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Autor Thema: Welche Tage zählen bei RDL-Prämie §10 I USG + Verpflichtungszuschlag §10 III USG  (Gelesen 1652 mal)

Jay-C

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Hallo zusammen,

meine erste Übung steht in Kürze an, daher informiere ich mich gerade noch ein Mal über die mir zustehenden Leistungen.

Im Großen und Ganzen ist dank Leistungskatalog und den dortigen Bemerkungen bzw. Fundstellen, insbesondere durch das USG auch fast alles klar.

Einzig auf in Betreff genannte Frage konnte ich bislang keine Antwort finden.
Es wird überall von "Tagessätzen" gesprochen.

Meine konkrete Frage wäre nun, ob auch Tage, an denen kein Dienst geleistet wird (z. B. an Wochenenden oder Feiertagen), die aber im zusammenhängenden Übungszeitraum liegen bei beiden Prämienarten mitgerechnet werden.

Alles was ich bislang dazu gefunden habe war leider veraltet und noch schlimmer, nicht eindeutig.

Daher erhoffe ich mir hier eine (nach Möglichkeit belegbare) Antwort.

Beste Grüße
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F_K

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Jay-C

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Der Vollständigkeit halber anbei noch die Quelle, die ich mittlerweile zumindest für den Verpflichtungszuschlag selbst gefunden habe:

Kapitel 3.4 "Erfüllung der Verpflichtungsvereinbarung", Punkt 318. Satz 2 der Zentralrichtlinie A2-1320/0-0-1 "Verpflichtungsmöglichkeiten für Reservistinnen und Reservisten"
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