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Autor Thema: Beförderungszeit zum Fahnenjunker  (Gelesen 560 mal)

FoxtrotYankee

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Beförderungszeit zum Fahnenjunker
« am: 17. Juli 2022, 18:27:45 »

Hallo,
ich war bis zum 30.06. Feldwebelanwärter und habe Grundausbildung sowie Feldwebellehrgang erfolgreich durchlaufen. Zum 01.07. wurde ich in eine höhere Laufbahn übernommen und darf zeitgleich mit meiner Beförderung zum OG nun den Dienstgrad-Zusatz OA tragen. Am 01.10. beginnt mein OL, der bis nächstes Jahr andauert.

Meine Frage: Wie läuft das ab mit den Beförderungen. Normalerweise wird ein Offizieranwärter nach 12 Monaten Dienstzeit zum Fahnenjunker befördert. Da ich allerdings keine 12 Monate als OA gedient habe, sondern davon 6 Monate als FA stattfanden, frage ich mich, ob diese besagten Monate gemäß Gesetz angerechnet werden können. Gelesen habe ich, dass man zusammen mit den anderen Teilnehmern des OAJ befördert wird, aber im Gesetz steht drin, dass Dienstzeit angerechnet werden kann.

Da mein Feldwebellehrgang erfolgreich war, habe ich ja schon militärische Ausbildung genossen, die in meinen Augen verwendet werden könnte.

Wie seht ihr das?
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Andi8111

  • Gast
Antw:Beförderungszeit zum Fahnenjunker
« Antwort #1 am: 17. Juli 2022, 18:51:30 »

Wir sehen das so, dass OA in der Regel zusammen mit ihrer Crew befördert werden. Einzelne Nachbeförderungen oder Beförderungen vor den anderen finden nur Ausnahmsweise statt.

Wenn die gesamte Dienstzeit als Ausbildungszeit gem. §27 Abs. 3 SLV angerechnet wird, ist eine Beförderung nach einem Jahr Dienstzeit zulässig.

Näheres erklärt der zuständige PersFw gern.

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Ralf

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Antw:Beförderungszeit zum Fahnenjunker
« Antwort #2 am: 17. Juli 2022, 18:52:54 »

Wenn du also der Crew 7/2022 zugeordnet bist, wirst du mit der Crew auch befördert, das wäre dann der 1.7.2023.
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