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Betriebsstofffeldwebel Streitkräfte

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Altgedienter1:
Guten Abend zusammen,

welche Tätigkeitsbeschreibung gibt es für den Betriebsstofffeldwebel SK? Anforderungssymbol L401? Werdegang?

Dankeschön

KlausP:
Die Tätigkeitsbeschreibung ergibt sich aber aus der ATN/ATB und nicht aus dem Anforderungssymbol.

Altgedienter1:
ATN dürfte die 100 6160 sein.

Ralf:
Betriebsstofffeldwebel: 1003260
1006160 gibt es nicht.


--- Zitat ---Teil A Fachliche Beschreibung

Betriebsstofffeldwebel Streitkräfte (BstfFw SK) führen, bilden aus und setzen militärisches und ziviles Personal zur Betriebsstoffversorgung und - bewirtschaftung ein. Sie steuern und überwachen die Betriebs- und Arbeitsabläufe, insbesondere in den Bereichen Materialannahme, Materialübernahme, Materialempfang, Rücklieferung, Lagerung, Transport, Umschlag, Qualitätsüberwachung und Materialausgang von Betriebsstoffen im Rahmen der Versorgung von zugeordneten Bedarfsträgern und führen den manuellen bzw. ggf. den systemseitigen Bestandsnachweis in SASPF von Betriebsstoffen. Dabei überwachen sie das Einhalten der Gesetze und Vorschriften, Richtlinien insbesondere das Einhalten und Anwenden der Bestimmungen für Umschlag und Beförderung gefährlicher Güter sowie der Lagerung von Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung und nehmen die Aufgaben einer sonstigen verantwortlichen Person im Gefahrgutwesen Bundeswehr (svP GG Bw) wahr. Sie führen eigenverantwortlich Untersuchungen an Kraftstoff im Rahmen der Betriebsstoffüberwachung durch. BstfFw SK sind berechtigt für untersuchte Kraftstoffe die Freigabe zur Nutzung bzw. Sperrung zu erteilen. Darüber hinaus sind sie berechtigt die Messung und Bescheinigung der Gasfreiheit von Betriebsstoffanlagen zu bescheinigen.

Teil B Tätigkeit

B.1    Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen

BstfFw SK

·         regeln und überwachen die Betriebs- und Arbeitsabläufe im Verantwortungsbereich,

·         fordern und nehmen an, lagern, schlagen um und geben Betriebsstoffe aus,

·         führen und überwachen den manuellen Bestandsnachweis bzw. ggf. den systemseitigen Bestandsnachweis in SASPF für alle Betriebsstoffe gemäß der gültigen Vorschriften und Richtlinien,

·         bereiten vor und führen Transporte mit Betriebsstoff auf den Verkehrsträgern Straße/Schiene/See unter Einhaltung der gesetzlichen und militärischen Bestimmungen durch,

·         führen Betriebsstoffprüfungen durch und stellen die Qualitätsüberwachung sicher,

·         beurteilen bzw. untersuchen im Betrieb Inland und Einsatz Betriebsstoffe bei der Materialübernahme in das Eigentum des Bundes in Abstimmung mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe (WIWEB) auf Verwendungsfähigkeit und geben diese zur Nutzung frei,

·         führen durch und überwachen alle durchzuführenden Wartungs- und Pflegearbeiten am Gerät im Verantwortungsbereich sowie die angeordneten Materialprüfungen,

·         überwachen die Durchführung und den Nachweis der Einzelprüfungen in der Materialwirtschaft einschließlich der ggf. durchzuführenden Bestandsberichtigungen, Umbuchungen und Schadensbearbeitungen,

·         führen durch und unterstützen bei Erkundung, Einrichtung, Betrieb und Schutz von logistischen Einrichtungen oder Teilbereichen,

