Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr
Übernachtung Kaserne / Trennungsgeld
NichtSoWichtig:
Hallo alle miteinander,
Ich werde bald als zivile Angestellte nach Bonn gehen (Neueinstellung, auf Stelle in Bonn direkt nach Studium beworben), wohne aber derzeit rund 100 Kilometer weit weg.
Jetzt meine Frage: Gibt es die Möglichkeit als ziviler für ein Paar Monate in einer Kaserne zu übernachten?
Wenn nicht, gibt es einen Zuschuss für die Wohnung und Trennungsgeld?
Danke schon mal für die Antwort.
LwPersFw:
Gemäß § 44 TVöD - BT-V finden für Arbeitnehmer die Regelungen der Beamten und damit des BUKG, der TGV, des BRKG, etc. adäquate Anwendung.
Somit gilt auch der sog. "Strukturerlass" bei Einstellung für Arbeitnehmer/Angestellte, da dieser für alle Angehörigen der Bw gilt.
"105. Gleiches gilt bei Einstellungen in die Bundeswehr..."
Nehmen Sie also umgehend mit der Sie einstellenden Stelle Kontakt auf und klären Sie Ihre Fragen.
TheMan:
Um nicht noch ein Thema zu eröffnen würde ich gern auch eine Frage in den Raum werfen.
Wenn ich als Soldat an einem Standort gedient habe und dort kein TG Empfänger war, aus der Bundeswehr ausscheide, eine nun anerkannte Wohnung habe ca 60km vom selben StO entfernt und dort als Ziviler wieder eingestellt werde, erhalte ich dann diesmal TG?
Ralf:
Lies mal §1, da steht, für wen die gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html
TheMan:
--- Zitat von: Ralf am 27. Juli 2018, 16:03:19 ---Lies mal §1, da steht, für wen die gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html
--- Ende Zitat ---
Die Einstellung wäre im Beamtenverhältnis.
Leider habe ich dort keine Antwort auf meine Frage gefunden, trotzdem danke.
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