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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?  (Gelesen 13844 mal)

KlausP

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #15 am: 29. Juli 2018, 10:17:44 »

Zitat
... 4. Was übt nun das Heer für ein neues Nahkampfsystem? ...

"Das Heer" in seiner Gesamtheit überhaupt keins.
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ulli76

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #16 am: 29. Juli 2018, 10:24:05 »

HÄ? Ich weiss immer noch nicht worauf du hinaus willst und was du jetzt mit §12 SG hast.
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wolverine

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #17 am: 29. Juli 2018, 11:39:54 »

Soweit mir bekannt, werden einzelne Übungen durchgeführt, die grob an die Techniken des israelischen Krav Maga angelehnt sind. Wenn das Ihre Frage beantwortet, gut so.

Ich verstehe Ihre Schreibe schlicht nicht. Was möchten Sie mit den Zitaten einzelner User, Vorschriftenauszügen oder Informationen über ein Austauschprogramm denn ausdrücken? Wenn Sie also von Kritik schreiben, dann wirklich hier. Ich kann aus Ihren Schreiben nicht erkennen, was Sie ausdrücken möchten.

Wie gesagt: Es kann nicht Sinn militärischer Ausbildung sein, ein Kampfsportsystem auszubilden und das geschieht auch nicht! Selbst die Handwaffen sind heutzutage eher noch Selbstverteidigung als systemisches Wirkmittel. Hier liegt Ihrerseits wahrscheinlich ein grobes Missverständnis vor.
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kevin

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #18 am: 29. Juli 2018, 15:26:22 »

Hallo liebe Soldaten,

was ist da schwer zu verstehen?
Ich habe hier im Forum gelesen und bin auf den Artikel: Nahkampf-Ausbildung als Mannschaftler gestoßen und habe mir dann die Mühe gemacht auf der Seite der Bundeswehr einige Berichte zu lesen und auch auf diese zu verweisen.

A) Nahkampftraining in der Division Schnelle Kräfte
    Jägerbataillon 1: Hearusfordernde Ausbildung unter besonderen klimatischen Bedingungen in Israel
  (  Nahkampftraining unter israelischer Anleitung. Lehrgang über 3 Wochen.)

B) Feldjäger haben die " waffenlose Selbstverteidigung " vom Zoll übernommen.
    Zu meiner Zeit, in der Burg - Sonthofen - ca. 20 Stunden - etwas Judo.

Meine Anfrage war dann:
    Da ich nicht mehr Soldat bin, hat das Heer eine ZDV für den Nahkampf?
    Was die Feldjäger vom Zoll übernommen haben, gehört dazu auch Techniken aus dem Kyusho.
    Kyusho beschäftigt sich mit Angriffspunkte am Gegner, die gezielt angegriffen werden.
    Als Beispiel Angriffsziel am Hals, Carotis - Halsschlagader -

Dann ist mir der Auftrag und die Aufgabe der Bundeswehr bekannt.
Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. So legt es Artikel 87a des Grundgesetzes fest.

Was scheinbar nicht gut rüber gekommen ist! Ich erwarte nicht, dass ein Soldat mit einer Nahkampf-Ausbildung gegen einen Meister einer Kampfsport-Art bestehen muß. Das ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich und auch kein Ziel der Ausbildung für  Soldaten

Daher verstehe ich die Kritik - die zu allgemein gehalten ist - nicht.
Im Gefechtsdienst aller Truppen zu Lande, wird doch hervorgehoben, der Soldat muß den Feuerkampf erfolgreich führen und überleben.


Habe ich dieser Aussage widersprochen?

Dann mein Hinweis auf den § 12 Soldatengesetz.
Dort findet sich der Satz: Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauung ein.

Sind meine Formulierung daher unklar, dann bitte ein PN.

Wünsche allen einen schönen Sonntag.
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LwPersFw

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #19 am: 29. Juli 2018, 17:11:53 »

Zitat
Meine Anfrage war dann:
Da ich nicht mehr Soldat bin, hat das Heer eine ZDV für den Nahkampf?

nicht nur eine...

Zitat
Hier wird alles zum Thema Nahkampf beantwortet...

A2-221/0-0-1291, Anlage 7.1 i.V.m. D1-221/0-11 und ARD-0226-0-0-4710 A
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KlausP

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #20 am: 29. Juli 2018, 17:20:03 »

Zitat
... Dann mein Hinweis auf den § 12 Soldatengesetz. ...

