der bisher üblich ist, absolut nicht vorschriftskonform ist.
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F_K

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Antw:NEUKRANK MELDUNG
« Antwort #6 am: 26. Juni 2018, 14:57:49 »

Zitat
Das setzt aber ein Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetztem und Soldaten vorraus

... sollte man haben.

Zitat
, in dem der Soldat seinen Vorgesetzten über den Grund der Krankmeldung informiert

Negativ.

Die Meldung sollte lauten: Herr Vorgesetzter, ich habe mich heute Neukrank gemeldet, mein Arzttermin ist um XX Uhr, bis dahin kann ich aber (NICHT?) am Dienst teilnehmen, folgende Einschränkungen habe ich - kein Sport, mein MSG, ... oder mir ist so übel, dass ich zu nichts zu gebrauchen bin ...

Welche Krankheit / Vermutung dahinter steht, kann der Vorgesetzte in der Regel sowieso nicht beurteilen - diese Info (welche Einschränkungen) muss immer vom Soldaten kommen und der Vorgesetzte hat dies, bis auf Ausnahmen, so umzusetzten.
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