Also, mit Verlaub, die Grundlagen für das Tragen der Uniform (im Einsatzland) ergibt sich schlicht aus dem SG, der Anzugsordnung und dem Kontingentbefehl, der eben auch regelt, dass die Soldaten des Kontingents 24/7 im Dienst sind. Alle weiteren Gedanken und Grundlagen, die hier vorgetragen wurden, sind ja nicht falsch, jedoch nicht in erster Linie relevant. Hier wurde eingangs die Frag gestellt, welche rechtlichen Grundlagen für das (Nicht-) Tragen der Uniform im Einsatzland bestehen. Die habe ich benannt.
Im Übrigen habe ich es in den verschiedenen Auslandseinsätzen, an denen ich auf den unterschiedlichsten Dienstposten bis hin zum Kontingentführer teilnahm, nicht erlebt, dass das 24/7-Uniformtragegebot nicht bestanden hätte. Und auch bezüglich etwaiger Ausnahmen hiervon haben weder meine Vorgänger, noch meine Nachfolger nicht unsere Rechtsberater direkt hinzugezogen. Dazu gibt es LVU/LVE aus den Stabsabteilungen, die den Kontingentführer in die Lage versetzen, hierfür ggf. eine Ausnahmeentscheidung zu treffen.