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Autor Thema: Ausländische Sprungabzeichen  (Gelesen 1895 mal)

Deepflight

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Ausländische Sprungabzeichen
« am: 14. Juli 2018, 12:59:46 »

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage an unsere Personaler da ich denke, dass die Kameraden hier sicherlich die korrekte Antwort kennen.
Die SuFu hat ein paar Antworten bereits gegeben, lässt aber die letzten Details für mich im Dunkeln:

Ich sehe in letzter Zeit recht häufig Soldaten, die ausländische Fallschirmsprungabzeichen tragen. In aller Regel die Varianten aus den Niederlanden oder Tschechien.
Auf Nachfrage stellt sich dann zumeist heraus das die Abzeichen privat gemacht wurden.

Ich dachte immer, dass nur dienstlich erworbene ausländische Abzeichen erlaubt sind...liege ich falsch?
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F_K

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #1 am: 14. Juli 2018, 13:43:53 »

Wie hier schon oft dargestellt - wenn Zivil/ gegen Bezahlung erworben, dann keine Trageberechtigung an der Uniform.
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Deepflight

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #2 am: 14. Juli 2018, 16:02:30 »

Hast da mal fix ne Quelle zu?
Die "Anzugordnung" regelt das ja nicht direkt, zumindest führt dir ja nichts über die Art des Erwerbs ausländischer Abzeichen aus....
Ich vermute das es irgendwo anders geregelt sein muß...
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Ralf

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #3 am: 14. Juli 2018, 16:56:33 »

Alles was nicht in der Vorschrift enthalten ist, braucht eine Tragegenehmigung durchs BMVg. Daraus ergibt sich das. Ob das dann dort genehmigt werden kann oder wird, steht auf einem anderen Blatt. Dazu kann ich nichts sagen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #4 am: 14. Juli 2018, 17:11:52 »

@ Deepflight:

Doch, es steht in der Anzugordnung - einfach mal lesen ...
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Schnolle

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #5 am: 14. Juli 2018, 17:43:04 »

Ich finde da auch nix dazu. Hast du da ne Ziffer oder ein Kapitel? 
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F_K

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Antw:Ausländische Sprungabzeichen
« Antwort #6 am: 14. Juli 2018, 18:31:46 »

Sonderabzeichen?

.. und dann der Verweis auf die B Vorschrift?

Aber, wie schon immer, kann man den Sinn den einleitenden Ziffern entnehmen - militärische Ausbildung!
( Nicht ziviles Springen mit mehr oder weniger rechtmäßiger Verleihung von Abzeichen).

.. und wenn tatsächlich im Ausland gesprungen wird, dann machen es die Truppenteile / Schulen, die das bei der Bundeswehr im Inland machen, nicht der 5 S Resi oder Soldat mit zu viel Geld / Freizeit.

( Ich habe ernsthaft mit dem LL/LT AusbStP geprüft, ob es möglich ist, Zivil bezahlte Sprünge dienstlich anerkennen zu lassen (DVag / RDL wäre nicht das Problem) - Ergebnis: wenn es eine Einladung von einem TrT wäre, dann immer ohne Entgelt - mit Geld nicht militärisch, daher keine Anerkennungsmöglichkeit. Ich habe eine gültige Lizenz .... Da hängt ja auch viel dran, Übernahme Unfall / Tod, dienstlicher Zweck, Finabel, usw.).
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