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Zahlung Besoldungserhöhung

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didi62:
Nur mal zur Info:

Die Besoldungserhöhung ab 01.03.2018 wird frühestens zum Zahlmonat September 2018, wahrscheinlich aber erst zum Zahlmonat Oktober 2018 gezahlt.

Maj a.D.:
Eine Quelle wäre zielführend.

DBwV und VBB hatten bis jetzt unterschiedliche Aussagen getroffen. Aber von "offizieller" Stelle gab es bisher noch nichts. Weder, ob ab August mit Vorbehalt oder zu einem späteren Zeitpunkt dann ohne Vorbehalt.

Tommie:
Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

didi62:

--- Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:31:32 ---Eine Quelle wäre zielführend.

DBwV und VBB hatten bis jetzt unterschiedliche Aussagen getroffen. Aber von "offizieller" Stelle gab es bisher noch nichts. Weder, ob ab August mit Vorbehalt oder zu einem späteren Zeitpunkt dann ohne Vorbehalt.

--- Ende Zitat ---

Zum Zahlmonat August 2018 erfolgt definitiv keine Zahlung, da morgen Zahltagschluss ist und somit keine Programmupdates mehr eingespielt werden.

didi62:

--- Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39 ---Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

--- Ende Zitat ---

Besoldungsanpassung 2018/2019/2020
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und-versorgungsanpassungsgesetzes in Ihrer Sitzung am 06.07.2018 beschlossen.

Wann die Nachzahlung erfolgt liegt im Zuständigkeitsbereich des BAPersBw aufgrund der Zuständigkeit der Programmpflege PersWiSysBw.

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