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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018  (Gelesen 10930 mal)

LwPersFw

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #30 am: 04. Juli 2018, 18:17:01 »

@ LwPersFw:
Der "normale, aktive" Stabsdienstsoldat ist ja (erstmal) nicht vom Sport / IGF befreit.


Ich habe doch geschrieben welche Gruppe Soldaten ich meine...

Zitat
wer aus ärztlichen Gründen von Sport, IGF, etc. befreit ist ... 

Und diese Soldaten sind auf Grund Festlegung Truppenarzt befreit. Punkt.
Und genau so läuft es bei einem Soldaten mit X-Tauglichkeit.

Gibt es eine Einstellungsuntersuchung ... wird dies gleich dort erledigt.

Gibt es keine... spricht der Soldat den zust. DV an... und dieser stellt ihn dem Truppenarzt vor.

Dann wird der Truppenarzt schon eine Festlegung treffen.

Und ich sehe keinen Grund, warum der DV dieser nicht folgen sollte, egal ob Sport, Schießen, Marschieren, etc. ...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

snitch

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #32 am: 06. Juli 2018, 17:44:18 »

Link scheint nicht zu funktionieren...  :o
Zu finden auf der Seite: reservisten.bundeswehr.de
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"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

KlausP

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #33 am: 06. Juli 2018, 17:45:33 »

Link scheint nicht zu funktionieren...  :o
Zu finden auf der Seite: reservisten.bundeswehr.de

Also bei mir funktioniert der.
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Gummy Bear

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #34 am: 18. Juli 2018, 22:38:38 »

Nochmal für Doofe:
Nach über 24 Jahren militärischer Inaktivität wollte ich mich beordern lassen, für Tätigkeiten im Stabsdienst.
Ich wurde nach meiner aktiven Zeit als T3 entlassen, musste also vor 2 Jahren eine komplette Musterungsuntersuchung über mich ergehen lassen, an deren Ende ich als "D 6" eingestuft wurde und meinen Posten bekam und dadurch seitdem einige RDLs geleistet habe.
Werde ich von diesem Verwendungsgrad X betroffen sein?
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Ralf

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #35 am: 19. Juli 2018, 05:23:43 »

Zitat
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung von FWDL/SaZ/BS/ (RDL Einstellungs- u. Entlassungsuntersuchung)

"Wurden eine oder mehrere GZrn der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders
gekennzeichneten Gesundheitsstörung gemäß Anlage 1 vergeben, jedoch keine GZr der Gradationen
V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung,
so ist bei gegebener Bereitschaft der Soldatin bzw. des Soldaten zum freiwilligen Reservistendienst
(RD) in Stabsverwendungen im Inland statt der Signierziffer 5 die Signierziffer X zu vergeben
.

Das Ergebnis der Begutachtung lautet: "(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist in
Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung“."
Erfüllst du die blauen Voraussetzungen? Wenn du dir Frage beantworten kannst, bist du ja schon ein Stück weiter. Ich kenne deine Ausschlüsse nicht.
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ulli76

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #36 am: 19. Juli 2018, 07:16:31 »

Mit D6/T6 liegt wohl eine GZ mit IVer Gradation vor. Und wenn sich daran nichts geändert hat, ist das weiter D/T6 und nicht x.
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Gummy Bear

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #37 am: 19. Juli 2018, 20:40:39 »

Danke für eure Antworten, sie sind mir aber zu kryptisch und daher unverständlich ...
Ich gehe davon aus, dass mir keiner einen Strick daraus macht, dass ich nicht mehr die aktuellen Wiedereinstellungsvoraussetzungen für Profis erfülle.
Solange man mich holen möchte, wird es wohl einen Weg dafür auch geben.
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ulli76

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #38 am: 19. Juli 2018, 20:47:41 »

Ich kenn noch die Tauglichkeitsgrade- deswegen mit denen:
T1: Keine ausschließenden Gesundheitsziffern, für alle Verwendungen ohne Einschränkungen geeignet.
T2: Ausschließende Gesundheitsziffern (Gradation II und III), nicht für alle Verwendungen geeignet. Innerhalb der Verwendungen, für die man geeignet ist, keine Einschränkung.
T3: Gibt es nicht mehr
T4: Vorübergehend nicht geeignet (Gradation V in den Gesundheitsziffern). In der Regel zeitlich begrenzt.
T5: Dauerhaft nicht geeignet (Gradation VI). Hier gibt es die Möglichkeit, als Reservist für bestimmte Dienstposten (Innendienst, keine körperliche Belastung) mit dem Tauglichkeitsgrad X auf bestimmten Dienstposten verwendet zu werden.
T6: EINE Gesundheitsziffer der Gradation IV. Für viele Verwendungen nicht geeignet und Einschränkungen innerhalb der geeigneten Verwendung. Ursprünglich mal für Reservisten gedacht, gibt es aber auch für aktive Soldaten.

Wenn du T6 bzw. D6 bist, dann brauchst du den X nicht, weil du ja mit Einschränkungen tauchlich bist.
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Gummy Bear

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #39 am: 19. Juli 2018, 22:35:41 »

Jetzt wird für mich ein Schuh draus ...  :)
Ich gehe auch davon aus, ich kann weiter machen.

Ein befreundeter Mediziner, der auch mal aktiv war, hat das damalige T3 als "idiopathisch" bezeichnet.
Aus seiner Erfahrung wurden viele dorthin eingestuft, von denen Ärzte annahmen, sie wollten sich drücken, oder hätten keine Motivation, oder ähnliches.
Wäre ein Grund, warum es diese Einstufung nicht mehr offiziell gibt.
Durch die Streichung sind ehemalige T3er im Nachhinein als "nicht tauglich" eingestuft worden und müssen dann wieder durch die teilweise demütigende Prozedur der Musterungsuntersuchung.
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lowsounder

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #40 am: 03. Februar 2020, 14:18:51 »

Ich grab das Thema nochmal aus weil ich noch eine Frage dazu hab:

Ich bin beordeter Reservist mit dem TG X. Ich hab diesen TG unter anderen wegen eines Bandscheibenvorfalls.
Da man ja als Reservist unabhängig davon ob man eine RDL ableistet in bestimmten Intervallen seine IGV nachweisen soll, frage ich mich wie entschieden wird ob und was ich erfüllen/ablegen muss. Muss erst ein Truppenarzt das entscheiden oder reicht da auch ein ziviler aus?
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F_K

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #41 am: 03. Februar 2020, 15:13:09 »

Zitat
Da man ja als Reservist unabhängig davon ob man eine RDL ableistet in bestimmten Intervallen seine IGV nachweisen soll,

Ganz pragmatisch:

Die mir bekannten BeordTrT legen KEINEN besonderen Wert auf das Ablegen der IGF durch die beorderten Res, bei Res mit Tauglichkeitsgrad X ist dies NOCH nachrangiger.

Wichtig ist, die gewünschte Dienstleistung zu erbringen.

wer sich also dazu in der Lage sieht, kann die IGF machen - wenn nicht, wird es auch keine Konsequenzen haben.
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ulli76

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Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
« Antwort #42 am: 03. Februar 2020, 19:41:53 »

War das nicht so, dass der Musterungsarzt bei Bedarf ein Profil mit Belastungen, die möglich sind oder nicht, erstellt?
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