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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Auswahlkonferenz 2019 für RO § 43 (3) SLV in Verbindung mit § 26 (2) SLV  (Gelesen 2381 mal)

Chris2701

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Hallo alle miteinander,

ich habe gestern ein Schreiben vom BAPersBW in Siegburg erhalten über die beabsichtigte Einstellung in die Laufbahn der Offiziere der Reserve nach § 43 (3) SLV in Verbindung mit § 26 (2) SLV.

In dem Schreiben wurde mir mein Beorderungstruppenteil mitgeteilt sowie der vorläufig verliehende Dienstgrad "Hauptmann". Die Einstellung steht solange unter Vorbehalt bis das Karrierecenter meine wehrrechtliche Verfügbarkeit gem. §77 ff. SG festgestellt hat.

Hat jemand solch ein Schreiben auch bereits erhalten und was wird denn da genau geprüft vom Karrierecenter? Ich wurde bereits vollständig in Erfurt im November letzten Jahres gemustert.  Also eine ärztliche Untersuchung schließe ich nun aus....

Des Weiteren hätte ich noch eine Frage bezüglich des vorläufig verliehenen Dienstgrades. Ich habe seit Januar diesen Jahres eine abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften. Ich habe leider vergessen das BAPersBW darüber zu informieren und die Promotionsurkunde vorzulegen. Gemäß § 26 (2) SLV könnte ich doch auch als Major eingestellt werden?

Danke im Voraus.

Gruß
Chris


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KlausP

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§ 77 SG finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__77.html. Und da steht auch nichts von Feststellung das Grades der Dienstfähigkeit.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Zusätzlich zu 65 SG wird bei Offizieren ein "sauberer" BZR Auszug "verlangt" - und das wird geprüft.
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Ralf

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Des Weiteren hätte ich noch eine Frage bezüglich des vorläufig verliehenen Dienstgrades. Ich habe seit Januar diesen Jahres eine abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften. Ich habe leider vergessen das BAPersBW darüber zu informieren und die Promotionsurkunde vorzulegen. Gemäß § 26 (2) SLV könnte ich doch auch als Major eingestellt werden?
Gibt es einen dienstl. Bedarf dafür? Hättest du dich im Eignungs- und Leistungsvergleich gegen die anderen Mitbewerbern durchgesetzt? Das sind Fragen, die vorher positiv beantwortet werden müssten.
"Habe ich vergessen vorzulegen"...würde für mich nur eher ein nachrangiges Interesse suggerieren.
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Helft mit, dass es so bleibt.

DieEhefrau

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Des Weiteren hätte ich noch eine Frage bezüglich des vorläufig verliehenen Dienstgrades. Ich habe seit Januar diesen Jahres eine abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften. Ich habe leider vergessen das BAPersBW darüber zu informieren und die Promotionsurkunde vorzulegen. Gemäß § 26 (2) SLV könnte ich doch auch als Major eingestellt werden?

Verstehe ich nicht. Als Hauptmann hast du z.B.  einen Bachelor/Dipl(FH) mit gut 2,5 Jahren Berufserfahrung ODER einen 'frischen' Master.
Hast du die Promotion in 2 Jahren durchgezogen?
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Chris2701

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@DieEhefrau:

Meinen universitäten Masterabschluss habe ich bereits seit 6 Jahren und habe auch seitdem 6 Jahre in der Industrie gearbeitet und meine Promotion parallel gemacht.

Gruß
Chris
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DieEhefrau

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Mhhh - lassen wir mal die Promotion weg. Warum haben Sie dich dann als Hauptmann eingestuft? Das würde ja schon als Major/Oberstleutnant entsprechen.

§26 SLV
Zitat
als Major, wer
a) ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad nach dem Erwerb des Abschlusses durch eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,


Hatten sie keinen anderen DP? Oder hat der "Ing" nicht mit dem Major-DP gematched? ..... also, ich versteh es auch nicht.
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F_K

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Welche "besondere Eignung" für eine StOffz Tätigkeit lässt sich denn in der Industrie erwerben?
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TheScientist

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Zitat
als Major, wer
a) ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad nach dem Erwerb des Abschlusses durch eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,

F_K war schneller :-) aber doch ungenau... Frage, welche besondere Eignung für einen StabsOffz hat ein promovierter Biologe?

@DieEhefrau Bitte genau lesen:

Zitat
...einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,

Vermutlich entsprechen die Jahre in der Industrie nicht einer Verwendung als Major bzw. ihre Erfahrung kann nicht im System Bw abgebildet werden.

