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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie  (Gelesen 9695 mal)

cypri

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Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« am: 11. Juli 2018, 08:26:09 »

Hallo,

ich muss in Kürze zur Einstellungsuntersuchung für den zivilen gehobenen Dienst. Ich bin körperlich absolut fit und gesund, da mache ich mir keine Sorgen. Allerdings habe ich vor einiger Zeit eine Psychotherapie begonnen, da ich aufgrund einer sehr belastenden Arbeitssituation eine Weile ausgefallen bin. So etwas habe ich vorher noch nie erlebt, dass ich von einem Arbeitgeber derart an meine Grenzen und darüber hinaus getrieben wurde. Es liegt keine grundlegende Pesönlichkeitsstörung vor, sondern es geht vielmehr darum, aufzuarbeiten, warum es dazu gekommen ist und dass es nicht wieder vorkommt.

Ich weiß, dass Psychotherapien kein grundsätzliches Ausschlusskriterium mehr sind - dennoch bin ich unsicher, ob und wie ich das bei dem Amtsarzt angeben soll.

Hat hier jemand Erfahrungen oder einen Tipp für mich?
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KlausP

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #1 am: 11. Juli 2018, 08:43:59 »

Die Frage nach dem "ob" stellt sich doch gar nicht. Sie sind verpflichtet, auf alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen und Therapien, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten, wahrheitsgemäß zu antworten. Das ist bei Bewerbern für militärische Laufbahnen nicht anders. Falls das nämlich später herauskommt und Sie deshalb nicht eingestellt worden wären, fliegen Sie prompt wegen Einstellungsbetrugs wieder raus.
Zum "wie": schildern Sie es so, wie es war bzw. ist und nehmen Sie vorhandene Befunde mit.
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cypri

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #2 am: 11. Juli 2018, 09:15:42 »

Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich wollte es übrigens nicht so klingen lassen, dass ich das vertuschen möchte... das Risiko ist mir viel zu groß. Und außerdem habe ich überhaupt keine Sorge, dass diese Thematik meine Dientsfähigkeit beeinträchtigt. Empfinde es ein bisschen wie einen gebrochenen Arm oder eine Platzwunde... muss behandelt werden, heilt, fertig.

Ich habe gar keine schriftlichen Befunde. Ich habe keinerlei Medikamente genommen und war in keiner stationären oder teilstationären Behandlung. Nun, ich werde ja sehen, was der Arzt dann von mir braucht.
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ulli76

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #3 am: 11. Juli 2018, 18:14:13 »

Es gibt kaum ein Untauglichkeitskriterium für einen Bewerber auf eine Angestelltenstelle. Für eine Verbeamtung ist eine laufende Therapie ein Problem.
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cypri

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #4 am: 09. August 2018, 09:40:19 »

Eine laufende Therapie ist für eine Verbeamtung nicht automatisch ein Problem. Da kommt es auf die Situation im Einzelfall an. Ich habe alle Fragen offen und ehrlich beantwortet und wurde für "geeignet" befunden.
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Larry Braverman

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #5 am: 15. September 2018, 10:29:19 »

Die Frage nach dem "ob" stellt sich doch gar nicht. Sie sind verpflichtet, auf alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen und Therapien, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten, wahrheitsgemäß zu antworten.
Schwierig. Wie soll der Laie entscheiden können, ob sich seine (Vor-)Erkrankungen auf seine Dienstfähigkeit auswirken könnten? Eine Fehleinschätzung könnte unter Umständen negative Auswirkungen hinsichtlich seiner  Einstellungschancen haben, dabei wären Angaben dazu ggf. gar nicht zu machen gewesen.

Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.
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Tommie

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #6 am: 15. September 2018, 11:49:55 »

Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.

Das Geld kann er sich sparen, weil erstens eine laufende Behandlung immer zu melden ist, und zweitens alles, was die Tauglichkeit in Frage stellen kann, also auch ein Psychotherapie, sowieso meldepflichtig ist!
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Larry Braverman

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #7 am: 15. September 2018, 12:13:30 »

Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.

Das Geld kann er sich sparen, weil erstens eine laufende Behandlung immer zu melden ist, und zweitens alles, was die Tauglichkeit in Frage stellen kann, also auch ein Psychotherapie, sowieso meldepflichtig ist!
Das ist eben die Frage. Wo steht das?
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KlausP

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #8 am: 15. September 2018, 13:36:24 »

Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen. Verschweigen Sie dort etwas und es stellt sich später heraus, dass Sie bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht eingestellt worden wären, fliegen Sie wegen Einstellungsbetrugs wieder raus, egal, ob als Soldat oder als Beamter.
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Larry Braverman

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #9 am: 15. September 2018, 15:37:35 »

Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das ist klar, dass das da steht.  ;D Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.
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F_K

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #10 am: 15. September 2018, 16:31:36 »

@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
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KlausP

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #11 am: 15. September 2018, 16:46:59 »

Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das ist klar, dass das da steht.  ;D Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.

Kleiner Tipp für Klugsch**** wie Sie: Verweigern Sie die Beantwortung der Fragen einfach. Die Bw wird es auch ohne Sie schaffen.

Und jetzt machen Sie was Sie wollen. Wieder einer mehr für meine Liste ...
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Larry Braverman

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #12 am: 17. September 2018, 11:18:37 »

@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?
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Maj a.D.

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #13 am: 17. September 2018, 11:27:37 »

@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?

Zum Mitschreiben: Sie müssen alle Ihre bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und zwar gegenüber den Ärzten der Bundeswehr, die Sie im Rahmen der medizinischen Untersuchung begutachten.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1.) Sie tun das nicht --> Ende Ihrer Bewerbung
2.) Sie stimmen zu --> alle bisherigen medizinischen Unterlagen werden begutachtet und fließen in das Ergebnis der medizinischen Begutachtung ein.

Falls Sie nicht alle Ärzte aufführen und dies später durch welche Konstellation auch immer herauskommt, fliegen Sie wegen Einstellungsbetrug hochkant raus. Ganz einfach.
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F_K

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Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
« Antwort #14 am: 17. September 2018, 11:28:04 »

@ Larry:

Dann bitte mal google nutzen:

- Thema Ärztliche Schweigepflicht (warum, wieso, gegen wen?)
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (wieso, warum?)
- Offenbarung der "Krankengeschichte" bei Verbeamtung / UTV (unter Nutzung von oben)?
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