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Zahlung Besoldungserhöhung

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Maj a.D.:

--- Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39 ---Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

--- Ende Zitat ---

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

didi62:

--- Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05 ---
--- Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39 ---Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

--- Ende Zitat ---

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

--- Ende Zitat ---

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.

Maj a.D.:

--- Zitat von: didi62 am 18. Juli 2018, 14:01:47 ---
--- Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05 ---
--- Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39 ---Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

--- Ende Zitat ---

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

--- Ende Zitat ---

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.

--- Ende Zitat ---

Vielen Dank für die ablauftechnischen Details! Ich hatte tatsächlich die Frist für Änderungsmeldungen nicht mehr aufm Schirm. Macht BAPersBw das auch für die Versorgungsempfänger oder obliegt das alleine dem Zoll? Sprich wer pflegt meine Daten bei den Grundwerten? Änderungsmeldungen mach ich ja auch direkt mit dem Zoll.

didi62:

--- Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 14:11:26 ---
--- Zitat von: didi62 am 18. Juli 2018, 14:01:47 ---
--- Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 13:46:05 ---
--- Zitat von: Tommie am 18. Juli 2018, 13:36:39 ---Eine Bezahlung der Erhöhungsbeträge ohne Vorbehalt kann definitiv erst dann erfolgen, wenn das Besoldungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde! Der DBwV e. V. spricht im internen Bereich auf seiner Webseite von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung und der Zahlung der Erhöhungsbeiträge im bzw. ab den Bezügen für den Monat Oktober zum Ende September 2018! Aber "so richtig offiziell" gibt es noch nichts dazu, denn das müsste vom BMI kommen!

--- Ende Zitat ---

Darauf wollte ich ja hinaus. In den letzten Jahren hatten wir ja beide Fälle: es wurde ohne Vorbehalt ausgezahlt, nachdem es im Bundesanzeiger verkündet worden war oder es wurde recht zeitnah nach der politischen Einigung darauf unter Vorbehalt ausgezahlt. Wer dieses Verfahren anordnen darf, weiß ich nicht, wäre allerdings interessant zu erfragen.

Im Summenzug kommt bei jedem (spätestens nach der Steuererklärung für 2018) für beide Fälle die identischen Netto-Summe aufm Konto an.

--- Ende Zitat ---

Anordnung kommt vom BMI, die ist bereits erfolgt.
Das ganze muss Programmtechnisch in SAP umgesetzt werden. Dafür ist BAPersBw zuständig. Eine Programmänderung kann aber frühestens zum Zahlmonat Sept. 2018 erfolgen.

--- Ende Zitat ---

Vielen Dank für die ablauftechnischen Details! Ich hatte tatsächlich die Frist für Änderungsmeldungen nicht mehr aufm Schirm. Macht BAPersBw das auch für die Versorgungsempfänger oder obliegt das alleine dem Zoll? Sprich wer pflegt meine Daten bei den Grundwerten? Änderungsmeldungen mach ich ja auch direkt mit dem Zoll.

--- Ende Zitat ---

BVA und Zoll arbeiten weiterhin mit dem PersWiSysBw. Auf Programmänderung haben weder BVA noch Zoll Einfluß. Das obliegt allein BAPersBw.

didi62:
Die Nachzahlung der Besoldung erfolgt zum Zahlmonat Oktober 2018 unter Vorbehalt der späteren gesetzl. Regelung.

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