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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen  (Gelesen 21443 mal)

ulli76

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Postet eure Erfahrungen zum Thema Tauglichkeitsgrad x und Ausnahmegenehmigungen bei anderen Tauglichkeitsgraden für MobBeorderungen und RDL.
Es geht vor allem um den Ablauf. Wie funktioniert das? Welchen Antrag muss man an wen stellen? Welche Gebrechen haben auf welchem DP eine Chance.
Auch gerne mal aus Sicht der DV.

Das kann in Zukunft übungswilligen Reservisten das Leben erleichtern, aber auch den Truppenteilen bei denen geübt werden soll.
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LwPersFw

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Hier sind... am 04.07.18 ... die Grundlagen genannt...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html


Durch die Bundeswehr wurde ein neuer Tauglichkeitsgrad eingeführt.

A1-831/0-4000 "Wehrmedizinische Begutachtung" , Version 2, gültig ab 03.07.2018

Grundsätzlich:

"Signierziffer X

Die Signierziffer X definiert den Verwendungsgrad „verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist
in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung“. Diese wird für Soldaten und
Soldatinnen vergeben, die als RDL eingeplant werden wollen und eine Gesundheitsstörung der
Gradation VI aufweisen, welche in der Anlage 7.3 dieser Zentralvorschrift entsprechend markiert ist
und die nicht zu einem Dienstunfähigkeitsverfahren geführt hat, gleichwohl aber im Rahmen der
Entlassungsuntersuchung mit „gesundheitlich nicht geeignet“ zu beurteilen wäre.

Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."


"7.1.7 Zulässige ärztliche Urteile

7.1.7.1 Grunduntersuchungen außerhalb eines (Wehr-)Dienstverhältnisses

Personenkreis : Reservistinnen und Reservisten                                                       

Zulässige ärztliche Urteile                                                                      SZr (Signierziffer)


+ (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig                                                    1
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen                           2
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin               6
+ vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig                                                             4
+ nicht (wehr-)dienstfähig                                                                                    5
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
    Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung              X"




Die zuvor genannten ärztlichen Urteile sind auch anwendbar für:

• FWDL bei Entlassungsuntersuchung
• SaZ bei Entlassungsuntersuchung
• BS bei Entlassungsuntersuchung



Und für folgenden Personenkreis gilt:

Soldatinnen und Soldaten, die als RDL oder Dienstleistungspflichtige zu ResDL (49) nach dem SG
herangezogen wurden, bei Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung

(49) Befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Inneren, von der
     Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnete unbefristete Übungen, unbefristeter
     Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall.

+ voll verwendungsfähig                                                             1
+ verwendungsfähig mit Einschränkungen                                    2
+ verwendungsfähig als Reservist                                                6
+ vorübergehend nicht verwendungsfähig                                    4
+ nicht verwendungsfähig                                                           5
+ verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in               
   Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung          X


« Letzte Änderung: 15. Juli 2018, 21:58:16 von bayern bazi »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

lowsounder

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Das scheint ziemlich genau auf mich zuzutreffen.

Ich bin 12/2015 als SaZ12 ausgeschieden und hab mich sofort um eine Stelle als Reservist gekümmert und hab den Spiegeldienstposten von einem S6FW in einem Landeskommando, auf der ich mittlerweile beordert bin.

Gegen Ende 2016 hab ich die Diagnose Colitis Ulzerosa bekommen (Chronische Darmkrankheit). Diese wird üblicherweise mit T6 bewertet. So eine Krankheit verläuft in Schüben. Es ist zum Beispiel möglich, dass man jahrelang keinerlei Symptome und Einschränkungen hat. Seit Mitte 2017 bin ich daher komplett Syntomfrei und seit Mitte 2018 auch komplett frei von Medikamenten.

Ich habe mich für 2019 für eine RD beworben. Ich hab gestern die Info bekommen, dass sich drum gekümmert wird.
Ich nehme an, dass bei mir dieser Fall mit der T X zutreffen wird und ich werde hier weiter berichten, wenn ich mehr weiß.
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ulli76

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Ja das wäre gut, wie die Abläufe dann rein praktisch sind. Worauf man achten sollte. Worum man sich kümmern muss etc.
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DieEhefrau

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VORAB: Gradation VI in Sehschärfe (Nr. 22) ohne weitere gesundheitlichen Einschränkungen.
Wehrpflicht vor 25 Jahren tauglich (Bei der Entlassung "Man hätte Sie mit der Diopthrienzahl gar nicht einziehen dürfen").
Einstellungsuntersuchung Anfang Juli 2018 zum RDL mit 'untauglich' plus Ausnahmegenehmigung Innendienst.
- einfache Entlassungsuntersuchung Dez 2017.


