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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ich bekomme Trennungsgeld?  (Gelesen 5628 mal)

benba

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #15 am: 21. Juli 2018, 09:47:26 »

Hallo in die Runde!

@Angemon84
Die Abrechnung i.V.m der Vergleichsmitteilung ist nicht schlüssig.
Da für den 07.04. kein Trennungsgeld gewährt wird, ist für den 06.04. von einer Abreise vom Dienstort auszugehen. Die zu erstattende Trennungsgeld für den 06.04. dürfte den Höchstbetrag von 12€ nicht übersteigen. Gezahlt wurde 1,73€ (GVgB) + 3,23€ (GVgB) + 9,60€ (SV). Somit um 2,56€ überzahlt.
Gleiches gilt für den 13.04. Hier letzter Diensttag, ab dem 16. versetzt. Somit beginnt die DAR am 13.04., (wird wahrscheinlich ander FamWO unterbrochen) und am 16.04. am neuen Dienstort beendet. Ein Erstattung für den 13.04. wäre somit Sache der aufnehmenden Dienststelle. Somit um weitere (8,19€) überzahlt.

@IcemanLw
Eine Erstattung ohne einen Antrag ist nicht statthaft!
Reisekosten §3 BRKG, Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung ....
Trennungsgeld §9 TGV, Das Trennungsgeld ist [...] schriftlich zu beantragen ....

Gab es nicht eine Ausnahme bzgl. erste 14 Tage am neuen DO?
Seit wann gibt es TG am Wochenende?
Kann die Kommandierung denn nicht bis Sonntag gehen und am Montag ist Reisetag?  (Steht sowas denn nicht dann auch in der Vergleichsmitteilung, also ob die DAR bereits abgerechnet wurde?
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funker07

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #16 am: 21. Juli 2018, 11:51:02 »

Ich würde auch vermuten, dass du kein TG bekommst......ABER...wenn du einen Antrag stellst (und alle deine Angaben korrekt sind), hast du nichts zu verlieren.
Wenn das irgendwie dazu führt, dass du ab dann TG-Empfänger wirst, hast du ne Menge zu gewinnen.
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pzmeier

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #17 am: 21. Juli 2018, 17:35:40 »

Ich bin kompletter Neuling in der Bw, aber ja als OA.
Mir geht es eher darum ob es bei anderen auch schon diese Fehler gab, ein Antrag wird ja nicht durchgehen weil ich ja definitiv nicht berechtigt bin. Im Unterricht wurde noch
was von einem Grundriss erzählt, der mit eingereicht werden muss, den könnte ich ja gar nicht einreichen und wenn ich es versuchen würde wäre es doch ein Betrugsversuch?

Ein Erstantrag auf Trennungsgeld ist als Auftrag zur Überprüfung der Berechtigung zu verstehen. Es wäre ja irrsinn, jeder eventuell Berechtigte seinen Anspruch selbst festlegen müsste! Also Antrag stellen!!
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pzmeier

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #18 am: 21. Juli 2018, 17:54:02 »

@benba
Sehr richtig. Besteht ein TG-Anspruch, dann richtet sich die Erstattung von TG der ersten 14 Tage nach beendeter DAR  nach den Vorgaben des BRKG. Somit besteht Anspruch (u.a.) auf Tagegeld nach §6, 12€ bzw. 24€. Aber das BRKG sagt auch, das wenn geringere Aufwendungen als allgemein üblich entstehen, nur diese erstattet werden. Die Bereitstellung von GVgB ist ein geringerer Aufwand, somit werden nur die Sätze gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung erstattet (vgl. §9 BRKG).

TG am Wochenende gibt es immer, wenn a) ein grundsätzlicher Anspruch auf TG am Dienstort besteht und b) wenn man sich am WE am Dienstort oder am Ort der Unterkunftsnahme aufhält (z.B. TG-Unterkunft außerhalb des Dienstortes).

