Man könnte auch einfach machen... was gefordert ist:
Auszüge...
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Erläuterungsblatt
zum Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr ein Ausbildungsmodell der Bundeswehr
1 Vorbemerkung
Der Ihnen vorliegende Bewerbungsbogen enthält Datenfelder, in denen entweder Pflichtangaben oder freiwillige bzw. auch keine Angaben zu machen sind. Die jeweiligen Felder sind entsprechend gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf diese Hinweise und machen Sie nur in den Pflichtfeldern Angaben. Eine Verweigerung der Einwilligung bzw. das Unterlassen der Bekanntgabe freiwilliger Daten hat keinen nachteiligen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren."
"Nachweis über den Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschulstudiums, der Hochschul-/Fachhochschulreife, der Mittleren Reife/Fachoberschulreife bzw. den Besuch der Hauptschule und/oder der Berufsschule/Berufsfachschule. Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, reichen Sie das Ihnen zuletzt ausgehändigte Zeugnis oder Halbjahreszeugnis ein. Bewerberinnen/Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere reichen alle Zeugnisse ab Klasse 11 ein. Sollten keine Halbjahreszeugnisse ausgestellt worden sein, ist eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorzulegen."
"Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsbescheinigungen: Vom Tag der Schulentlassung an sind Tätigkeitsnachweise (siehe Abschnitt C Nr. 19 des Bewerbungsbogens) beizubringen. Für Zeiten ohne Beschäftigung bis zu 6 Monaten reichen für die Durchführung der Eignungsfeststellung grundsätzlich die Angaben im Lebenslauf (Selbstauskunft) aus. Bei Minderjährigen ist für Zeiten ohne Beschäftigung ab einem Zeitraum von 6 Monaten nach der (Schul-)Ausbildungsphase eine von den Erziehungsberechtigten ausgestellte Bescheinigung ausreichend. Andernfalls ist eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers erforderlich. Zeiten der Arbeitslosigkeit von mehr als 6 Monaten müssen von der Agentur für Arbeit bescheinigt werden. Eine Bescheinigung über das derzeitige Arbeitsverhältnis brauchen Sie nicht vorzulegen."
"Schulen:
Bitte kreuzen Sie die entsprechende(n) Schule(n) an und tragen Sie die Klassen ein (1-13), die Sie während der Schulzeit durchlaufen haben. Die Klasse(n), die Sie wiederholt haben, sind in der rechten Spalte einzutragen.
Befinden Sie sich zurzeit noch in der Schulausbildung, geben Sie in der Spalte „bis Klasse“ die Klasse an, die Sie bis zum gewünschten Diensteintritt voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen haben werden.
Sollte keine der aufgeführten Schulformen für Sie zutreffend sein, tragen sie Ihre bitte in das Feld „Sonstige“ ein (Bsp. Waldorfschule)."
"Berufsbildende Schulen:
Bei den Schulen, die speziell auf den Beruf vorbereiten, kreuzen Sie bitte die an, die Sie besuchen und tragen Sie ein
- Typ (z.B. Metallverarbeitung, Holzverarbeitung)
- Jahre (Anzahl der auf dieser Schule verbrachten Jahre) und
kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an, ob auf dieser Schule der Abschluss erreicht worden ist.
Bitte denken Sie daran, dass Sie eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses/ Zwischenzeugnisses/ Schulentlassungszeugnisses zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einreichen müssen.
Eine Aufstellung aller beizubringenden Unterlagen ist den Seiten 1 und 2 in diesem Erläuterungsblatt zu entnehmen."
"Frühere Beschäftigungsstelle:
Jede Eintragung ist durch eine beglaubigte Kopie der Arbeitsbescheinigung oder Zeugnis des Arbeitgebers zu belegen. Für Zeiten ohne Beschäftigung ab einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten ist bei Minderjährigen von den Eltern eine Bescheinigung auszustellen, aus der hervorgeht, dass Sie bei Ihren Eltern gelebt haben. Andernfalls ist eine entsprechende Erklärung von Ihnen erforderlich. Die Zeit der Arbeitslosigkeit können (ab einem Zeitraum von 6 Monaten – müssen!) von der Agentur für Arbeit / Arbeitsamt (beglaubigte Kopie) bescheinigt werden. Weitere Details: siehe oben „Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsbescheinigungen“.
Jetzige Beschäftigungsstelle:
Bitte tragen Sie die allgemeinen Daten Ihres derzeitigen Arbeitgebers ein. Die genaue Anschrift des Arbeitgebers sowie und die weiteren Daten bringen Sie bitte zur Eignungsfeststellung/Assessment/persönlichen Vorstellung mit. Falls Sie arbeitslos sind, ist die für Sie zuständige Agentur für Arbeit zu benennen. Eine Bescheinigung über das derzeitige Arbeitsverhältnis brauchen Sie nicht vorzulegen. Wenn Sie Schüler sind, ist in diesem Feld keine Eintragung vorzunehmen."
https://www.bundeswehrkarriere.de/service/downloads/download-bewerbung/41760