Nur weil ich mehrere Jahre die Halle ausgefegt habe als Diplom Ingenieur, bin ich nicht erfahren. Habe ich aber innerhalb der 6 Jahre mehrere Grossprojekte, Kraftwerkbau, Flughafen (Ausnahme Berlin  ;) ) etc, als Projektleiter geführt, dann wohl eher. Ich denke F_K wird da bessere Beispiele nennen können.
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DieEhefrau

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Lieber Scientist: isch kann doch net elles fett mache.  ;D

Aber nochmal eine Frage dazu. Wieviel "Fachliches/technisches" hat man 'ab StabsOffz' überhaupt noch? Als StabsOffz muss man also "technisches Projektmanagement" und "Planung/Strategie" schon als Berufserfahrung mitbringen (wie auch in deinen Beispielen, Scientist). Diese "entsprechende Eignung" als StabsOffz muss ich als MSc und als "gleichwertig" mitbringen.

Das hat der Threadersteller somit nicht. Bzw. hat viel zu technisch "in der Industrie" gearbeitet.

Seine Promotion würde ihn aber unter (2) 2.d) führen. (zwischen den Absätzen steht ein "oder")
Zitat
(2) 2.d) den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat,

... und hier völlig unabhängig von der "besonderen Eignung". Da spielt keine Rolle, ob ich ständig nur als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni im Labor stand und Studenten eingewiesen habe. OK, so ne kleine wissenschaftliche Arbeit hat er dann auch geschrieben. Aber so ein Uni-Alltag kann auch ziemlich langweilig sein und der betreuende Prof auch ziemlich einnehmend.
(Chris, ich will dir das nicht unterstellen ... ist nur so gefragt, um es zu verstehen).


P.S. Ich hoffe, ich langweile euch nicht mit meinen Fragen.
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F_K

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Ganz allgemein: Wenn der "Doktor / das Studium / die Berufserfahrung" nicht zur Stelle "passt", dann gibt es eine Einstellung mit höherem (oder noch höherem) Dienstgrad eben NICHT.

Diese Entscheidung ist nur mit Kenntnis der genauen Stelle und der Qualifikation zu treffen.

(.. und da gibt es sicherlich ein breites Ermessen der zuständigen Stellen ...)
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Thomi35

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Um die Ausführungen meiner Vorredner zu ergänzen, eine kleine Anmerkung von mir:

§ 26 Abs. 2 Satz 2 SLV beginnt mit

Zitat
Es kann eingestellt werden ...

Somit lassen sich daraus überhaupt keine Ansprüche gegen die Bundeswehr ableiten (Kann-Vorschrift).
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DieEhefrau

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Yepp, KANN-Vorschrift. Ergibt sich ja auch daraus, dass es einen solchen Posten erstmal geben muss. 

Nehmen wir mal an, der Seiteneinstieg zum Hauptmann ist abgeschlossen.
Beim normalen Werdegang sind es 1.5 Jahre Offiziersstablehrgang für den Hauptmann. Inkl "bester Abschluss" für spätere Generalstabsverwendung.
Bei Reservisten gibt es einen einmonatigen Lehrgang. (... auch mit Jahrgangsbesten?)
Welche Zeiten wären ausserdem zu beachten für die Beförderung zum Major?
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Chris2701

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Ohje mit soviel Resonanz zu diesem Thema hätte ich nicht gerechnet.

Ich habe beim zuständigen Sachbearbeiter im BAPerBw nachgefragt und meine Promotionsurkunde nachgereicht. Es ist korrekt und ich wusste auch, das die Einstellung als Major ein "KANN" und nicht ein muss ist als Promovierter. Ich habe dann auch noch einmal meine Berufserfahrung angesprochen ( 6 Jahre in der Industrie davon 3 Jahre als Projektleiter und danach 3 Jahre als Gruppenleiter). Die Arbeitsbescheinigung und Zeugnisse etc.pp sind alle in der Personalakte. Die Promotion lief wie bereits erwähnt parallel zu meiner Beschäftigung.

Das BAPersBW prüft jetzt noch einmal nach ob Sie nicht doch einen Majordienstposten haben für mich mit der entsprechenden Verwendung weil ich wohl die notwendige Berufserfahrung mitbringe als auch die Promotion. Ich erfülle beide Voraussetzungen nach §26 (2) 2a und 2d.



Gruß
Chris
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