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Ich bekomme Trennungsgeld?

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IcemanLw:
Guten Abend Kameraden,
als ich diese Woche bei unserem ReFü war hat dieser mir mitgeteilt, dass ich zumindest für die Zeit der Grundausbildung Trennungsgeld bekomme, weil Köln das so entschieden hat.
Ich wohne bei meinen Eltern, unverheiratet, U25 und hab definitiv kein TG beantragt, weil ich doch nicht berechtigt bin?

Wie sieht es jetzt damit aus? In Köln melden oder zurücklegen bis oder falls eine Rückforderung kommt?

Ralf:
Ohne Antrag kein TG. D.h. du musst dafür ja erst einen Antrag ausfüllen und dann wird darüber entschieden.

IcemanLw:
Das ist ja auch meine Logik, aber der ReFü hat gesagt ich werde TG bekommen, ein anderer Kamerad soll ohne Antrag oder Umzug UKV bekommen.
Also ich hab ja erst den ersten Abschlag bekommen und dann werde ich es ja noch sehen ob es wirklich kommt, bisher hab ich nur die Aussage vom ReFü.

Angemon84:

--- Zitat von: IcemanLw am 18. Juli 2018, 19:17:48 ---Guten Abend Kameraden,
als ich diese Woche bei unserem ReFü war hat dieser mir mitgeteilt, dass ich zumindest für die Zeit der Grundausbildung Trennungsgeld bekomme, weil Köln das so entschieden hat.
Ich wohne bei meinen Eltern, unverheiratet, U25 und hab definitiv kein TG beantragt, weil ich doch nicht berechtigt bin?

Wie sieht es jetzt damit aus? In Köln melden oder zurücklegen bis oder falls eine Rückforderung kommt?

--- Ende Zitat ---

Das beantragst du eigentlich nicht, sondern der Bearbeiter im KarrCBw stellt eine Anerkennung der Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG fest, wenn du den Mietvertrag vorgelegt hast, quasi von Amts wegen. Du hast jetzt anscheinend keinen Mietvertrag vorgelegt. Euer ReFü (Fw P.?) und seine Chefin sind ja noch relativ neu, der wird vielleicht noch nicht alles wissen.
Ich würde vorgehen, wie vom Refü vorgeschlagen. Im schlimmsten Fall leistes du heit eine Rückzahlung, was ich aber nicht glaube wenn das BaPersBw dir für die Grundausbildung TG ermöglicht. Ich habe mit anerkannte Wohnung die ersten 14 Tage TGÜ bekommen (habe aber eine anerkannte Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG ), ich stelle dir morgen mal einen Foto vom Bescheid rein.
Wir sehen uns ab 2.8. für 14 Tage in der 1./

Angemon84:

--- Zitat von: Angemon84 am 18. Juli 2018, 19:43:42 --- Ich habe mit anerkannte Wohnung die ersten 14 Tage TGÜ bekommen (habe aber eine anerkannte Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG ),

--- Ende Zitat ---

Leider muß ich mich selber korrigieren, da ich erst jetzt den Bescheid vom BAIUDBw vorliegen habe.

https://ibb.co/ngLRpJ

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