Bei der Entlassungsuntersuchung hat er mit den Ärzten über "X" bzw. "10" gesprochen. Sie sahen keinen Hindernisgrund für die nächste Untersuchung für RDL. Allerdings muss eben eine Wehrmedizinische Begutachtung gemacht werden - bei der Entlassungsuntersuchung geht das nicht. Ausnahmeantrag für die Sehkrafteinschränkung liegt in seiner Akte.

Es kam dann aber anders:
Für das AC §43 in Erfurt UND erneute Beorderung als RDL wurde er (= der Ehemann) wieder begutachtet.....  alles in einem.
Diesesmal auf D2 (nicht T2) mit Ausschlüssen, welche DP NICHT besetzt werden dürfen. (Lange Liste auf der Rückseite).
Das Formular hat einen QS-Datum von 14.12.2018 - also brandneu!

Ich habe daruas gelernt: das "X" nur für RDL-Begutachtung.
Und ein D2 dann für Laufbahnwechsel-Antrag - da gibt es kein "X".

Ich hoffe doch, dass er das Kennzeichen "D2" nun behalten darf!

Ich hoffe, daß ich das richtig zusammengefasst habe. Man möge mir verzeihen, dass ich so manchen Fachjargon nicht kenne.
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TSG

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Bei mir war es seinerzeit so, dass ich sowohl den Tauglichkeitsgrad X als auch eine Ausnahmegenehmigung nicht bekommen habe. Ich habe mich als 43.3/26.2 beworben und bin für das KdoCIR eingeplant. Also Stabsdienst.

Im KarrCBw habe ich bei der Untersuchung im Juli 2018 aufgrund des BMIs nur D4 erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung wurde seitens BAPersBw abgelehnt, da die OL1-3 grüne Anteile enthalten würden und das Risiko zu groß sei. Aus ärztlicher Sicht hätte damals bei mir nichts gegen eine Ausnahmegenehmigung gesprochen.
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ZiehTeck

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Im Dezember 2018 haben sich die Bewertungsgrundlagen geändert!

Jemand mit mehr als 6 Dioptrien war von 1993-Dez. 2018 immer T5 - ohne Diskussion, hartes Ausschlusskriterium
Jetzt neu:  D2 (wenn sonst alles beisammen ist) mit Ausschlüssen:  Fallschirmspringer, Taucher, Pilot

Damit steht RDL, 43.3, Wiedereinstieg NICHTS mehr im Wege. Grüne Ausbildung mit 8 Dioptrien -> kein Problem
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Ich bin /root, ich darf das.

Paulsson

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Hallo Miteinander,
hier meine eigene Erfahrung mit dem Verwendungsgrad X: Als ehemaliger SaZ 12 wurde ich im Frühjahr 2019 als Reservist Ü60 im KarrC ärztlich untersucht, weil ich wieder beordert werden und RDL ableisten wollte, und weil die letzte Untersuchung drei Jahrzehnte zurücklag. Ich habe eine Gelenkprothese, also eigentlich T5 = dauerhaft dienstunfähig. Ich erhielt für meinen angestrebten Dp im "Stabsdienst ohne körperliche Belastung" nach einer sehr gründlichen Untersuchung mit einer Nachuntersuchung beim Facharzt den Verwendungsgrad X. Das Verfahren zu meiner Beorderung verlief problemlos.
Kameradschaftliche Grüße
Paulsson
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lowsounder

