und ich schreibe nur, dass straffällige Soldaten, die eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen nicht bei der Bundeswehr beschäftigt sein sollten.
Und vor allem sind Sie nicht willens oder in der Lage, Erläuterungen von Fachleuten mal in Ruhe zu lesen oder anzunehmen. Es wurde jetzt lange und breit erklärt, warum eine Strafbarkeit des Generals höchst unwahrscheinlich ist. Und ob der General bei der Bundeswehr bleibt oder nicht, entscheidet - wenn überhaupt - ein Truppendienstgericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Als angeblicher Fan der freiheitlich demokratischen Grundordnung sollten Sie das wohl respektieren.
Korpsgeist wird als wichtiger erachtet als die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Und von so einem dahergelaufenen
kleinen Rotzlöffel anonymen User lasse ich mich im Übrigen mit Sicherheit nicht beleidigen. Ich habe bereits wiederholt auf die freiheitlich demokratische Grundordnung geschworen (sowohl als Soldat als auch bei meiner späteren Vereidigung zur Rechtsanwaltschaft) und ich habe es jeweils gerne und voller Überzeugung getan, weil ich die freiheitlich demokratische Grundordnung schätze und für ein großartiges System halte.
Leute wie Sie sind die eigentliche Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, weil sie Recht, Rechtswege und Gesetze nicht anerkennen wollen, sondern lieber ohne jede Ahnung und nur von Hass getrieben Urteile über andere Menschen fällen, die sie überhaupt nicht kennen. Sie wollen hier als Laie Urteile wie ein Lynchmob fällen, ohne sich für Wahrheiten bzw. Tatsachen zu interessieren und meinen ernsthaft, auf die Freiheitlich demokratische Grundordnung verweisen zu können?? Sie sind vielmehr der Feind einer jeden offenen Demokratie, weil Sie sich weigern, die Worte anderer mal Ernst zu nehmen und sich überhaupt einem Diskurs zu stellen.
Es ist unmöglich, mit jemandem zu diskutieren, der nur aggressiv wilde Beschuldigungen ausspricht, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt und der selbst essentielle Grundlagen nicht versteht, sei es hinsichtlich des Strafrechts, des Disziplinarrechts, des Statusrechts oder der jeweiligen Verfahrensordnungen.
Hier in diesem Thread haben mehrere (!) Volljuristen Ihnen jetzt versucht, klarzumachen, dass Sie sich verrennen und die Sache anders ist als Sie glauben. Ich bin selbst Jurist mit mittlerweile fast 20 Jahren Berufserfahrung. Und ich lasse mich von Ihnen ganz sicher nicht bzgl. irgendeinem angeblichen "Korpsgeist" beschimpfen, nur weil ich mich als Reservist in der Bundeswehr engagiere. Dafür bin ich selbst viel zu sehr überzeugt von der freiheitlich demokratischen Grundordnung, vermutlich deutlich mehr als Sie.
Im Fall des Generals gibt es einige tatsächliche und rechtliche Fragen, die offen sind und deswegen ermittelt ja auch die Staatsanwaltschaft. Aber es ist keineswegs so, wie Sie hier unterstellen. Die Staatsanwaltschaft wird bewerten, ob ein Straftatbestand verwirklicht wurde oder nicht. Aber bereits jetzt ist klar, dass keinesfalls ein so schwerwiegendes Dienstvergehen begangen wurde, dass ernsthaft die Entfernung aus dem Dienst auf dem Spiel stehen würde. Im Ergebnis liegt hier allenfalls ein Fehlverhalten vor nach dem Motto: "Gut gemeint ist nicht gut gemacht" oder aber " Der Zweck heiligt nicht die Mittel".
Also lassen Sie uns entweder in Ruhe und wechseln zurück in Ihre Meinungsblase, aus der Sie kommen oder aber kommen Sie von Ihrem hohen Ross runter, rüsten verbal deutlich ab und lernen Sie, die Worte anderer mal anzunehmen und zu überdenken.
Ich bin gerne bereit, alle rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten, sofern Sie tatsächlich aus echtem Interesse heraus Fragen haben sollten. Aber dafür muss eben auch echtes Interesse da sein. Reines Herumpöbeln braucht hier niemand.