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Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen

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ulli76:
Postet eure Erfahrungen zum Thema Tauglichkeitsgrad x und Ausnahmegenehmigungen bei anderen Tauglichkeitsgraden für MobBeorderungen und RDL.
Es geht vor allem um den Ablauf. Wie funktioniert das? Welchen Antrag muss man an wen stellen? Welche Gebrechen haben auf welchem DP eine Chance.
Auch gerne mal aus Sicht der DV.

Das kann in Zukunft übungswilligen Reservisten das Leben erleichtern, aber auch den Truppenteilen bei denen geübt werden soll.

LwPersFw:
Hier sind... am 04.07.18 ... die Grundlagen genannt...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html



--- Zitat von: LwPersFw am 04. Juli 2018, 08:33:15 ---Durch die Bundeswehr wurde ein neuer Tauglichkeitsgrad eingeführt.

A1-831/0-4000 "Wehrmedizinische Begutachtung" , Version 2, gültig ab 03.07.2018

Grundsätzlich:

"Signierziffer X

Die Signierziffer X definiert den Verwendungsgrad „verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist
in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung“. Diese wird für Soldaten und
Soldatinnen vergeben, die als RDL eingeplant werden wollen und eine Gesundheitsstörung der
Gradation VI aufweisen, welche in der Anlage 7.3 dieser Zentralvorschrift entsprechend markiert ist
und die nicht zu einem Dienstunfähigkeitsverfahren geführt hat, gleichwohl aber im Rahmen der
Entlassungsuntersuchung mit „gesundheitlich nicht geeignet“ zu beurteilen wäre.

Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."

"7.1.7 Zulässige ärztliche Urteile

7.1.7.1 Grunduntersuchungen außerhalb eines (Wehr-)Dienstverhältnisses

Personenkreis : Reservistinnen und Reservisten                                                       

Zulässige ärztliche Urteile                                                                      SZr (Signierziffer)


+ (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig                                                    1
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen                           2
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin               6
+ vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig                                                             4
+ nicht (wehr-)dienstfähig                                                                                    5
+ (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
    Reservistin in Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung              X"



Die zuvor genannten ärztlichen Urteile sind auch anwendbar für:

• FWDL bei Entlassungsuntersuchung
• SaZ bei Entlassungsuntersuchung
• BS bei Entlassungsuntersuchung



Und für folgenden Personenkreis gilt:

Soldatinnen und Soldaten, die als RDL oder Dienstleistungspflichtige zu ResDL (49) nach dem SG
herangezogen wurden, bei Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung

(49) Befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Inneren, von der
     Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnete unbefristete Übungen, unbefristeter
     Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall.

+ voll verwendungsfähig                                                             1
+ verwendungsfähig mit Einschränkungen                                    2
+ verwendungsfähig als Reservist                                                6
+ vorübergehend nicht verwendungsfähig                                    4
+ nicht verwendungsfähig                                                           5
+ verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin in               
   Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung          X



--- Ende Zitat ---

lowsounder:
Das scheint ziemlich genau auf mich zuzutreffen.

Ich bin 12/2015 als SaZ12 ausgeschieden und hab mich sofort um eine Stelle als Reservist gekümmert und hab den Spiegeldienstposten von einem S6FW in einem Landeskommando, auf der ich mittlerweile beordert bin.

Gegen Ende 2016 hab ich die Diagnose Colitis Ulzerosa bekommen (Chronische Darmkrankheit). Diese wird üblicherweise mit T6 bewertet. So eine Krankheit verläuft in Schüben. Es ist zum Beispiel möglich, dass man jahrelang keinerlei Symptome und Einschränkungen hat. Seit Mitte 2017 bin ich daher komplett Syntomfrei und seit Mitte 2018 auch komplett frei von Medikamenten.

Ich habe mich für 2019 für eine RD beworben. Ich hab gestern die Info bekommen, dass sich drum gekümmert wird.
Ich nehme an, dass bei mir dieser Fall mit der T X zutreffen wird und ich werde hier weiter berichten, wenn ich mehr weiß.

ulli76:
Ja das wäre gut, wie die Abläufe dann rein praktisch sind. Worauf man achten sollte. Worum man sich kümmern muss etc.

DieEhefrau:
VORAB: Gradation VI in Sehschärfe (Nr. 22) ohne weitere gesundheitlichen Einschränkungen.
Wehrpflicht vor 25 Jahren tauglich (Bei der Entlassung "Man hätte Sie mit der Diopthrienzahl gar nicht einziehen dürfen").
Einstellungsuntersuchung Anfang Juli 2018 zum RDL mit 'untauglich' plus Ausnahmegenehmigung Innendienst.
- einfache Entlassungsuntersuchung Dez 2017.

Bei der Entlassungsuntersuchung hat er mit den Ärzten über "X" bzw. "10" gesprochen. Sie sahen keinen Hindernisgrund für die nächste Untersuchung für RDL. Allerdings muss eben eine Wehrmedizinische Begutachtung gemacht werden - bei der Entlassungsuntersuchung geht das nicht. Ausnahmeantrag für die Sehkrafteinschränkung liegt in seiner Akte.

Es kam dann aber anders:
Für das AC §43 in Erfurt UND erneute Beorderung als RDL wurde er (= der Ehemann) wieder begutachtet.....  alles in einem.
Diesesmal auf D2 (nicht T2) mit Ausschlüssen, welche DP NICHT besetzt werden dürfen. (Lange Liste auf der Rückseite).
Das Formular hat einen QS-Datum von 14.12.2018 - also brandneu!

Ich habe daruas gelernt: das "X" nur für RDL-Begutachtung.
Und ein D2 dann für Laufbahnwechsel-Antrag - da gibt es kein "X".

Ich hoffe doch, dass er das Kennzeichen "D2" nun behalten darf!

Ich hoffe, daß ich das richtig zusammengefasst habe. Man möge mir verzeihen, dass ich so manchen Fachjargon nicht kenne.

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