·         richten ein und betreiben einen Teilnachschubpunkt Kraftstoff,

·         überwachen das Einhalten der Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, insbesondere der Gefahrgutvorschriften, der Unfallverhütungsvorschrift und der Arbeits-, Betriebs- und Umweltschutzrichtlinien,

·         arbeiten zu dem logistischen Meldewesen für das Aufgabengebiet Betriebsstoffversorgung zu,

·         führen durch und dokumentieren / weisen nach die nach Vorschriften und Verordnungen geforderten Belehrungen, Unterrichtungen und Schulungen des Personals ihres Zuständigkeitsbereiches und führen die Ausbildung am Arbeitsplatz für das Personal im Verantwortungsbereich durch.

B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse

BstfFw SK müssen

·         die Grundsätze, Abläufe und Verfahren zur Bewirtschaftung von Betriebsstoffen

beherrschen,

·         die Betriebsabläufe im Verantwortungsbereich festlegen, steuern und überwachen können,

·         die Eigenschaften und die Verwendungsmöglichkeiten von Betriebsstoffen (Flug- und Bodenkraftstoff) kennen,

·         die chemischen Zusammensetzung der NATO-Kraftstoffe und die Kennwerte der in der Bundeswehr verwendeten Betriebsstoffe kennen,

·         die Grundsätze des Betreibens einer ortsfesten/mobilen Tankstelle und stationärer/mobiler Betriebsstoffanlagen kennen,

·         die Anwendung der in der Bewirtschaftung mit Betriebsstoff einzusetzenden Geräte und Anlagen für Betriebsstoff beherrschen, d.h. auch ggf. die geforderten Berechtigungen besitzen,

·         die für ihren Aufgabenbereich gültigen Vorschriften, Richtlinen und Bestimmungen über Materialannahme, Materialübernahme, Transport, Umschlag, Lagerung und Materialausgang von Betriebsstoff insbesondere im Bereich Umweltschutz, Gefahrgutrecht und Unfall- und Arbeitsschutz kennen, umsetzen und anwenden können,

·         die gefahrgutrechtlichen Qualifikation –svP GG Bw- für die Verkehrsträger Straße/Schiene/See nachweisen,

·         die Tätigkeiten eines Betriebsstoffprüfers.(Durchführung aller gem. Annex A to STANAG 3149 Table A-II geforderten Testverfahren) im Rahmen einer Untersuchung C Test, erweiterter C+ Test (Kurztest) und mod. B – 1 Test unter Nutzung des Laborcontainer Betriebsstoffuntersuchung  bzw. Untersuchungsausstattung, mobil wahrnehmen können

·         die Grundsätze der Logistik und die wesentlichen Einsatzgrundsätze der Nachschubdienste und der logistischen Kräfte in den Streitkräften kennen,

·         die Fähigkeit zum Erkunden, Einrichten, Betreiben und Schützen von Teilbereichen logistischer Einrichtungen, insbesondere des Teilnachschubpunkt Kraftstoff besitzen

·         die Reinigung und Entgasung von Betriebsstoffbehältern durchführen können.

B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen

Die Arbeiten werden zeitweise an fremden Standorten im In- und Ausland und unter besonderen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt. Im Bedarfsfall ist der Einsatz im Schichtdienst erforderlich.

Mögliche Gefährdung je nach Verwendung liegen vor durch:

·         Lärm bei Arbeiten im Lärmbereich,

·         Motor-/Turbinenabgase,

·         Umgang mit Geräten und Prüfeinrichtungen mit elektrischen Spannungen größer 50 Volt und Strömen mit mehr als 42 mA,

·         niederfrequente mechanische Schwingungen,

·         den Umgang mit Gefahrstoffen,

·         Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung der Flug- und Bodensicherheitsbestimmungen

--- Ende Zitat ---

Altgedienter1:
Vielen herzlichen Dank Ralf. Da hatte ich wohl eine alte ATN.
Wie läuft die Ausbildung ab bzw. wie ist der Werdegang?

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