Eben....Möglichkeiten gibt die WDO mehr als genug her, das WStG auch.
Dennoch stelle ich mir die Frage ob es nicht aus Sicht der Treue gegenüber dem Dienstherrn Probleme geben könnte.
Ohne jetzt Rechtsquellen zu kennen, aber die Sicherung des eigenen, wirtschaftlichen Überlebens als Motivator zu treuen Dienen (und damit bezahlt werden) fällt weg, sodass äußere Motivatoren hier vielleicht doch wegfallen.
Der Verlust der Dienstbezüge, Pension, Dienstgrad, Rechtsstatus ist, genug Geld auf dem Konto vorausgesetzt, tatsäächlich wenig Angsteinflößend wenn man weiß, dass man 4 oder 5 Mio in der Rückhand hat die man, einen vernünftigen Lebenswandel vorausgesetzt, bis zum Tod nicht ausgegeben bekommt....
Gibts hier vielleicht einen RechtsberaterBw, der mal Licht ins Dunkel bringen kann? Vom rechtlichen Standpunkt find ich die Frage echt spannend und das Gerücht das man nach einem Millionengewinn entlassen wird hält sich ja recht hartnäckig.