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Autor Thema: Uniformpflicht im Einsatz  (Gelesen 5410 mal)

miT

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Uniformpflicht im Einsatz
« am: 01. Juli 2018, 16:04:57 »

Mahlzeit Kameraden.
Während eines Gespräches mit einem zivilen Freund von mir musste ich bei einer ganz normalen Frage passen, die mich selber aber Interessiert, sicher ist die Antwort nachzulesen, doch so geht es schneller:
Die Behauptung war, das die Bundeswehr Soldaten im ISAF Einsatz im Ausseneinsatz eine Uniformpflicht hatten. Die Logik, dass es keinen Grund gab ohne durch Kabul zu laufen weg gelassen, war es dennoch niedergeschrieben sein Hoheitsabzeichen Bzw Uniform tragen zu müssen, ggf im Mandat? Gehen die Marinierten nicht auch auf Landgang in Zivil?

Hoffe die Ausformulierung reicht, sonst versuche ich es gerne anders tun formulieren.

Lg
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KillBurn93

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #1 am: 01. Juli 2018, 16:12:50 »

Man kann Kabul und den Hafen von Zypern o.ä nicht miteinander vergleichen.
In Zypern besteht keine außergewöhnliche Gefährdung für deutsche Soldaten während es in Kabul logisch ist sich entsprechend zu schützen.
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

miT

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #2 am: 01. Juli 2018, 16:39:08 »

Das ist mir natürlich klar, darum schrieb ich vereinfacht das es keinen Grund gab. Es geht hier um die Frage der gesetzlichen Pflicht sich als Soldat / ISAF zu kennzeichnen.
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KillBurn93

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #3 am: 01. Juli 2018, 16:49:23 »

Da es sich um ein Kriegsgebiet handelt könnte man mit dem VR/HVR argumentieren das schreibt ja vor das man Uniform tragen muss. Allerdings bin ich mir gerade nicht sicher ob es nur für direkte Kampfhandlungen oder allgemein gilt.
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BSG1966

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #4 am: 01. Juli 2018, 17:36:55 »

Die Frage kann ganz einfach beantwortet werden:


                                               Es kommt ganz drauf an  :)


Es gibt Situationen/Aufträge, in denen die Uniform kontraproduktiv ist und man daher in zivil auftritt.

Mit den Landgängen der Marine ist es eh nochmal umständlicher, da ist das schon ein Unterschied ob ich "einfach so" in einem befreundeten Land herumspaziere und hierfür entscheiden soll ob Uniform ja/nein (ggf sollte man das befreundete Land auch mal vorher fragen ob das okay ist, wenn da ne Horde Fremduniformierter herumspaziert) - oder ob ich in ein Kriegsgebiet gehe, in dem so etwas wie Humanitäres Völkerrecht überhaupt erst zur Sprache kommen muss und es daher notwendig sein kann, sich als Kombattant zu kennzeichnen.
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miT

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #5 am: 01. Juli 2018, 17:46:23 »

Wäre letzteres denn dann nicht explizit auf ISAF anzuwenden gewesen?
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BSG1966

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #6 am: 01. Juli 2018, 17:56:04 »

Nö. An erster Stelle steht die Erfüllung des Auftrags.

Wenn es hierfür notwendig ist dass ich nicht als Deutscher Soldat erkannt werde, oder dass ich nicht allzu militärisch aussehe, ist also zivil die bessere Wahl.

Die Spielregeln sind dann halt andere.
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BSG1966

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #7 am: 01. Juli 2018, 18:00:36 »

Ich meine, keine Ahnung was die bei ISAF getrieben haben und was nicht - und wenn der militärische Führer eine Uniformpflicht verhängt, dann gilt sie auch.

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass SpezKr beispielsweise da genauso ausgesehen hatten wie alle anderen deutschen Soldaten.
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KillBurn93

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #8 am: 01. Juli 2018, 18:03:07 »

Grundsätzlich gilt laut VR/HVR eine Uniformpflicht bei Kampfhandlungen.
Was man dann daraus macht ist allerdings eine andere Geschichte wenn man sich so manche Operation von Spezialkräften ansieht  ::)
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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #9 am: 01. Juli 2018, 18:04:48 »

Was man halt wissen sollte - das zivile Auftreten ist nur teilweise zivil, da die Leute trotzdem als a) westlich (Hautfarbe) und b) Sicherheitskräften zugehörig (Kleidung, Körperbau, Frisur) erkannt werden. Das, was nicht sofort, bzw nur für wenige ersichtlich ist, ist Herkunft und Organisation (also zivil, Polizei oder Militär). Die Trefferfläche bietet man trotzdem.
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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #10 am: 01. Juli 2018, 18:06:24 »

Grundsätzlich gilt laut VR/HVR eine Uniformpflicht bei Kampfhandlungen.
Was man dann daraus macht ist allerdings eine andere Geschichte wenn man sich so manche Operation von Spezialkräften ansieht  ::)

Und so wird ein Schuh draus. Wenn ich rausgehe und nicht das Ziel habe, Kampfhandlungen zu führen, dann muss ich ja keine Uniform tragen. Wenn ich als Zivilist rausgehe und beschossen werde, dann verstößt ja der Gegner gegen geltendes Recht und ich darf mich wehren.
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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #11 am: 01. Juli 2018, 18:11:31 »

Gab es nicht mal die Vorschrift/Erlass, daß das Lager in MEZ /Kunduz whatever erst gar nicht in zivil verlassen werden darf?
Meine mich da dunkel drann erinnern zu können.
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miT

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #12 am: 01. Juli 2018, 18:17:17 »

Ja, auch mir ist bekannt das die Kräfte „hinterm Rosengarten“ in Zivil mit Kriegswaffe raus sind. Auftrags technisch sicher die bessere Wahl. Aber genau das war auch der Punkt der Diskussion hier. Sinnhaftigkeit gegenüber Recht.

Und ich war auch der Auffassung, dass ich beim Tragen meiner Kriegswaffe als Träger so zu erkennen sein soll. Vereinfacht ausgedrückt.
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KillBurn93

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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #13 am: 01. Juli 2018, 18:23:36 »

Naja in einem Kriegsgebiet mit mehr Waffen als Einwohnern fällt jemand in zivil mit einer Waffe nicht unbedingt auf. Da machen dann Helm, Ausrüstung etc. den Unterschied zum Bauern XY.
Auf dem Weg zum Einsatz ist das verdecken der Uniform glaube ich sogar erlaubt.
Ich glaube allerdings nicht das Kabul oder andere Städte so viel spannendes zu bieten haben wie der Hafen einer verbündeten Stadt. Da dürfte der Anreiz vor die Tür zu gehen sehr unterschiedlich ausgeprägt sein😂
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Antw:Uniformpflicht im Einsatz
« Antwort #14 am: 01. Juli 2018, 19:04:08 »

Wie gesagt, logische und verständliche Handhabungen sind mir völlig geläufig mir gehts, wie würde der Jurist sagen, um trockene Fakten wie „Grundsätzlich gilt laut VR/HVR eine Uniformpflicht.“
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