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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018  (Gelesen 10858 mal)

InteressierterRes

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Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« am: 29. Juni 2018, 14:50:36 »

Guten Tag zusammen,

ab Juli 2018 soll eine neue Vorschriftenregelung bezüglich der Vergabe eines Verwendungsgrads X bei ärztlichen Untersuchungen gelten.
Ziel ist wohl, daß Einheiten mit ihren gewünschten Interessenten besetzen können.
Was hat es damit genauer auf sich?

Dankeschön schon mal vorab.
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Ralf

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #1 am: 29. Juni 2018, 17:02:24 »

Hier gehört das hin, weil das nur RDL betrifft. Ist für die gedacht, die nur reine Innendiensttätigkeiten machen. Also bspw. ein OStFw, der bisher als T5 i.R. seines Dienstzeitendes entlassen wurde, weil er "Rücken" hat, damit aber jahrelang seiner Tätigkeit im aktiven Dienst nachgekommen ist, durfte früher nicht mehr üben. Nun darf er es, wenn dieser DP das hergibt.
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InteressierterRes

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #2 am: 29. Juni 2018, 21:14:59 »

Dankeschön. Also gilt das nicht für einen T6, der wieder eine Tätigkeit mit Anforderungssymbol, z.B. L0 ausüben möchte?
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Ralf

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #3 am: 29. Juni 2018, 21:18:04 »

Zitat
weil das nur RDL betrifft
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InteressierterRes

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #4 am: 30. Juni 2018, 10:21:53 »

Danke sehr. Nur RDL dachte ich mir schon.
Also nicht für Kampftruppenverwendungen oder Versorgung?
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wolverine

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #5 am: 30. Juni 2018, 10:33:01 »

Kampftruppenverwendung ist doch wohl selbsterklärend, wenn es um erheblich körperlich eingeschränkte Soldaten geht?!
Und ansonsten: was denn nun? Reserve oder aktiv?
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InteressierterRes

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #6 am: 30. Juni 2018, 11:13:02 »

Das kommt auf die jeweiligen medizinischen Ausschlüsse an. Deshalb frage ich ja. Da Ralf das Thema schon in die Reserve verschoben hat und auch RDL bereits genannt wurden, handelt es sich wohl korrekt um die neue Regelung nur für Reservisten.
Welche Vorschrift behandelt diese neue Regelung?
Das BMVg wird sicher noch Einiges dazu veröffentlichen.
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F_K

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #7 am: 30. Juni 2018, 11:24:49 »

Versorgung ist nur in sehr wenigen Fällen reiner Innendienst - und es geht nur, WENN man als aktiver Soldat diesen Dienstposten MIT der gesundheitlichen Einschränkung wahrgenommen hat.

Um was geht es denn?
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InteressierterRes

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #8 am: 30. Juni 2018, 11:53:36 »

Das heißt, MatDispo und TrVersBearb funktioniert?
Aber MatGrpFhr oder MatBew einer Kp nicht?
Zählt auch zur bisherigen Verwendung, wenn man vorher als Reservist schon MatBewFw einer Kompanie war?
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F_K

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #9 am: 30. Juni 2018, 12:23:13 »

Nochmal:
Hast Du mit der Einschränkung schon aktiv Dienst auf diesem Dienstposten geleistet?

Wenn nicht, benötigst Du Tauglichkeit.

Wofür ist der neue Tauglichkeitsgrad?

Z. B. für den FwRes, der wegen Herzinfarkt untauglich ist, aber bis DZE noch 5 Jahre Dienst verrichtet - dieser kann nun nach DZE auch noch RDL leisten.
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Ralf

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #10 am: 30. Juni 2018, 13:37:23 »

Das mit dem OSFw, der schon mal auf so einem DP war, war nur ein Beispiel, sorry, wenn das falsch rüber kam.

Also:
- nur RDL
- die Einheit muss den DP explizit dafür identifizieren, dass er für x-taugliche geeignet ist. D.h. "reine Innendiensttätigkeiten im Grundbetrieb", so lautet die Formulierung
- der RDL hat den VerwGrad x (ganz ganz grob gesagt: als Anhalt als Beispiel, dass hier Krankheiten/Ausschlüsse vorhanden sein können, die ein aktiver Soldat während der Dienstzeit bekommen hat, damit aber nicht DU wurde)

@InteressierterRes: du musst schon lesen: wenn ich von Innendienst spreche, ist die Frage nach Kampftruppenverwendungen nicht wirklich clever.
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bayern bazi

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #11 am: 30. Juni 2018, 13:48:45 »

nebenfrage -

wie scahut es dann mit den ZMZ DP im KVK aus (ist ja reiner Innendienst)

die würden ja alle unter diese regelung fallen

da waren diue DP inhaber aber noch nicht als aktive drauf, da diese DP ja NUR von Res besetzt werden
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Ralf

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #12 am: 30. Juni 2018, 13:51:18 »

Nochmal: Ich habe doch nicht geschrieben, dass auf dem DP schon einmal ein Aktiver eingesetzt werden muss. Das ist ein Beispiel, welche Ausschlüsse man haben kann oder nicht.
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ulli76

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #13 am: 30. Juni 2018, 13:54:21 »

Da würden mir z.B. folgende Beispiele einfallen:
Der ZMZler, der irgendwo im Katastrophenstab eingesetzt wird und Rückenprobleme oder Übergewicht hat.
Der Stabsdienstsachbearbeiter der regelmäßig in seinem alten Btl. übt, aber einen gut eingestellten Diabetes hat.
Der Hausarzt der einmal im Jahr an seinem Standort ein paar Wochen als Truppenarzt aushilft aber schonmal einen Herzinfarkt hatte.

Bei nem Logistiker müsste man halt genau schauen, was der machen soll. Die MKF-Eignung kann da noch zusätzlich Probleme machen.

Wie das dann im Einzelfall aussieht, wird sich wohl mit der Zeit klären müssen. Also ob es z.B. eine ärztliche Aussage über Bedenken für den konkreten Dienstposten gibt (vielleicht vergleichbar mit den betriebsärztlichen Eignungsuntersuchungen bzw. den alten betriebsärztlichen Untersuchungen.)
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InteressierterRes

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #14 am: 30. Juni 2018, 21:38:09 »

Vielen herzlichen Dank- auch nochmal für den expliziten Hinweis, daß keine Kampftruppenverwendungen möglich sind.
MKF CE fällt für mich flach. MatBewFw war ich als Res trotz Ausschluß zuvor und würde das gerne wieder.
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