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Autor Thema: Bewerbung und nun anhörungsbogen  (Gelesen 1832 mal)

Troparzum

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Bewerbung und nun anhörungsbogen
« am: 16. Juli 2018, 23:44:44 »

Schönen Tag,

Ich habe mich vor ca 4 Wochen bei der Bundeswehr beworben.
Nun rief heute ein Polizist an der meinte das ich am Donnerstag beim herausfahren aus einer Einfahrt einem Motorrad die Vorfahrt genommen habe und dieser gestürtzt sei. Wir fuhren zur fraglichen Zeit zu 3. in dem Auto mit offenen Fenstern und haben weder etwas gesehen noch gehört. Ich denke die ganze Zeit man hätte wenigstens im Rückspiegel jemand liegen sehen müssen.  Hätten wir etwas mitbekommen wäre ich natürlich stehen geblieben. Ich bin sonst nie polizeilich auffällig gewesen.

Nun frage ich mich ob eine Einstellung bei der Bundeswehr noch möglich ist?
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Troparzum

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #1 am: 16. Juli 2018, 23:46:46 »

Der anhörungsbogen soll demnächst ankommen.
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Ralf

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #2 am: 17. Juli 2018, 04:16:59 »

Wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, findet währenddessen keine Einstellung statt.
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Troparzum

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #3 am: 17. Juli 2018, 08:36:22 »

Okay danke. Kann ich trotzdem zum Einstellungstest eingeladen werden?
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Ralf

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #4 am: 17. Juli 2018, 09:11:00 »

Können kann, tun wird man es wohl nicht, wenn du das mit deinem Bewerbungsbogen angibst.
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Troparzum

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #5 am: 17. Juli 2018, 09:32:07 »

Naja die Bewerbung ist ja schon raus. Es sind doch genau 6 Wochen. Also muss ich warten was sich ergibt.
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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #6 am: 17. Juli 2018, 09:46:31 »

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Ob mitgekriegt oder nicht, erstmal steht der Vorwurf im Raum. Die Konsultation eines Anwaltes für Verkehrsrecht wäre hier anzuraten.
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dunstig

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #7 am: 17. Juli 2018, 09:50:50 »

Noch dazu sind Änderungen, die sich auf das Bewerbungsverfahren auswirken können, dem KC unverzüglich mitzuteilen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Bewerbung und nun anhörungsbogen
« Antwort #8 am: 17. Juli 2018, 09:51:40 »

Sobald du also eine offizielle Mitteilung über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hast, musst du das dem KarrC Bw zukommen lassen.
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