Wer hat womit dagegen verstoßen?
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ulli76

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #21 am: 29. Juli 2018, 20:49:01 »

Ich verstehs auch nicht.  Und ich versteh immer noch nicht wirklich was er will.
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JLo

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #22 am: 29. Juli 2018, 20:58:37 »

Zitat
Hier wird alles zum Thema Nahkampf beantwortet...

A2-221/0-0-1291, Anlage 7.1 i.V.m. D1-221/0-11 und ARD-0226-0-0-4710 A
Da steht doch alles!  ::)   Anlage 7 ab Seite 320 nicht angeschaut?

Zudem ist es vollkommen egal, welche Kampfkunst / Kampftechniken angewandt werden.
Wichtig ist es, dass der / die Soldat(in) im Augenblick des Angriffs zeitnahe reagiert und den Gegner schnell außer Gefecht setzt oder entwaffnet.

§12 SG hier einzubringen, finde ich absolut fehlt am Platz.
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kevin

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #23 am: 30. Juli 2018, 12:00:21 »

Hallo

das war eine sehr gute und freundliche Antwort.
Die A 2 -221/0-/-1291  habe ich mir abgespeichert. Besonders Deinen Hinweis auf 7. Nahkampf, mit einigen Fotos und einigen näheren Worten zur Ausbildung.
War wirklich erstaunt, wenn das in den meisten Einheiten durchgeführt wird, von Ausbildern die Erfahrung in einer Kampfsport-Art -etwa Judo,
Ju-Jutsu haben, dann bekommen die Soldaten/innen einen kleinen Einblick.
Aus meiner Dienstzeit, ist es dienstlich möglich diese Ausbildung auch in Teilen öfters zu wiederholen, dann klappt vieles.


Den § 12 SG habe ich kurz erwähnt, da ich immer noch davon ausgehen, Soldaten auch ausgeschiedene bemühen sich - dass alle Gesprächsteilnehmer - auf Mißverständnisse oder eine andere Sichtweise hingewiesen werden.

In dieses Thema bin ich eingestiegen, da ich mich als Hobby mit dem Kampfsport beschäftige und einfach erfahren wollte, was hat sich seit meinem Ausscheiden aus der Bundeswehr verändert.
Dann ist es mir sehr klar, daß kein Soldat oder auch Polizeibeamter im Dienst für eine längeren Zeitraum abgestellt werden kann, um einen Kampfsport gründlich zu lernen.

Vielleicht haben das einige hier in den falschen Hals bekommen.
An die Zeit bei der Bundeswehr denke ich gerne zurück .

Was sollte ich an den Beispielen 7 Nahkampf ändern? Es stellt sich die Frage, welcher Zeitrahmen für diesen Teil der Ausbildung angesetzt ist.
Welche Erwartungen der oder die Verfasser der Dienstanweisung im Kopf hatten.
Wie gründlich die Ausbilder auf diese Szenarien vorbereitet werden und ob die Möglichkeit besteht über den " Tellerrand " der Nahkampf-Ausbildung der Bundeswehr zu sehen und sich in Kampfsport-Vereinen neue Anregungen zu holen und auch wie wird dort die " Selbstverteidigung " unterrichtet.

Nur ein kleiner Hinweis sollte mir noch gestatten werden.
Die Abwehr von Waffen, ob Messer, Pistole, Schlagstock, Nunchaku, usw. wird in nur wenigen Kampfsport-Arten unterrichte.
Im Ju-Jutsu ( DJJV) steht in einem Fachbuch von den Polizeiausbildern Josef Art- Erich Reinhardt,
" Die Waffenabwehr ist das schwierigste und gefährlichste Kapitel jeder Selbstverteidigung."

Würde mir wünschen, wenn wir uns freundlich und höflich unterhalten.
Wenn Problem auftauchen sollten, wäre eine kurze PN bestimmt hilfreich.

Mit einem freundlichen Gruß



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LwPersFw

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #24 am: 30. Juli 2018, 12:55:14 »


Die A 2 -221/0-/-1291  habe ich mir abgespeichert.

Diese Vorschrift ist seit Juli 2018 außer Kraft...

Nunmehr gelten

A2-226/0-0-4710 Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)

i.V.m. 

D1-221/0-11 Gestaltung der Gefechtsausbildung Militärischer Nahkampf aller Truppen (MilNahKpf a Tr)

und 

ARD-0226-0-0-4710 A Militärischer Nahkampf aller Truppen
« Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 12:58:26 von LwPersFw »
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kevin

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #25 am: 31. Juli 2018, 00:17:25 »

Hallo,

zuerst ein Danke für die vielen guten Ratschläge und Hinweise auf Dienstvorschriften.

