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Autor Thema: Vor Dienstbeginn befohlen am Dienstort sein im normal Dienst  (Gelesen 3966 mal)

funker07

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Antw:Vor Dienstbeginn befohlen am Dienstort sein im normal Dienst
« Antwort #15 am: 18. Juli 2018, 17:25:54 »

Der Rückschluss, dass die Vollzähligkeit kein Dienst ist, weil die Meldung zu Dienstbeginn erfolgen musst, ist Blödsinn.
Den Dienstbeginn legt der Tagesdienstplan fest, der am Rahmendienstplan ausgerichtet sein sollte.
Möglich ist z.B. Dienstbeginn 6:45, Meldung der Stärke an GeZi bis 07:00, Weitermeldung an S1 07:15.

Dazu gibt es ggf. Abweichungen, wie zum Beispiel Stuben-/Revierreinigen, welche in der von Andi bekannten Regelung zu finden sind.
Diese sind dann in den Rahmendienstplan aufzunehmen.

Ein Feststellen der Stärke kann somit für die Soldaten, die am Stuben-/Revierreinigen teilnehmen, außerhalb der Dienstzeit gem. SAZV liegen.
Der Zugdienst o.Ä. ist aber im Dienst und bekommt diese Stunden angerechnet.

Zum Nachlesen ist da auch das wiki im Intranet und darin das Forum zur SAZV interessant. Die beiden dortigen Moderatoren haben auch regelmäßig die Möglichkeit, beim Erlassgeber die verbindliche Auslegung der Vorschrift zu erfragen.
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FleischHammer

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Antw:Vor Dienstbeginn befohlen am Dienstort sein im normal Dienst
« Antwort #16 am: 18. Juli 2018, 18:21:46 »

@Altgedienter das ist mir bewusst das ich das so mache.

es geht ja darum ab wann muss wer da sein und was sind die Bedingungen wie z.B. Vorschrift...Rahmendienstplan usw wie bereits hier erläuter wurde durch andere.

 
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Altgedienter1

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Antw:Vor Dienstbeginn befohlen am Dienstort sein im normal Dienst
« Antwort #17 am: 18. Juli 2018, 18:24:53 »

Alle zur Vollzähligkeit 0630 gemäß Dienstplan
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