Die Kommandierung kann selbstverständlich bis Sonntag gehen. Allerdings ist das auf wenige Ausnahmen beschränkt. Als Beispiel wäre denkbar, das sich an den ersten Lehrgang unmittelbar ein zweiter Lehrgang anschließt, natürlich am selben Dienstort. Ist aber die Ausnahme.

Die Dienstantrittsreise beginnt grundsätzlich am alten Dienstort und endet am neuen Dienstort (§11(1) BRKG). Der Umweg über die Familienwohnung ist erlaubt aber  nicht erstattungsfähig (§13(1) BRKG). Die Abrechnung der Dienstantrittsreise ist immer Aufgabe der aufnehmenden DSt. Aus diesem Grund wird TG nur bis zum Tag gewährt, der der DAR vorausgeht (§8(3) TGV).
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LwPersFw

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #19 am: 23. Juli 2018, 08:30:21 »

Über den Link im folgenden Thema... finden sich viele Informationen rund um das Thema TG.

Und ... bei Einstellung :

+ Ist wichtig was dazu ALLES auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht (inkl. Wirksamkeitsklausel)
+ kann auch ein Soldat ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand temporär TG-berechtigt sein
  ( gilt später auch i.d.R. bei allen Kommandierungen die nicht länger als 3 Monate sind )


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61221.msg631883.html#msg631883
« Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 09:01:08 von LwPersFw »
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IcemanLw

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #20 am: 20. Oktober 2018, 18:25:23 »

Guten Abend,
inzwischen (heute) kam die Bescheinigung für das Trennungsgeld für Juli. Sollte also demnächst auf dem Konto landen.
Also es kommt wirklich, jedenfalls für die 3 Monate und wir mussten doch noch Anträge ausfüllen.
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Ralf

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #21 am: 20. Oktober 2018, 19:18:26 »

Ohne Antrag kein TG. D.h. du musst dafür ja erst einen Antrag ausfüllen und dann wird darüber entschieden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

pzmeier

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #22 am: 22. Oktober 2018, 10:36:48 »

Danke für die Rückmeldung!
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LwLauch

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #23 am: 03. November 2018, 16:47:42 »

Moin, am Anreisetag zur GA hatte uns der ReFü gesagt, dass wir (OAs) wahrscheinlich alle für die Zeit der GA TG-berechtigt sein werden. Ich konnte mir das nicht erklären, da ich noch zu Hause wohne und keinen Anspruch hätte.

Dann hatten wir auch ziemlich zum Anfang der GA ReFü-Unterricht. Dort sagte er uns, dass in unserem Quartal und dem davor (es sei also noch sehr neu) die OAs in der GA grundsätzlich TG-berechtigt wären, was sich in der Form äußern würde, dass wir die Kosten für die Verpflegung erstattet bekämen. Aber eben auch nur in diesen 3 Monaten.

Das würde sich aber wiederum im Januar wieder ändern, da Köln festgestellt habe, dass dies auf Dauer zu teuer ist. Klingt für mich sehr abstrus, aber in zwei Wochen kommt der ReFü wieder und klärt mit uns die Anträge (die wir damals schon bekamen und freiwillig schon vorher ausfüllen können; macht nur keiner zum ersten Mal ohne Anleitung) sowie andere Angelegenheiten bzgl. BahnCard und so.

Weiß jemand mehr dazu? Anscheinend ist das in der Tat so, wie IcemanLw erfahren hat, nur kann ich da nicht ganz nachvollziehen, wie das entschieden wurde, wieso und weshalb das wieder nach uns "abgeschafft" wird. Dazu betrifft es nur die OAs, Msch erhalten laut seiner Aussage nichts (wenn sie nicht regulär TG-berechtigt sind).
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IcemanLw

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Antw:Ich bekomme Trennungsgeld?
« Antwort #24 am: 03. November 2018, 16:58:59 »

Ich hab das Geld  inzwischen auch überwiesen bekommen.

Aber nicht jeder hat TG bekommen, gab auch OAs die UKV bekommen haben, ohne an den neuen Dienstort gezogen zu sein.
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