Wenn meine Einleitung etwas unglücklich abgelaufen ist, ich dachte, ich stelle eine Frage und bekomme ein Antwort.
Bekam diese auch aber  nicht wie erwartet.

Die letzten Antworten das möchte ich betonen, war sehr zielführend.
Ob der junge Soldat der eventuell mitgelesen hat, jetzt erfahren hat, bekommt er seinen Lehrgang in Nahkampf-Ausbildung?

A) Eine Einweisung bietet die Dienstanweisung: Gefechtsdienst aller Truppen zu Lande   
    Habe zuerst nur auf 3.4 Nahkampf geachtet und erst auf den Hinweis - danke - mich mit dem vorgeschlagenen Punkt 7 beschäftigt.
    Daher sollten alle Soldaten diese Einweisung erhalten. Oder liege ich da falsch?

B) Scheinbar, ich kann es nicht beurteilen, beschäftigen sich einzelne Truppenteil doch sehr intensiv mit verschiedenen Szenarien.
    Das Jägerbataillon 1: Herausfordernde Ausbildung unter besonderen klimatischen Bedingungen in Israel.   
    Der Artikel ist vom 28.07.2018 Streitkräftebasis,
    Da fand an zwei Tagen unter israelischer Anleitung ein spezielles Nahkampftraining statt.

C) Das Nahkampftraining in der Division Schnelle Kräfte
    wird in dem Artikel auch Streitkräftebasis
    vom Ausbilder mit diesen Worten vorgestellt: Nahkampfausbildung ist nicht nur von hohem militärischen Nutzen, sondern auch
    körperlich fordernder Dienstsport.
    Diese Soldaten werden aber  ausgewählt.

D) Dann wird der Boarding Soldat - oder gibt es dort keine Mannschaftsdienstgrade - auch eine Nahkampfausbildung erhalten.

E) Die Ausbildung in Hammelburg, da wurde auf einen Ausbilder verwiesen.
    Gibt zwei Filme : www.youtube.com/watch?v=wf2CulyNw1U
    der einen Einblick in diese Ausbildung vermittelt.

F) Ja, die Feldjäger haben eine andere Ausbildung in " waffenloser Selbstverteidigung ",  die soll vom Zoll sein.
    Jedenfalls steht das im Artikel auch Streitkräftebasis.
    Da kann ich sagen, wir lernten etwas Judo, im Ausbildungsteil für den Feldjäger in der Burg.
    Das ist aber sehr lange her.

Jetzt habe ich  meine Antworten - teilweise - bekommen.
Das war aber wirklich schwierig.

Was mich etwas verwundert hat, wenn etwas in meinem Satzaufbau unklar ist, wäre eine PN doch die Möglichkeit gewesen alles sofort zu klären.

Jetzt erlaube ich es mir eine Frage an Euch zu stellen.
Gab es eine Division die - in einer kriegerischen Auseinandersetzung - besonders gefürchtet war,
soll eine intensive Ausbildung in einer Kampfkunst gehabt haben.
Natürlich wurde der Kampf überwiegend mit Schußwaffen und anderen Waffen geführt.

Wünsche ein ruhige Nacht.







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Ralf

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #26 am: 31. Juli 2018, 05:21:22 »

Zitat
D) Dann wird der Boarding Soldat - oder gibt es dort keine Mannschaftsdienstgrade - auch eine Nahkampfausbildung erhalten.
Doch, auch da gibt es Msch.
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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #27 am: 31. Juli 2018, 18:47:43 »

Mit Lehrgängen ist es ganz einfach - wenn ein dienstlicher Zweck besteht und man die Voraussetzungen erfüllt, bekommt man auch den Lehrgang (wenn genug Lehrgangsplätze da sind).
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schlammtreiber

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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #28 am: 07. August 2018, 09:43:17 »

Jetzt erlaube ich es mir eine Frage an Euch zu stellen.
Gab es eine Division die - in einer kriegerischen Auseinandersetzung - besonders gefürchtet war,
soll eine intensive Ausbildung in einer Kampfkunst gehabt haben.

Eine ganze Division, die in einer Kampfkunst intensiv ausgebildet wurde...
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Antw:Nahkampf Ausbildung als Mannschaftler?
« Antwort #29 am: 07. August 2018, 11:28:48 »

Zitat
Eine ganze Division, die in einer Kampfkunst intensiv ausgebildet wurde...

War bestimmt die 1. Luftwaffendivision.
Habe sehr erschreckendes gesehen, als ich in Fürsty auf CE war.

@Kevin: Ist die Frage historisch bezogen?  Google einfach mal nach Gurkha Brigade, das könnte dem noch am ehesten kommen.
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