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Autor Thema: Nachträglich Wohnug anerkennen lassen  (Gelesen 1307 mal)

Kevin25

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Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
« am: 03. Juli 2018, 20:03:10 »

Servus zusammen

Eine Frage zur Wohnung anerkennen lassen .
Seit 06.16 beim Bund . Eigene Wohnung mit der Freundin seit 10.16.
Ist 50 km von der Einheit entfernt . Bin nicht in der Wohnung gemeldet sondern bei meinen Eltern .
Mietvertrag läuft auf meinen Namen.

Kann ich diese Anerkennen lassen ? Sollte ja TG 6 sein .
Wenn ja welche Unterlagen bräuchte ich dazu
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dunstig

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Antw:Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
« Antwort #1 am: 03. Juli 2018, 20:05:42 »

Anerkennen lassen sollte möglich sein, was dazu genau benötigt wird, sagt dir dein S1-Bereich. TG wird es aber keins geben, da so etwas immer erst bei der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung) berücksichtigt wird.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

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Antw:Nachträglich Wohnug anerkennen lassen
« Antwort #2 am: 04. Juli 2018, 07:58:21 »

Und das nicht anmelden als Erstwohnung kann ein saftiges Bußgeld geben.
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the rest is silence...

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