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Also bei mir ist es jetzt so weitergegangen:
Ich soll meine RDL am 8.7. beginnen und hab im Mail den ärztlichen Bogen bekommen zur Änderung des Gesundheitszustandes. Den hab ich ausgefüllt und zurück ans KarrC geschickt. 6 Wochen später kam die Antwort, dass das KarrC keine Zeit hat das für Reservisten zu prüfen und ich soll mir ein anderes KarrC aussuchen. Gesagt, getan. Eine Woche später (10 Tage vor Beginn der RDL) hab ich in meiner Einheit nachgefragt wie der Stand ist. Ergebnis war vorrübergehend nicht tauglich, RDL abgesagt. Ein nachharken bei meinem KarrC hat ergeben, dass die G-Akte sowie die Änderungsmeldung noch nicht ans 2. KarrC weitergeleitet wurde, der Vorgang aber nur "eingefroren" wurde. meine Akte wurde dann auch umgehend weiter geschickt. Vom 2. KarrC hab ich aufgrund der kurzen Zeit natürlich auch noch nichts gehört, dass erste KarrC hat jedoch den vorgang wieder aktiviert, ich soll meine RDL beginnen (ohne Status?), soll dann aber zum Truppenarzt gehen und mir dort ein 90/5er Einstellung/Entlassungsuntersuchung vornehmen lassen, damit das KarrC einen vorläufigen Status hat (natürlich ohne G-Akte).

Klingt alles ziemlich wirr. ist es aber auch.     
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Eisensoldat

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Das ist leider so, dass G-Akten auf dem Weg zwischen verschiedenen Karrierecentern und Dienststellen verschwinden. Dann werden neue begonnen, und irgendwann mal hat dann das SanVersZ drei Gakten( wie bei mir), die dann von der HG händisch wieder zusammengebastelt werden müssen.
Keleiner Tipp: wenn du immer bei der gleichen Einheit übst bzw am gleichen Standort, versuche dass deine G-Akte immer beim San-VersZ bleibt, und nicht mehr ans KarrC zurückgeht. Geht "eigentlich" nicht, aber bei mir gings dann nach einer Weile schon.
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F_K

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@ Eisensoldat:

Um auch bei Lehrgängen oder RDL "woanders" die G Akte immer sicher zur Verfügung zu haben, gibt es für Res nur eine (vorschriftenwidrige) Lösung - G Akte gegen Empfangsbekenntnis "am Mann" und dort halten ...

Es gibt einige 90/5 die grundsätzlich "ohne" G Akte nicht durchgführt werden - benötigt man diese, hat man ohne G Akte die "A** karte".

Weil vorschriftenwidrig, soll dass natürlich kein Ratschlag sein ...
(.. es soll aber KCs und BeordTrT geben, die die Notwendigkeit eines solchen Tuns sehen und daher "mittragen" ... )
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miT

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...... und der Eintrag in die Personalakte (90/5) ist so etwas von F_K genanntes was ohne G-Akte EIGENTLICH nicht gemacht wird.
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Kameradschaftliche Grüße!

lowsounder

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...wurde auch nicht. Denn der Spaß ging gestern nach hinten los. Wurde nämlich gestern eingestellt und am selben Tag wieder entlassen. Grund war der nicht vorhandene Status. Der Truppenarzt war nicht autorisiert sowas zu machen und der Mitarbeiter im KarrC hätte mich niemals heranziehen dürfen ohne Untersuchung. Glücklicherweise hatte er vorsorglich Urlaub genommen um unangenehme Fragen dazu aus den Weg zu gehen... Meine RDL hatte sich daher nach einem halben Tag erledigt und ich hab nächsten Monat einen Termin bein KarrC für die ärztliche Untersuchung.
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KlausP

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Zitat
... der Mitarbeiter im KarrC hätte mich niemals heranziehen dürfen ohne Untersuchung. Glücklicherweise hatte er vorsorglich Urlaub genommen ...

Da würde ich schon mal ein Blatt Papier schwarz machen. Frechheit sowas, da fehlt mir das Verständnis.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Die Vorschriftenlage hat sich ja oft geändert .. meines Wissens nach müssen nun alle Res, die länger als 2 Jahre nicht untersucht worden sind, vorab beim KC untersucht werden (sofern nicht die Ausnahmeregelungen bezüglich körperliche Belastung gelten).

Im Falle von Lowsounder sind wohl die 2 Jahre deutlich überschritten, es liegt eine chronische Erkrankung vor und "X" ist angestrebt - die G Akte fehlt.

Da ist schon nachvollziehbar, dass der TrArzt da nicht untersucht (weil vorschriftswidrig) - und daher nicht einstellt.

Der Fehler liegt beim KC.
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