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Autor Thema: Ionenkanalerkrankung - ggf T6 für Reservisten oä?  (Gelesen 2027 mal)

miT

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Entschuldigung an alle nicht Mediziner die jetzt nicht wissen was ich schreibe  :-\
Ich bin gerade (Sonntag) gefragt worden ob eine im Alter von 28 festgestellte Ionenkanalerkrankung mit der Diagnose Brugada-Syndrom bei intermittierender ST-Streckenhebung in V1 bis 2mm zu einem völligen Ausschluss führt. Symptomlos und bisher keine Sekundärprophylaxe mittels ICD. KHK sowie alles Weitere strukturelle ausgeschlossen.

Der Wille der Reservistentätigkeit ist gegeben, die Einzelfallentscheidung ist klar, es war explizit die Frage ob es einen Generalausschluss gibt oder die Einzelfallentscheidung gegeben ist.

SAZ 4 Vodienstzeit ist unter T2 gelaufen, mittlerweile Studium mit Mangelverwendung Zivil falls das von Interesse ist.

Ich hab’s nicht im Kopf und nur die alte 46/1 zur Hand und überflogen. Jemand da spontan ne Antwort drauf an nem Wochenede? Sonst muss ich auf morgen vertrösten.

Wollte der Höflichkeit halber ne Antwort geben.

Ich danke euch allen!

(Geschrieben vom Handy)
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ulli76

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Antw:Ionenkanalerkrankung - ggf T6 für Reservisten oä?
« Antwort #1 am: 22. Juli 2018, 14:30:05 »

Ja, ist nen Ausschluss. Evtl gehts mit Ausnahme oder T X
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miT

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Antw:Ionenkanalerkrankung - ggf T6 für Reservisten oä?
« Antwort #2 am: 22. Juli 2018, 14:35:25 »

Fällt das schon irgendwo in der alten 46/1 drunter zur Veranschaulichung? Ich habe es auf Anhieb nicht gefunden.
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Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

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Antw:Ionenkanalerkrankung - ggf T6 für Reservisten oä?
« Antwort #3 am: 22. Juli 2018, 14:44:27 »

VI 46 oder so.
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Antw:Ionenkanalerkrankung - ggf T6 für Reservisten oä?
« Antwort #4 am: 22. Juli 2018, 14:59:57 »

Zitat
GNr: I 46
Hypotone Kreislauf Fehlregulation mit leichter Orthostase-Symptoma- tik.
Zustand nach herzfernen Gefäßein- griffen (z. B. Dilatation), auch bei vollständiger Wiederherstellung der Kreislauffunktion.
Funktionelle periphere Zirkulations- störungen.
Herzrhythmusstörungen mit einem erhöhten Risiko von Kammertachy- kardien oder Kammerflimmern.
Befriedigende körperliche Leis- tungsfähigkeit (z. B. bei deutlichem Übergewicht s. GNr 2) ohne we- sentliche Auffälligkeiten im Be- lastungs-EKG.
Bradykarde Herzrhythmusstörungen mit Therapiebedürftigkeit oder unsi- cherer Prognose (u. a. AV-Block
II. Grades Typ Mobitz II, AV-Block III. Grades).
Vorhofflimmern, -flattern, -tachy- kardien.
Präexzitationssyndrom mit nachge- wiesenen Tachykardien und ohne erfolgreiche Behandlung.
Chronisch-arterielle Verschluss- krankheit.


Angelehnt an das Risiko einer Kammertachy Bzw Flimmern? Ist dann aber eher eine Ableitung, erwähnt wird es nicht explizit oder? Ok man kann nicht alles explizit erwähnen, mich hat es nur gewundert das es zB bei den Lffz-Führern oder im Polizeidienst explizit erwähnt wird und ich hier ableiten muss.

Ohne Frage, wenn Ulli sagt es ist ein Ausschluss, ist es einer. Bleibt der Versuch der Ausnahmegenehmigung.
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