Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. März 2024, 10:46:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: AVZ - Auslandsverwendungszuschlag  (Gelesen 11846 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.675
AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« am: 28. Juni 2018, 09:47:05 »

Quelle : Info BMVg , 26.06.18

"Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags vereinfacht

Manche Aufgaben erfordern von Zeit zu Zeit ungewöhnliche Maßnahmen.

So auch die
Übernahme der Bearbeitung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) durch das Referat PA 1.4 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Viele Kameradinnen und Kameraden dürften begrüßen, dass die Bearbeitung ihrer Zuschläge für geleistete Einsätze vom Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung (IUD) nun an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA 1.4 übergegangen sind.

Durch die Übernahme wird die Berechnung und Zahlung des AVZ nun deutlich vereinfacht.
So erfolgt die Auszahlung ab sofort über das Gehaltskonto mit den monatlichen Bezügen, was eine enorme Reduzierung an „Papierkram“ bedeutet.

Ein Jahr für die Umsetzung

Bereits im Juli 2017 begann mit einem Testrollout im Rahmen des UNIFIL-Einsatzes dieser Prozess, der zum 1. Juni 2018 mit dem MINUSMA-Einsatz in Mali beendet wurde. "


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #1 am: 28. Juni 2018, 12:50:29 »

Da sind aber nicht alle von begeistert.  :(
Gespeichert

lennble

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #2 am: 28. Juni 2018, 13:04:06 »

Wieso das?
Gespeichert

OMLT

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #3 am: 28. Juni 2018, 13:08:58 »

Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?



Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.495
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #4 am: 28. Juni 2018, 13:09:35 »

Wieso das?

Das sind die, die sich auf einem Lehrgang ein extra Konto für das TG anlegen, weil sie Mutti zu Hause verklickern, dass sie dort Trennungsgeld bezahlen müssen.  ;D So ähnlich selbst erlebt, als uns 1993 auf dem Spießlehrgang kundgetan wurde, dass TG nur noch unbar gezahlt wird. Da gab es tatsächlich einen Kameraden, der sich in Sonthofen bei der Sparkasse extra dafür ein Konto angelegt hat.  ;D
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

didi62

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #5 am: 28. Juni 2018, 13:11:38 »

Wieso das?
Man kennt das doch, viele Köche verderben den Brei.
BAPersBw verfügt den AVZ, dieser wird dann über die Gehaltsbescheinigung gezahlt.
Und wenn etwas nicht stimmt, wer wird dann angerufen? - Der Bearbeiter der auf der Gehaltsbescheinigung steht.
Nur hat der damit gar nichts zu tun.
Gespeichert

didi62

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #6 am: 28. Juni 2018, 13:12:13 »

Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.634
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #7 am: 28. Juni 2018, 16:31:22 »

Nur hat der damit gar nichts zu tun.

Hatte er vorher aber auch nicht. ;)
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

OMLT

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #8 am: 28. Juni 2018, 19:36:52 »

Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.

Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)

Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.

MkG
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.675
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #9 am: 28. Juni 2018, 20:06:02 »

Da man ja die besondere Auslandsverwendung steuerlich geltend macht, muss man ja gegenüber dem Finanzamt nachweisen, was vom Bund zusätzlich gezahlt wurde.

Ob dies wie bisher eine separate Bescheinigung ist... oder jetzt auf der jährlichen Bescheinigung des BVA für das Finanzamt, sollte ja keinen Unterschied machen.

Die Berechnung müsste wie bisher bleiben.

Siehe die Erklärung hier

https://www.steuer-soldaten.de/post/auslandseinsatz-bundeswehr-soldaten-steuererklarung-avz
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

  • ***
  • Online Online
  • Beiträge: 184
    • Bundesverwaltungsamt - DLZ
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #10 am: 29. Juni 2018, 06:31:41 »

Frage:

Können "uns" hierdurch steuerliche Nachteile entstehen?

Nein, da AVZ steuerfrei ist.

Das ist mir, nach drei Einsätzen, auch bekannt. Danke ;)

Ich meinte eher ob dadurch eine andere Berechnung erfolgt (erfolgen kann) im Bezug auf Jahresgehalt usw.
Bin kein Finanzbeamter, daher die vielleicht unbedarfte Frage.

MkG

Für den steuerpflichtige Jahresgehalt zählen nur steuerpflichtige Einnahmen. Daher ändert sich gegenüber der bisherigen Verfahrensweise steuerlich nichts.
Gespeichert

OMLT

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #11 am: 29. Juni 2018, 07:59:33 »

Alles klar.
Danke!

Horrido
Gespeichert

Edding400

  • Gast
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #12 am: 10. August 2018, 19:14:54 »

Guten Abend,

weiss jemand wie die Zahlung angeordnet wird?
Auf Basis der Kommandierung??
Oder im Folgemonat, da erst der Dienstantritt im Einsatzland bestätigt werden muss?
Gespeichert

MMG-2.0

  • Gast
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #13 am: 10. August 2018, 19:30:49 »

Erst mit Dienstantritt im EinsL.
Gespeichert

Edding400

  • Gast
Antw:AVZ - Auslandsverwendungszuschlag
« Antwort #14 am: 11. August 2018, 09:16:38 »

Dann nehmen wir mal folgenden Fall an:

Soldat A setzt am 25.01.19 seinen Fuss auf afghanischen Boden und am 18.03.19 fliegt er zurück nach Deutschland.
Die erste Zahlung (für Januar) wird folglich erst mit den Bezügen im März gezahlt?
Und wird dann nur 7 Tage AVZ mit überwiesen, da ja mit den Bezügen für März (gezahlt am 01.03.) niemand weiss, ob er den ganzen Februar dort war (Stichwort Repatriierung)?? Denn die Abrechnung wird ja bereits Mitte Februar gemacht.

Folglich wäre die AVZ Zahlung für März auch erst im Mai möglich. Oder habe ich einen Denkfehler?!?
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de