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Erfahrungsberichte gesucht: Tauglichkeitsgrad X und Ausnahmegenehmigungen

Begonnen von ulli76, 15. Juli 2018, 10:06:36

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thelastofus

Es geht insofern "fair" zu, als das sich der Arzt eben an die Vorschriften halten muss und daraus ergibt sich dann alles. Das war "damals" wie "heute" so. Die Fehlziffern erählt man meist, und dann merkt man schon wohin es geht.

Wobei sich so Probleme mit Hormonwerten normalerweise ohne Medikamente oder ähnliches nicht in Luft auflösen.

Man wird es erleben.

Ridge

Das meine ich halt. Weder mir noch der wehrbeauftragten wurden damals kennziffern oder Begründungen erläutert. Auch im Abschlussbericht keine Angabe. Nur "ausschluss wegen Hormonwerten" . Ist ja jetzt auch egal. Wir werden sehen was die nachmusterubg ergibt.

talex80Gast

Leider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:

mich würde interessieren, weshalb Tauglichkeitsgrad X nur bei Reservisten gilt und nicht bei Neumusterungen im KC?

Ralf

ZitatLeider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:
Doch, sie funktioniert, aber dein Email-Betreiber lässt sie nicht durch. Wenn du uns das mitteilst, kann ich das per Hand freischalten:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,9624.msg737153.html#msg737153
Das habe ich eben erledigt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

christoph1972

Zitat von: talex80Gast am 13. Februar 2023, 17:07:35
Leider funktioniert derzeit wohl die Neuregistrierung nicht (erhalte keine E-Mail), daher hier als Gast:

mich würde interessieren, weshalb Tauglichkeitsgrad X nur bei Reservisten gilt und nicht bei Neumusterungen im KC?

Bei Neumusterungen, korrekterweise Einstellungsuntersuchung, geht es vorrangig erst einmal um die körperliche Eignung für die Teilnahme an der GA, SGA und der weiteren militärischen Ausbildung. Da muss man körperlich (und psychisch) ohne größere Probleme sein.

Reservisten haben idR ihre militärische und fachliche Ausbildung hinter sich und werden bei "X" nur noch im Stabsdienst ohne große körperliche Belastung verwendet. Ein Kollege verwendete mal die etwas harte Ausdrucksweise:  " ... kann noch selbstständig atmen und sich vom Parkplatz bis zum Schreibtisch bewegen, ohne ärztliche oder pflegerische Betreuung zu benötigen."

Will sagen, für die mit "X" zugelassenen Tätigkeiten reicht es, wenn man sich unfallfrei von A nach B bewegen kann und noch Locher, Hefter, PC und Kopierer bedienen kann und dabei das Reportoire der Bürokratie beherrscht.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Ergänzend:

Es ist ein erheblicher Unterschied zwischen mehrjähriger bis lebenslanger Tauglichkeit und sehr kurzen Dienstleistungen (wenige Wochen).

Ridge

Zitat von: dh458835 am 10. Oktober 2022, 19:57:20
Das meine ich halt. Weder mir noch der wehrbeauftragten wurden damals kennziffern oder Begründungen erläutert. Auch im Abschlussbericht keine Angabe. Nur "ausschluss wegen Hormonwerten" . Ist ja jetzt auch egal. Wir werden sehen was die nachmusterubg ergibt.


So liebe Community. Nach diversen Untersuchungen bin ich nun am Ziel angekommen und das alles ohne irgendwelche Hilfe. War zwar ein gefühlt steiniger Weg aufgrund der Dauer seit Oktober 22. Aber was soll ich sagen; aus einem SaZ2 der 1998 nachträglich mit einer damals sehr seltsamen Begründung ausgemustert wurde ist nun ein aktiver Reservist mit Einstufung T2 geworden der nun seit dem 27. Februar 2023 wieder "an Bord" kommt um die Kameraden zu unterstützen.

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